Krieg ist Frieden

Autoren: Özlem Alev Demirel und JĂŒrgen Wagner

EU-FriedensfazilitĂ€t als Anreizsystem fĂŒr MilitĂ€reinsĂ€tze und Waffenlieferungen

Am 22. MĂ€rz 2021 beschloss die EU die Regelungen fĂŒr eine EuropĂ€ische FriedensfazilitĂ€t – klingt ja eigentlich nicht schlecht, könnte man meinen. Bei nĂ€herer Betrachtung entpuppt sich die Bezeichnung allerdings als grob irrefĂŒhrend, geht es dabei doch darum, EU-MilitĂ€reinsĂ€tze und Waffenlieferungen an Drittstaaten kĂŒnftig „besser“ als mit den bisherigen Instrumenten finanzieren zu können. Zu allem Überfluss wurde die mit ĂŒber 5 Mrd. Euro ausgestattete FazilitĂ€t auch noch als Schattenhaushalt („haushaltsexternes Instrument“) in einer rechtlichen Grauzone außerhalb des EU-Haushaltes angesiedelt.

Dies hat unter anderem den „Vorteil“, dass das Treiben des Finanzinstrumentes der Kontrolle durch das EuropĂ€ische Parlament entzogen ist. Damit hat sich die EU eine gut bestĂŒckte und unkontrollierbare Kriegskasse zugelegt, um ihre Interessen im Globalen SĂŒden entweder selbst oder ĂŒber Stellvertreter „effektiver“ durchzusetzen.

FrĂŒhe Schattenhaushalte

Der EU-Vertrag verbietet es in Artikel 41(2), die „operativen Ausgaben“ fĂŒr „Maßnahmen mit militĂ€rischen oder verteidigungspolitischen BezĂŒgen“ aus dem EU-Haushalt zu bestreiten. Es liegt auf der Hand, dass dieser Passus als großes Hindernis auf dem Weg zu einer MilitĂ€rmacht Europa empfunden und aus diesem Grund immer weiter ausgehöhlt wird. Bereits frĂŒh machte man sich deshalb unter anderem ĂŒber zwei Töpfe daran, sich an diesem Verbot vorbeizumogeln: Dem ATHENA-Mechanismus und der „Afrikanischen FriedensfazilitĂ€t“ (AFF).

Der im MĂ€rz 2004 ins Leben gerufene ATHENA-Mechanismus diente der Finanzierung von auf europĂ€ischer Ebene vom Rat beschlossenen EU-MilitĂ€reinsĂ€tzen, war aber dennoch aufgrund der beschriebenen rechtlichen HĂŒrden kein offizieller Teil des EU-Haushaltes. Stattdessen zahlten in ihn sĂ€mtliche EU-Mitgliedsstaaten (außer DĂ€nemark) nach einem festen SchlĂŒssel ein (Deutschland 20% bis zum britischen EU-Austritt, seither 25%). Dieses Verfahren hatte den „Charme“, dass damit jedes Mitgliedsland dazu verdonnert wurde, sich an der Finanzierung eines EU-MilitĂ€reinsatzes zu beteiligen – und zwar vollkommen unabhĂ€ngig davon, ob es an einem bestimmten Einsatz teilnahm oder nicht.

Ebenfalls im Jahr 2004 ging der zweite wichtige Topf zur Umgehung des EU-Vertrages an den Start: die Afrikanische FriedensfazilitĂ€t. Nachdem MilitĂ€reinsĂ€tze mit eigenen Truppen mit hohen finanziellen und politischen Risiken verbunden sind, wurde ĂŒber die Jahre die sogenannte „ErtĂŒchtigung“ immer beliebter. Dabei handelt es sich um die Ausbildung und AusrĂŒstung der Truppen „befreundeter“ LĂ€nder sowie um die Finanzierung ihrer MilitĂ€reinsĂ€tze. Dadurch sollten diese Staaten in die Lage versetzt werden, als Stellvertreter fĂŒr die gewaltsame Durchsetzung europĂ€ischer Interessen zu sorgen (siehe junge Welt vom 1.8.2017).[1]

