Krieg ist Frieden
Autoren: Ăzlem Alev Demirel und JĂŒrgen Wagner
EU-FriedensfazilitĂ€t als Anreizsystem fĂŒr MilitĂ€reinsĂ€tze und Waffenlieferungen
Am 22. MĂ€rz 2021 beschloss die EU die Regelungen fĂŒr eine EuropĂ€ische FriedensfazilitĂ€t â klingt ja eigentlich nicht schlecht, könnte man meinen. Bei nĂ€herer Betrachtung entpuppt sich die Bezeichnung allerdings als grob irrefĂŒhrend, geht es dabei doch darum, EU-MilitĂ€reinsĂ€tze und Waffenlieferungen an Drittstaaten kĂŒnftig âbesserâ als mit den bisherigen Instrumenten finanzieren zu können. Zu allem Ăberfluss wurde die mit ĂŒber 5 Mrd. Euro ausgestattete FazilitĂ€t auch noch als Schattenhaushalt (âhaushaltsexternes Instrumentâ) in einer rechtlichen Grauzone auĂerhalb des EU-Haushaltes angesiedelt.
Dies hat unter anderem den âVorteilâ, dass das Treiben des Finanzinstrumentes der Kontrolle durch das EuropĂ€ische Parlament entzogen ist. Damit hat sich die EU eine gut bestĂŒckte und unkontrollierbare Kriegskasse zugelegt, um ihre Interessen im Globalen SĂŒden entweder selbst oder ĂŒber Stellvertreter âeffektiverâ durchzusetzen.
FrĂŒhe Schattenhaushalte
Der EU-Vertrag verbietet es in Artikel 41(2), die âoperativen Ausgabenâ fĂŒr âMaĂnahmen mit militĂ€rischen oder verteidigungspolitischen BezĂŒgenâ aus dem EU-Haushalt zu bestreiten. Es liegt auf der Hand, dass dieser Passus als groĂes Hindernis auf dem Weg zu einer MilitĂ€rmacht Europa empfunden und aus diesem Grund immer weiter ausgehöhlt wird. Bereits frĂŒh machte man sich deshalb unter anderem ĂŒber zwei Töpfe daran, sich an diesem Verbot vorbeizumogeln: Dem ATHENA-Mechanismus und der âAfrikanischen FriedensfazilitĂ€tâ (AFF).
Der im MĂ€rz 2004 ins Leben gerufene ATHENA-Mechanismus diente der Finanzierung von auf europĂ€ischer Ebene vom Rat beschlossenen EU-MilitĂ€reinsĂ€tzen, war aber dennoch aufgrund der beschriebenen rechtlichen HĂŒrden kein offizieller Teil des EU-Haushaltes. Stattdessen zahlten in ihn sĂ€mtliche EU-Mitgliedsstaaten (auĂer DĂ€nemark) nach einem festen SchlĂŒssel ein (Deutschland 20% bis zum britischen EU-Austritt, seither 25%). Dieses Verfahren hatte den âCharmeâ, dass damit jedes Mitgliedsland dazu verdonnert wurde, sich an der Finanzierung eines EU-MilitĂ€reinsatzes zu beteiligen â und zwar vollkommen unabhĂ€ngig davon, ob es an einem bestimmten Einsatz teilnahm oder nicht.