Über die AFF wurde vor allem der Aufbau einer „Afrikanischen Friedensarchitektur“ unterstĂŒtzt, was Aufbau, AusrĂŒstung und konkrete EinsĂ€tze afrikanischer Interventionstruppen beinhaltete. Zwischen 2004 und 2020 wurden ĂŒber die AFF insgesamt 3,4 Mrd. Euro ausgeschĂŒttet – befĂŒllt wurde sie zynischerweise mit Geldern des „EuropĂ€ischen Entwicklungsfonds“, eines ebenfalls außerhalb des EU-Haushaltes angesiedelten Instrumentes, dessen Gelder eigentlich der unmittelbaren ArmutsbekĂ€mpfung dienen sollten. Ein Großteil der AFF-Gelder, knapp 2 Mrd. Euro, wurde fĂŒr die UnterstĂŒtzung der AU-Mission in Somalia (AMISOM) ausgegeben. Wichtig waren auch noch die „ZuschĂŒsse“ fĂŒr die Aufstellung einer 5G-Saheltruppe, einer Einheit aus 5.000 SoldatInnen aus den LĂ€ndern Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und dem Tschad, die mit 253,6 Mio. Euro aus der AFF „bedacht“ wurde.[2]

Grenzen des Militarismus

Obwohl mit AFF und ATHENA ein Coup gelungen war, mit dem die Finanzierungsverbote des EU-Vertrages umgangen werden konnten, war man dennoch nicht ganz glĂŒcklich mit den beiden Instrumenten. Bei ATHENA wurde vor allem als Problem empfunden, dass nur vergleichsweise geringe BetrĂ€ge der gesamten Einsatzkosten auf sĂ€mtliche MitgliedslĂ€nder abgewĂ€lzt werden konnten. So wurden EU-MilitĂ€reinsĂ€tze in den Jahren 2015 bis 2019 lediglich mit einem Betrag von etwa 350 Mio. Euro aus dem ATHENA-Topf „bezuschusst“.[3] Beim Löwenanteil wurde weiter nach dem Verursacherprinzip verfahren, indem jedes Land seinen Anteil an einem Einsatz selbst stemmen musste („costs lie where they fall“). Dieses Verfahren war aber vor allem den LĂ€ndern ein Dorn im Auge, die zumeist den Großteil der SoldatInnen in EU-EinsĂ€tzen stellen und diese Kosten gerne stĂ€rker „sozialisiert“ sehen wollten.

Außerdem wurde bemĂ€ngelt, diese Handhabe wirke fĂŒr kleinere MitgliedslĂ€nder demotivierend, sich stĂ€rker in EU-MilitĂ€reinsĂ€tze einzuklinken, weil damit zusĂ€tzliche hohe Kosten verbunden seien. „Die Finanzierung der europĂ€ischen Verteidigung muss durch eine Erweiterung der Lastenverteilung verbessert werden. Das aktuelle System hat in der Vergangenheit finanzschwache MitgliedslĂ€nder gehindert, an europĂ€ischen MilitĂ€rmissionen teilzunehmen, da die Kosten nach dem Verursacherprinzip verteilt und direkt von den teilnehmenden Mitgliedstaaten getragen werden (abgesehen von 10-15 Prozent gemeinsamer Kosten, die durch den Athena Mechanismus getragen werden). Die EU benötigt ein System, welches ermöglicht, die EinsĂ€tze durch gemeinsame Finanzierung zu organisieren. Dadurch wĂ€re es allen Mitgliedstaaten erlaubt, sich stĂ€rker zu engagieren.“[4]

Auch die Afrikanische FriedensfazilitĂ€t deckte nicht alle WĂŒnsche ab, wie die EU-Kommission und die damalige EU-Außenbeauftragte bereits im April 2015 in einer Gemeinsamen Mitteilung bemĂ€ngelten: „Zwar ist die Finanzierung des Aufbaus von SicherheitskapazitĂ€ten, einschließlich militĂ€rischer KapazitĂ€ten, im Rahmen der FriedensfazilitĂ€t fĂŒr Afrika möglich, doch unterliegt sie einer ganzen Reihe von BeschrĂ€nkungen, die unter UmstĂ€nden verhindern, dass diese FazilitĂ€t in jeder Situation, mit der die EU konfrontiert sein könnte, wirksam genutzt werden kann.“ Kritisiert wurde unter anderem, dass die „Finanzierung von Munition, Waffen und bestimmten militĂ€rischen AusrĂŒstungsgĂŒtern, Ersatzteilen, GehĂ€ltern und Ausbildungsmaßnahmen fĂŒr Soldaten ausgeschlossen“ sei. Ferner sei ein Problem, dass die AFF „ausschließlich regional/geografisch ausgerichtet ist“, nĂ€mlich auf den afrikanischen Kontinent. Aus diesem Grund wurde in der Gemeinsamen Mitteilung gefordert, ĂŒber die Schaffung eines neuen Finanzinstrumentes nachzudenken, um diese „Defizite“ zu ĂŒberwinden.[5]

Haushaltsexternes Budget

Nachdem in den Folgejahren immer wieder die „verbesserte“ Finanzierung der EU-MilitĂ€rpolitik angemahnt wurde, legte die EU-Kommission im Mai 2018 ihren ersten Vorschlag fĂŒr den EU-Haushalt der Jahre 2021 bis 2027 vor. Mit ihm wurde weiter am Verbot des EU-Vertrages gesĂ€gt, keine militĂ€rischen Maßnahmen aus dem EU-Haushalt bezahlen zu dĂŒrfen. So wurde unter anderem die Einrichtung eines „EuropĂ€ischen Verteidigungsfonds“ zur Erforschung und Entwicklung von RĂŒstungsgĂŒtern (mit schlussendlich ca. 8 Mrd. Euro) und eines Budgets fĂŒr „MilitĂ€rische MobilitĂ€t“ zur schnellen Verbringung von GĂŒtern und Truppen Richtung Russland (ca. 1,7 Mrd. Euro) im Budget verankert.[6]

Die Kommission argumentiert dabei reichlich fragwĂŒrdig am Wortlaut und Wortsinn von Artikel 41(2) vorbei, das Verbot beziehe sich lediglich auf operative Ausgaben im Ausland, die allerdings weiterhin fĂŒr den EU-Haushalt tabu seien. Aus diesem Grund sah man sich außerstande, eine Budgetlinie zur Finanzierung solcher AktivitĂ€ten im EU-Haushalt zu verankern. Abhilfe sollte hier die kurz darauf im Juni 2018 erstmals von der damaligen EU-Außenbeauftragten vorgeschlagene EuropĂ€ische FriedensfazilitĂ€t schaffen, die gleichzeitig auch ATHENA und AFF absorbieren und ihre „Defizite“ ĂŒberwinden sollte.

Die anschließenden Verhandlungen zogen sich dann ĂŒber fast drei Jahre hin, umstritten waren besonders die Höhe der FriedensfazilitĂ€t und die Frage, ob ĂŒber sie auch die Lieferung von „tödlichem GerĂ€t“ finanziert werden kann. Schlussendlich wurde die EFF am 22. MĂ€rz 2021 mit dem Ratsbeschluss „zur Einrichtung einer EuropĂ€ischen FriedensfazilitĂ€t und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528“ in Kraft gesetzt.[7] Auch sie fungiert als „haushaltsexternes Instrument“ und damit als Schattenhaushalt außerhalb des EU-Budgets, der mit BeitrĂ€gen aller MitgliedslĂ€nder außer DĂ€nemarks nach dem ĂŒblichen SchlĂŒssel befĂŒllt wird (d.h. Deutschland 25%). Vorgesehen ist ein Umfang von rund 5,7 Mrd. Euro, was zwar deutlich unter der von der Kommission ursprĂŒnglich geforderten Summe von 10,5 Mrd. Euro liegt, es stehen damit allerdings dennoch etwa doppelt so große Summen zur VerfĂŒgung, wie bislang ATHENA und AFF entnommen werden konnten.[8]

Anreizsystem fĂŒr mehr MilitĂ€reinsĂ€tze

Seit 2003 hat die EU ĂŒber 30 EinsĂ€tze im Rahmen der sogenannten „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) durchgefĂŒhrt – beim Großteil davon handelte es sich allerdings um zivile EinsĂ€tze, aktuell laufen zum Beispiel „lediglich“ sechs relativ kleine EU-MilitĂ€reinsĂ€tze. Zu langsam, zu zögerlich und zu ambitioniert lautet deshalb eine hĂ€ufige Kritik, der mit der FriedensfazilitĂ€t begegnet werden soll. FĂŒr deren Einrichtung legte die damalige EU-Außenbeauftragte, wie bereits erwĂ€hnt, schon im Juni 2018 einen ersten Vorschlag vor, in dem es hieß, es gehe darum, ein „Anreizsystem fĂŒr die Mitgliedstaaten zu schaffen“, damit kĂŒnftig „militĂ€rische EU-Operationen [
] leichter durchgefĂŒhrt werden können.“[9] Auch das EuropĂ€ische Parlament schmiss sich einmal mehr in einem Akt der Selbstentmachtung im MĂ€rz 2019 in einer Resolution mehrheitlich hinter die FriedensfazilitĂ€t. Durch eine „Erhöhung der gemeinsamen Kosten“ wĂŒrde die „SolidaritĂ€t und die Lastenverteilung“ gestĂ€rkt, was gleichzeitig finanzschwĂ€chere Mitgliedsstaaten „ermutigen wird, zu den GSVP-Operationen beizutragen“, so die Parlamentarier.[10]