Ebenfalls im Jahr 2004 ging der zweite wichtige Topf zur Umgehung des EU-Vertrages an den Start: die Afrikanische FriedensfazilitĂ€t. Nachdem MilitĂ€reinsĂ€tze mit eigenen Truppen mit hohen finanziellen und politischen Risiken verbunden sind, wurde ĂŒber die Jahre die sogenannte âErtĂŒchtigungâ immer beliebter. Dabei handelt es sich um die Ausbildung und AusrĂŒstung der Truppen âbefreundeterâ LĂ€nder sowie um die Finanzierung ihrer MilitĂ€reinsĂ€tze. Dadurch sollten diese Staaten in die Lage versetzt werden, als Stellvertreter fĂŒr die gewaltsame Durchsetzung europĂ€ischer Interessen zu sorgen (siehe junge Welt vom 1.8.2017).[1]
Ăber die AFF wurde vor allem der Aufbau einer âAfrikanischen Friedensarchitekturâ unterstĂŒtzt, was Aufbau, AusrĂŒstung und konkrete EinsĂ€tze afrikanischer Interventionstruppen beinhaltete. Zwischen 2004 und 2020 wurden ĂŒber die AFF insgesamt 3,4 Mrd. Euro ausgeschĂŒttet â befĂŒllt wurde sie zynischerweise mit Geldern des âEuropĂ€ischen Entwicklungsfondsâ, eines ebenfalls auĂerhalb des EU-Haushaltes angesiedelten Instrumentes, dessen Gelder eigentlich der unmittelbaren ArmutsbekĂ€mpfung dienen sollten. Ein GroĂteil der AFF-Gelder, knapp 2 Mrd. Euro, wurde fĂŒr die UnterstĂŒtzung der AU-Mission in Somalia (AMISOM) ausgegeben. Wichtig waren auch noch die âZuschĂŒsseâ fĂŒr die Aufstellung einer 5G-Saheltruppe, einer Einheit aus 5.000 SoldatInnen aus den LĂ€ndern Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und dem Tschad, die mit 253,6 Mio. Euro aus der AFF âbedachtâ wurde.[2]
Grenzen des Militarismus
Obwohl mit AFF und ATHENA ein Coup gelungen war, mit dem die Finanzierungsverbote des EU-Vertrages umgangen werden konnten, war man dennoch nicht ganz glĂŒcklich mit den beiden Instrumenten. Bei ATHENA wurde vor allem als Problem empfunden, dass nur vergleichsweise geringe BetrĂ€ge der gesamten Einsatzkosten auf sĂ€mtliche MitgliedslĂ€nder abgewĂ€lzt werden konnten. So wurden EU-MilitĂ€reinsĂ€tze in den Jahren 2015 bis 2019 lediglich mit einem Betrag von etwa 350 Mio. Euro aus dem ATHENA-Topf âbezuschusstâ.[3] Beim Löwenanteil wurde weiter nach dem Verursacherprinzip verfahren, indem jedes Land seinen Anteil an einem Einsatz selbst stemmen musste (âcosts lie where they fallâ). Dieses Verfahren war aber vor allem den LĂ€ndern ein Dorn im Auge, die zumeist den GroĂteil der SoldatInnen in EU-EinsĂ€tzen stellen und diese Kosten gerne stĂ€rker âsozialisiertâ sehen wollten.
AuĂerdem wurde bemĂ€ngelt, diese Handhabe wirke fĂŒr kleinere MitgliedslĂ€nder demotivierend, sich stĂ€rker in EU-MilitĂ€reinsĂ€tze einzuklinken, weil damit zusĂ€tzliche hohe Kosten verbunden seien. âDie Finanzierung der europĂ€ischen Verteidigung muss durch eine Erweiterung der Lastenverteilung verbessert werden. Das aktuelle System hat in der Vergangenheit finanzschwache MitgliedslĂ€nder gehindert, an europĂ€ischen MilitĂ€rmissionen teilzunehmen, da die Kosten nach dem Verursacherprinzip verteilt und direkt von den teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen werden (abgesehen von 10-15 Prozent gemeinsamer Kosten, die durch den Athena Mechanismus getragen werden). Die EU benötigt ein System, welches ermöglicht, die EinsĂ€tze durch gemeinsame Finanzierung zu organisieren. Dadurch wĂ€re es allen Mitgliedstaaten erlaubt, sich stĂ€rker zu engagieren.â[4]