Und tatsĂ€chlich soll der Anteil der nun aus der FriedensfazilitĂ€t bezahlbaren Kosten fĂŒr EU-MilitĂ€reinsĂ€tze deutlich auf 35 bis 40 Prozent steigen.[11] Neben bereits ĂŒber ATHENA bezahlbaren Dingen wie etwa Kosten fĂŒr Hauptquartiere ist nun neu hinzugekommen, dass die „Mehrkosten eigens fĂŒr die GefechtsverbĂ€nde der EU“, die bei einer „Verlegung und RĂŒckverlegung [
] zum und aus dem Einsatzgebiet zusĂ€tzlich anfallen“, abgerechnet werden können. Dabei handelt es sich um die seit 2007 stĂ€ndig auf Abruf bereitstehenden zwei Schnellen Eingreiftruppen (Battlegroups) aus je 1.500 SoldatInnen, die aber – unter anderem wegen der Kostenfrage – bislang noch niemals eingesetzt wurden. Generell soll es möglich sein, „laufende Kosten einer Verlegung einer exekutiven Operation ins Einsatzgebiet“ aus der FriedensfazilitĂ€t zu entnehmen und damit einen wichtigen Teil der Kosten von EU-MilitĂ€reinsĂ€tzen zu „sozialisieren“. Auch die „gemeinsamen Kosten der Übungen der Union“ werden kĂŒnftig „nach Ă€hnlichen Vorschriften und Verfahren finanziert, wie sie fĂŒr die Operationen gelten.“

Es bleibt abzuwarten, ob hierdurch die Bereitschaft, neue EU-MilitĂ€reinsĂ€tze vom Zaun zu brechen, tatsĂ€chlich „verbessert“ wird, die EU selbst ist jedenfalls optimistisch, mit der FriedensfazilitĂ€t das besagte „Anreizsystem“ hierfĂŒr auf die Schiene gesetzt zu haben. Das allein wĂ€re schon Grund genug, die Auflösung der FazilitĂ€t zu fordern, die Regelungen fĂŒr „UnterstĂŒtzungsmaßnahmen“ fĂŒr DrittlĂ€nder, sind aber sogar noch problematischer.

Die EU als WaffenhÀndlerin

Mit der FriedensfazilitĂ€t werden die bisherigen rĂ€umlichen BeschrĂ€nkungen fĂŒr militĂ€rische UnterstĂŒtzungsmaßnahmen ad acta gelegt. Sie werde „einen globalen geografischen Anwendungsbereich haben“, heißt es im EU-Ratsbeschluss. Wie bereits angedeutet, war vor allem die Frage letaler Waffenlieferungen lange umstritten – im Ratsbeschluss ist die Rede von „AusrĂŒstung oder militĂ€rischen Plattformen [
], die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden.“ Hier kam es im November 2020 zu einer Einigung, derzufolge es einem Mitgliedsland offensteht, sich bei einer solchen Entscheidung zu enthalten und in diesem Fall dann auch von den dementsprechenden Kosten befreit ist.[12]

Dadurch wurde der Weg fĂŒr derartige Waffenlieferungen prinzipiell freigerĂ€umt – von irgendwelchen BeschrĂ€nkungen ist jetzt keine Rede mehr: „Die EFF kann jede Art von UnterstĂŒtzung in Verteidigungs- und MilitĂ€rangelegenheiten leisten, die nicht vom EU-Budget finanziert werden“, heißt es in einer EU-ErklĂ€rung zum neuen Finanzinstrument.[13] Wiederholt wird im Ratsbeschluss Bezug auf Lieferungen von GerĂ€tschaften der „Gemeinsamen MilitĂ€rgĂŒterliste“ genommen, in der sich so gut wie alles findet, was zur KriegsfĂŒhrung benötigt wird: „Bomben, Torpedos, Raketen, Flugkörper, andere Sprengkörper und -ladungen [
] Panzer und andere militĂ€rische bewaffnete Fahrzeuge [
] GeschĂŒtze, Haubitzen, Kanonen, Mörser, Panzerabwehrwaffen, Einrichtungen zum Abfeuern von Geschossen und Raketen, militĂ€rische Flammenwerfer, Gewehre, rĂŒckstoßfreie Waffen, Waffen mit glattem Lauf und Tarnvorrichtungen (signature reduction devices) hierfĂŒr.“[14]