Auch die Afrikanische FriedensfazilitĂ€t deckte nicht alle WĂŒnsche ab, wie die EU-Kommission und die damalige EU-AuĂenbeauftragte bereits im April 2015 in einer Gemeinsamen Mitteilung bemĂ€ngelten: âZwar ist die Finanzierung des Aufbaus von SicherheitskapazitĂ€ten, einschlieĂlich militĂ€rischer KapazitĂ€ten, im Rahmen der FriedensfazilitĂ€t fĂŒr Afrika möglich, doch unterliegt sie einer ganzen Reihe von BeschrĂ€nkungen, die unter UmstĂ€nden verhindern, dass diese FazilitĂ€t in jeder Situation, mit der die EU konfrontiert sein könnte, wirksam genutzt werden kann.â Kritisiert wurde unter anderem, dass die âFinanzierung von Munition, Waffen und bestimmten militĂ€rischen AusrĂŒstungsgĂŒtern, Ersatzteilen, GehĂ€ltern und AusbildungsmaĂnahmen fĂŒr Soldaten ausgeschlossenâ sei. Ferner sei ein Problem, dass die AFF âausschlieĂlich regional/geografisch ausgerichtet istâ, nĂ€mlich auf den afrikanischen Kontinent. Aus diesem Grund wurde in der Gemeinsamen Mitteilung gefordert, ĂŒber die Schaffung eines neuen Finanzinstrumentes nachzudenken, um diese âDefiziteâ zu ĂŒberwinden.[5]
Haushaltsexternes Budget
Nachdem in den Folgejahren immer wieder die âverbesserteâ Finanzierung der EU-MilitĂ€rpolitik angemahnt wurde, legte die EU-Kommission im Mai 2018 ihren ersten Vorschlag fĂŒr den EU-Haushalt der Jahre 2021 bis 2027 vor. Mit ihm wurde weiter am Verbot des EU-Vertrages gesĂ€gt, keine militĂ€rischen MaĂnahmen aus dem EU-Haushalt bezahlen zu dĂŒrfen. So wurde unter anderem die Einrichtung eines âEuropĂ€ischen Verteidigungsfondsâ zur Erforschung und Entwicklung von RĂŒstungsgĂŒtern (mit schlussendlich ca. 8 Mrd. Euro) und eines Budgets fĂŒr âMilitĂ€rische MobilitĂ€tâ zur schnellen Verbringung von GĂŒtern und Truppen Richtung Russland (ca. 1,7 Mrd. Euro) im Budget verankert.[6]
Die Kommission argumentiert dabei reichlich fragwĂŒrdig am Wortlaut und Wortsinn von Artikel 41(2) vorbei, das Verbot beziehe sich lediglich auf operative Ausgaben im Ausland, die allerdings weiterhin fĂŒr den EU-Haushalt tabu seien. Aus diesem Grund sah man sich auĂerstande, eine Budgetlinie zur Finanzierung solcher AktivitĂ€ten im EU-Haushalt zu verankern. Abhilfe sollte hier die kurz darauf im Juni 2018 erstmals von der damaligen EU-AuĂenbeauftragten vorgeschlagene EuropĂ€ische FriedensfazilitĂ€t schaffen, die gleichzeitig auch ATHENA und AFF absorbieren und ihre âDefiziteâ ĂŒberwinden sollte.
Die anschlieĂenden Verhandlungen zogen sich dann ĂŒber fast drei Jahre hin, umstritten waren besonders die Höhe der FriedensfazilitĂ€t und die Frage, ob ĂŒber sie auch die Lieferung von âtödlichem GerĂ€tâ finanziert werden kann. Schlussendlich wurde die EFF am 22. MĂ€rz 2021 mit dem Ratsbeschluss âzur Einrichtung einer EuropĂ€ischen FriedensfazilitĂ€t und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528â in Kraft gesetzt.[7] Auch sie fungiert als âhaushaltsexternes Instrumentâ und damit als Schattenhaushalt auĂerhalb des EU-Budgets, der mit BeitrĂ€gen aller MitgliedslĂ€nder auĂer DĂ€nemarks nach dem ĂŒblichen SchlĂŒssel befĂŒllt wird (d.h. Deutschland 25%). Vorgesehen ist ein Umfang von rund 5,7 Mrd. Euro, was zwar deutlich unter der von der Kommission ursprĂŒnglich geforderten Summe von 10,5 Mrd. Euro liegt, es stehen damit allerdings dennoch etwa doppelt so groĂe Summen zur VerfĂŒgung, wie bislang ATHENA und AFF entnommen werden konnten.[8]
Anreizsystem fĂŒr mehr MilitĂ€reinsĂ€tze
Seit 2003 hat die EU ĂŒber 30 EinsĂ€tze im Rahmen der sogenannten âGemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitikâ (GSVP) durchgefĂŒhrt â beim GroĂteil davon handelte es sich allerdings um zivile EinsĂ€tze, aktuell laufen zum Beispiel âlediglichâ sechs relativ kleine EU-MilitĂ€reinsĂ€tze. Zu langsam, zu zögerlich und zu ambitioniert lautet deshalb eine hĂ€ufige Kritik, der mit der FriedensfazilitĂ€t begegnet werden soll. FĂŒr deren Einrichtung legte die damalige EU-AuĂenbeauftragte, wie bereits erwĂ€hnt, schon im Juni 2018 einen ersten Vorschlag vor, in dem es hieĂ, es gehe darum, ein âAnreizsystem fĂŒr die Mitgliedstaaten zu schaffenâ, damit kĂŒnftig âmilitĂ€rische EU-Operationen [âŠ] leichter durchgefĂŒhrt werden können.â[9] Auch das EuropĂ€ische Parlament schmiss sich einmal mehr in einem Akt der Selbstentmachtung im MĂ€rz 2019 in einer Resolution mehrheitlich hinter die FriedensfazilitĂ€t. Durch eine âErhöhung der gemeinsamen Kostenâ wĂŒrde die âSolidaritĂ€t und die Lastenverteilungâ gestĂ€rkt, was gleichzeitig finanzschwĂ€chere Mitgliedsstaaten âermutigen wird, zu den GSVP-Operationen beizutragenâ, so die Parlamentarier.[10]
Und tatsĂ€chlich soll der Anteil der nun aus der FriedensfazilitĂ€t bezahlbaren Kosten fĂŒr EU-MilitĂ€reinsĂ€tze deutlich auf 35 bis 40 Prozent steigen.[11] Neben bereits ĂŒber ATHENA bezahlbaren Dingen wie etwa Kosten fĂŒr Hauptquartiere ist nun neu hinzugekommen, dass die âMehrkosten eigens fĂŒr die GefechtsverbĂ€nde der EUâ, die bei einer âVerlegung und RĂŒckverlegung [âŠ] zum und aus dem Einsatzgebiet zusĂ€tzlich anfallenâ, abgerechnet werden können. Dabei handelt es sich um die seit 2007 stĂ€ndig auf Abruf bereitstehenden zwei Schnellen Eingreiftruppen (Battlegroups) aus je 1.500 SoldatInnen, die aber â unter anderem wegen der Kostenfrage â bislang noch niemals eingesetzt wurden. Generell soll es möglich sein, âlaufende Kosten einer Verlegung einer exekutiven Operation ins Einsatzgebietâ aus der FriedensfazilitĂ€t zu entnehmen und damit einen wichtigen Teil der Kosten von EU-MilitĂ€reinsĂ€tzen zu âsozialisierenâ. Auch die âgemeinsamen Kosten der Ăbungen der Unionâ werden kĂŒnftig ânach Ă€hnlichen Vorschriften und Verfahren finanziert, wie sie fĂŒr die Operationen gelten.â
Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch die Bereitschaft, neue EU-MilitĂ€reinsĂ€tze vom Zaun zu brechen, tatsĂ€chlich âverbessertâ wird, die EU selbst ist jedenfalls optimistisch, mit der FriedensfazilitĂ€t das besagte âAnreizsystemâ hierfĂŒr auf die Schiene gesetzt zu haben. Das allein wĂ€re schon Grund genug, die Auflösung der FazilitĂ€t zu fordern, die Regelungen fĂŒr âUnterstĂŒtzungsmaĂnahmenâ fĂŒr DrittlĂ€nder, sind aber sogar noch problematischer.