Waffen der MilitĂ€rgĂŒterliste unterliegen den nationalen und europĂ€ischen RĂŒstungskontrollvorschriften und insofern ist es auch kein Wunder, dass im EFF-Ratsbeschluss mehrfach betont wird, ĂŒber die FazilitĂ€t finanzierte Waffenausfuhren mĂŒssten sich an die EU-RĂŒstungsexportrichtlinien halten (den sog. Gemeinsamen Standpunkt fĂŒr Waffenexporte).[15] Das ist allerdings ein schlechter Witz, denn die Richtlinien sind so gestrickt, dass sie Exporte problemlos ermöglichen, da kein vernĂŒnftiges Kontroll- und Sanktionsregime existiert, das deren Verletzung bestrafen wĂŒrde.[16]

Generell ist die EU in ihrem Ratsbeschluss sichtlich bemĂŒht, den Eindruck zu vermeiden, hier wĂŒrde ein Instrument geschaffen, mit dem beliebig Waffen finanziert und exportiert werden können. Es bedĂŒrfe einer „KonfliktsensitivitĂ€ts- und Kontextanalyse“ sowie einer „Risiko- und FolgenabschĂ€tzung“ ferner sei fĂŒr „geeignete Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen, abmildernde und flankierende Elemente sowie Vorkehrungen fĂŒr die Überwachung und Bewertung“ zu sorgen. Auch David McAllister (CDU/EVP), Vorsitzender des Ausschusses fĂŒr auswĂ€rtige Angelegenheiten des EuropĂ€ischen Parlaments (AFET), gab an: „Generell muss die EuropĂ€ische FriedensfazilitĂ€t unter einem robusten Rahmen von Compliance, Risikoanalyse und Kontrollmaßnahmen durchgefĂŒhrt werden. Als EuropĂ€isches Parlament erwarten wir vom Rat und dem Hohen Außenvertreter, dass sie uns regelmĂ€ĂŸig und umfassend informieren.“[17]

Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich bei solchen Formulierungen zumeist um leere Beschwichtigungsphrasen handelt, zumal es niemanden gibt, der dem Treiben der FriedensfazilitĂ€t ernsthaft auf die Finger schauen könnte – das von McAllister ins Spiel gebrachte EuropĂ€ische Parlament dĂŒrfte es jedenfalls wohl nicht sein.

Außer Kontrolle

Die Struktur der FazilitĂ€t folgt einem dualen Ansatz: Beim Rat wurde die Verantwortung fĂŒr die EU-MilitĂ€reinsĂ€tze und bei Kommission und EU-Außenbeauftragtem die fĂŒr die UnterstĂŒtzung von DrittlĂ€ndern verortet. Keine Rolle spielt dabei das EuropĂ€ische Parlament, das zwar in seiner Resolution von MĂ€rz 2019 umfassende Mitsprache- und Informationsrechte anmahnte, dann aber im vollen Wissen, die niemals zu erhalten, dennoch die Einrichtung der FriedensfazilitĂ€t voll begrĂŒĂŸte. Als Schattenhaushalt („haushaltsexternes Instrument“) entzieht sich die FriedensfazilitĂ€t tatsĂ€chlich jedweder auch nur halbwegs ernst zu nehmenden parlamentarischen Kontrolle.