Die EU als WaffenhÀndlerin
Mit der FriedensfazilitĂ€t werden die bisherigen rĂ€umlichen BeschrĂ€nkungen fĂŒr militĂ€rische UnterstĂŒtzungsmaĂnahmen ad acta gelegt. Sie werde âeinen globalen geografischen Anwendungsbereich habenâ, heiĂt es im EU-Ratsbeschluss. Wie bereits angedeutet, war vor allem die Frage letaler Waffenlieferungen lange umstritten â im Ratsbeschluss ist die Rede von âAusrĂŒstung oder militĂ€rischen Plattformen [âŠ], die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden.â Hier kam es im November 2020 zu einer Einigung, derzufolge es einem Mitgliedsland offensteht, sich bei einer solchen Entscheidung zu enthalten und in diesem Fall dann auch von den dementsprechenden Kosten befreit ist.[12]
Dadurch wurde der Weg fĂŒr derartige Waffenlieferungen prinzipiell freigerĂ€umt â von irgendwelchen BeschrĂ€nkungen ist jetzt keine Rede mehr: âDie EFF kann jede Art von UnterstĂŒtzung in Verteidigungs- und MilitĂ€rangelegenheiten leisten, die nicht vom EU-Budget finanziert werdenâ, heiĂt es in einer EU-ErklĂ€rung zum neuen Finanzinstrument.[13] Wiederholt wird im Ratsbeschluss Bezug auf Lieferungen von GerĂ€tschaften der âGemeinsamen MilitĂ€rgĂŒterlisteâ genommen, in der sich so gut wie alles findet, was zur KriegsfĂŒhrung benötigt wird: âBomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und -ladungen [âŠ] Panzer und andere militĂ€rische bewaffnete Fahrzeuge [âŠ] GeschĂŒtze, Haubitzen, Kanonen, Mörser, Panzerabwehrwaffen, Einrichtungen zum Abfeuern von Geschossen und Raketen, militĂ€rische Flammenwerfer, Gewehre, rĂŒckstoĂfreie Waffen, Waffen mit glattem Lauf und Tarnvorrichtungen (signature reduction devices) hierfĂŒr.â[14]
Waffen der MilitĂ€rgĂŒterliste unterliegen den nationalen und europĂ€ischen RĂŒstungskontrollvorschriften und insofern ist es auch kein Wunder, dass im EFF-Ratsbeschluss mehrfach betont wird, ĂŒber die FazilitĂ€t finanzierte Waffenausfuhren mĂŒssten sich an die EU-RĂŒstungsexportrichtlinien halten (den sog. Gemeinsamen Standpunkt fĂŒr Waffenexporte).[15] Das ist allerdings ein schlechter Witz, denn die Richtlinien sind so gestrickt, dass sie Exporte problemlos ermöglichen, da kein vernĂŒnftiges Kontroll- und Sanktionsregime existiert, das deren Verletzung bestrafen wĂŒrde.[16]
Generell ist die EU in ihrem Ratsbeschluss sichtlich bemĂŒht, den Eindruck zu vermeiden, hier wĂŒrde ein Instrument geschaffen, mit dem beliebig Waffen finanziert und exportiert werden können. Es bedĂŒrfe einer âKonfliktsensitivitĂ€ts- und Kontextanalyseâ sowie einer âRisiko- und FolgenabschĂ€tzungâ ferner sei fĂŒr âgeeignete SicherungsmaĂnahmen, Kontrollen, abmildernde und flankierende Elemente sowie Vorkehrungen fĂŒr die Ăberwachung und Bewertungâ zu sorgen. Auch David McAllister (CDU/EVP), Vorsitzender des Ausschusses fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten des EuropĂ€ischen Parlaments (AFET), gab an: âGenerell muss die EuropĂ€ische FriedensfazilitĂ€t unter einem robusten Rahmen von Compliance, Risikoanalyse und KontrollmaĂnahmen durchgefĂŒhrt werden. Als EuropĂ€isches Parlament erwarten wir vom Rat und dem Hohen AuĂenvertreter, dass sie uns regelmĂ€Ăig und umfassend informieren.â[17]
Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich bei solchen Formulierungen zumeist um leere Beschwichtigungsphrasen handelt, zumal es niemanden gibt, der dem Treiben der FriedensfazilitĂ€t ernsthaft auf die Finger schauen könnte â das von McAllister ins Spiel gebrachte EuropĂ€ische Parlament dĂŒrfte es jedenfalls wohl nicht sein.
AuĂer Kontrolle
Die Struktur der FazilitĂ€t folgt einem dualen Ansatz: Beim Rat wurde die Verantwortung fĂŒr die EU-MilitĂ€reinsĂ€tze und bei Kommission und EU-AuĂenbeauftragtem die fĂŒr die UnterstĂŒtzung von DrittlĂ€ndern verortet. Keine Rolle spielt dabei das EuropĂ€ische Parlament, das zwar in seiner Resolution von MĂ€rz 2019 umfassende Mitsprache- und Informationsrechte anmahnte, dann aber im vollen Wissen, die niemals zu erhalten, dennoch die Einrichtung der FriedensfazilitĂ€t voll begrĂŒĂte. Als Schattenhaushalt (âhaushaltsexternes Instrumentâ) entzieht sich die FriedensfazilitĂ€t tatsĂ€chlich jedweder auch nur halbwegs ernst zu nehmenden parlamentarischen Kontrolle.
Dies ist allein schon aus dem Grund problematisch, weil die bisherigen âUnterstĂŒtzungsmaĂnahmenâ der EuropĂ€ischen Union nicht gerade eine Erfolgsgeschichte waren, es sei denn man wĂŒrde die Militarisierung des Globalen SĂŒdens als MaĂ aller Dinge anlegen. Mit der FriedensfazilitĂ€t wird dem wohl noch weiter Vorschub geleistet, weshalb ihre Einrichtung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen scharf kritisiert wurde.[18] Martina Fischer von Brot fĂŒr die Welt sprach etwa von einem âParadigmenwechsel der EU-Politikâ, in Form eines Etikettenschwindel, der âgröĂere Unsicherheit, statt Frieden und StabilitĂ€tâ bringe â und das dann auch noch abseits jeglicher parlamentarischen Kontrolle: âDas EU-Parlament war nĂ€mlich weder in die Vorbereitungen zur EPF eingebunden, noch wird es bei der Programmgestaltung und Auswahl von Partnern fĂŒr MilitĂ€rkooperationen konsultiert. [âŠ] Die Entscheidung, mit welchen LĂ€ndern und Regierungen kooperiert wird, liegt bei den Regierungen der Mitgliedstaaten, also beim Rat, und wird allenfalls vom AuĂenbeauftragten und vom AuswĂ€rtigen Dienst mitberaten. Eine Kontrolle durch das EU-Parlament ist nicht vorgesehen. Auch wenn die geplanten MilitĂ€rhilfen nicht aus dem regulĂ€ren Haushalt bezahlt werden, so handelt es sich doch gleichwohl um das Geld von EU-Steuerzahler*innen. Aufgrund der Konstruktion der âPeace Facilityâ wird nun weder vom EU-Parlament noch von den nationalen Parlamenten in den EU-Staaten kontrolliert, wofĂŒr dieses Geld im Einzelnen verwandt wird.â[19]
RĂŒstungsexporte aus dem Allgemeinen Haushalt
Von den 5,7 Mrd. Euro, die ĂŒber die FriedensfazilitĂ€t zwischen 2021 und 2027 ausgeschĂŒttet werden sollen, werden auf dieses Jahr 420 Millionen entfallen â der deutsche Anteil davon wird 100 Mio. Euro betragen. Davon sollen 28 Mio. Euro fĂŒr die Finanzierung von MilitĂ€reinsĂ€tzen verwendet werden, die dem Einzelplan 14 (âVerteidigungshaushaltâ) entnommen werden. Der Rest â also 72 Prozent der Gelder â flieĂt in die UnterstĂŒtzungsmaĂnahmen fĂŒr Drittstaaten und damit wohl nicht zuletzt in die Subventionierung von RĂŒstungsexporten.[20]
Ein letzter Skandal rund um die EFF ist dabei die Verortung der Gelder zur âUnterstĂŒtzungâ der AufrĂŒstungsbemĂŒhungen im Globalen SĂŒden: Sie werden dem Allgemeinen Haushalt (Einzelplan 60) entnommen und fallen damit nicht dem MilitĂ€rhaushalt âzur Lastâ, wo sie aber â wenn schon ĂŒberhaupt â hingehören wĂŒrden. Viel sinnvoller wĂ€re es aber noch, die FriedensfazilitĂ€t in ihrer aktuellen Form sofort aufzulösen und durch ein Instrument zu ersetzen, das diesen Namen auch tatsĂ€chlich verdient.
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Langfassung eines Beitrages, der zuerst unter dem Titel âVerdeckte Kriegskasseâ in der jungen Welt vom 30.3.2021 erschien.
Anmerkungen
[1] Lösing, Sabine/Wagner, JĂŒrgen: Pflugschare zu Schwertern, junge Welt, 1.8.2017.
[2] Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika, JOIN(2020) 4 final, BrĂŒssel, den 9.3.2020.
[3] Yearbook of European Security 2020, EUISS, Dezember 2020, S. 294.
[4] Biller, Ludwig u.a.: EuropĂ€ische Verteidigung â En Marche! Polis Paper 180, Nr. /2018, S. 8.
[5] KapazitĂ€tsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung â BefĂ€higung unserer Partner zur KrisenprĂ€vention und -bewĂ€ltigung, JOIN(2015) 17 final, BrĂŒssel, den 28.4.2015.
[6] Demirel, Ăzlem/Wagner, JĂŒrgen: Schritte ĂŒber den Rubikon, Neues Deutschland, 22.3.2021.
[7] Die folgenden Zitate stammen sofern nicht anders ausgewiesen aus diesem Ratsbeschluss, der am 24. MÀrz im Amtsblatt der EU (L 102) veröffentlicht wurde.
[8] In der Presse wird zumeist ein Budget von 5 Mrd. Euro angegeben, was allerdings eine etwas irrefĂŒhrende Angabe in Preisen von 2018 darstellt. In aktuellen Preisen umfasst die EFF laut Ratsbeschluss exakt 5,693 Mrd. Euro.
[9] Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union fĂŒr AuĂen-und Sicherheitspolitik mit UnterstĂŒtzung der Kommission an den Rat fĂŒr einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer EuropĂ€ischen FriedensfazilitĂ€t, HR(2018) 94, BrĂŒssel, den 13.6.2018.
[10] Empfehlung des EuropĂ€ischen Parlaments fĂŒr einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer EuropĂ€ischen FriedensfazilitĂ€t (2018/2237(INI)).
[11] âDas EuropĂ€ische Parlament [âŠ] in der ErwĂ€gung, dass die EPF als Einrichtung auĂerhalb des Haushalts, die durch jĂ€hrliche BeitrĂ€ge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines BNE-VerteilungsschlĂŒssels finanziert wird, es der EU voraussichtlich ermöglichen wird, einen höheren Anteil der gemeinsamen Kosten (35â45 %) fĂŒr militĂ€rische Missionen und Operationen zu ĂŒbernehmen, als es derzeit beim Mechanismus Athena der Fall istâ. (2018/2237(INI) a.a.O.).
[12] Wörtlich heiĂt es im Ratsbeschluss: âDer Anteil der Kosten der UnterstĂŒtzungsmaĂnahmen, welche die Lieferung von militĂ€rischer AusrĂŒstung oder militĂ€rischen Plattformen betrifft, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, wird daher infolge dieser Enthaltungen im Vergleich zu dem Anteil anderer im Rahmen der FazilitĂ€t finanzierter UnterstĂŒtzungsmaĂnahmen sinken.â
[13] Questions & Answers: The European Peace Facility, EEAS, Bruxelles, 22/03/2021.
[14] Gemeinsame MilitĂ€rgĂŒterliste, GASP (2017/C 097/01).
[15] Wörtlich im Ratsbeschluss: âUnterstĂŒtzungsmaĂnahmen, die mit der Ausfuhr oder dem Transfer von in der Gemeinsamen MilitĂ€rgĂŒterliste der EuropĂ€ischen Union erfassten GĂŒtern verbunden sind, mĂŒssen den GrundsĂ€tzen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP entsprechen.â
[16] Wagner, JĂŒrgen: RĂŒstung vor Richtlinien: Machtpolitik und RĂŒstungsexporte der EuropĂ€ischen Union, EuropĂ€ische Studien zur AuĂen- und Friedenspolitikherausgegeben von ĂÌzlem Alev Demirel MdEP, Nr. 2 / 2020.
[17] Brzozowski, Alexandra/Almeida, Tiago: EU-Fonds fĂŒr Sicherheitspolitik: BrĂŒssel plant fĂŒnf Milliarden Euro fĂŒr AuslandseinsĂ€tze und MilitĂ€rhilfe ein, euractiv.com, 24.3.2021.
[18] Am 18. November 2020 kritisierten zum Beispiel 40 zivilgesellschaftliche Gruppen die FriedensfazilitĂ€t in einer Stellungnahme scharf (Joint Civil Society Statement: European âPeaceâ Facility: Causing harm or bringing peace? November 2020).
[19] Fischer, Martina: EU-Peace Facility: Waffen fĂŒr Sicherheit weltweit? Brot fĂŒr die Welt, 13.3.2021.
[20] Drucksache 19/27704, Antwort der Parlamentarischen StaatssekretĂ€rin Bettina Hagedorn vom 19. MĂ€rz 2021. FĂŒr das Jahr 2021 setzen sich die Gelder der âUnterstĂŒtzungsmaĂnahmenâ noch gemischt zusammen, da die Afrikanische FriedensfazilitĂ€t noch nicht abgewickelt ist. Ab 2022 dĂŒrften dann sĂ€mtliche Gelder fĂŒr diesen Bereich aus dem Einzelplan 60 stammen.
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Veröffentlichung am 31.3.2021 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)