Dies ist allein schon aus dem Grund problematisch, weil die bisherigen „UnterstĂŒtzungsmaßnahmen“ der EuropĂ€ischen Union nicht gerade eine Erfolgsgeschichte waren, es sei denn man wĂŒrde die Militarisierung des Globalen SĂŒdens als Maß aller Dinge anlegen. Mit der FriedensfazilitĂ€t wird dem wohl noch weiter Vorschub geleistet, weshalb ihre Einrichtung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen scharf kritisiert wurde.[18] Martina Fischer von Brot fĂŒr die Welt sprach etwa von einem „Paradigmenwechsel der EU-Politik“, in Form eines Etikettenschwindel, der „grĂ¶ĂŸere Unsicherheit, statt Frieden und StabilitĂ€t“ bringe – und das dann auch noch abseits jeglicher parlamentarischen Kontrolle: „Das EU-Parlament war nĂ€mlich weder in die Vorbereitungen zur EPF eingebunden, noch wird es bei der Programmgestaltung und Auswahl von Partnern fĂŒr MilitĂ€rkooperationen konsultiert. [
] Die Entscheidung, mit welchen LĂ€ndern und Regierungen kooperiert wird, liegt bei den Regierungen der Mitgliedstaaten, also beim Rat, und wird allenfalls vom Außenbeauftragten und vom AuswĂ€rtigen Dienst mitberaten. Eine Kontrolle durch das EU-Parlament ist nicht vorgesehen. Auch wenn die geplanten MilitĂ€rhilfen nicht aus dem regulĂ€ren Haushalt bezahlt werden, so handelt es sich doch gleichwohl um das Geld von EU-Steuerzahler*innen. Aufgrund der Konstruktion der ‚Peace Facility‘ wird nun weder vom EU-Parlament noch von den nationalen Parlamenten in den EU-Staaten kontrolliert, wofĂŒr dieses Geld im Einzelnen verwandt wird.“[19]

RĂŒstungsexporte aus dem Allgemeinen Haushalt

Von den 5,7 Mrd. Euro, die ĂŒber die FriedensfazilitĂ€t zwischen 2021 und 2027 ausgeschĂŒttet werden sollen, werden auf dieses Jahr 420 Millionen entfallen – der deutsche Anteil davon wird 100 Mio. Euro betragen. Davon sollen 28 Mio. Euro fĂŒr die Finanzierung von MilitĂ€reinsĂ€tzen verwendet werden, die dem Einzelplan 14 („Verteidigungshaushalt“) entnommen werden. Der Rest – also 72 Prozent der Gelder – fließt in die UnterstĂŒtzungsmaßnahmen fĂŒr Drittstaaten und damit wohl nicht zuletzt in die Subventionierung von RĂŒstungsexporten.[20]

Ein letzter Skandal rund um die EFF ist dabei die Verortung der Gelder zur „UnterstĂŒtzung“ der AufrĂŒstungsbemĂŒhungen im Globalen SĂŒden: Sie werden dem Allgemeinen Haushalt (Einzelplan 60) entnommen und fallen damit nicht dem MilitĂ€rhaushalt „zur Last“, wo sie aber – wenn schon ĂŒberhaupt – hingehören wĂŒrden. Viel sinnvoller wĂ€re es aber noch, die FriedensfazilitĂ€t in ihrer aktuellen Form sofort aufzulösen und durch ein Instrument zu ersetzen, das diesen Namen auch tatsĂ€chlich verdient.

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Langfassung eines Beitrages, der zuerst unter dem Titel „Verdeckte Kriegskasse“ in der jungen Welt vom 30.3.2021 erschien.

Anmerkungen

[1] Lösing, Sabine/Wagner, JĂŒrgen: Pflugschare zu Schwertern, junge Welt, 1.8.2017.

[2] Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika, JOIN(2020) 4 final, BrĂŒssel, den 9.3.2020.

[3] Yearbook of European Security 2020, EUISS, Dezember 2020, S. 294.

[4] Biller, Ludwig u.a.: EuropĂ€ische Verteidigung – En Marche! Polis Paper 180, Nr. /2018, S. 8.

[5] KapazitĂ€tsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung – BefĂ€higung unserer Partner zur KrisenprĂ€vention und -bewĂ€ltigung, JOIN(2015) 17 final, BrĂŒssel, den 28.4.2015.

[6] Demirel, Özlem/Wagner, JĂŒrgen: Schritte ĂŒber den Rubikon, Neues Deutschland, 22.3.2021.

[7] Die folgenden Zitate stammen sofern nicht anders ausgewiesen aus diesem Ratsbeschluss, der am 24. MÀrz im Amtsblatt der EU (L 102) veröffentlicht wurde.

[8] In der Presse wird zumeist ein Budget von 5 Mrd. Euro angegeben, was allerdings eine etwas irrefĂŒhrende Angabe in Preisen von 2018 darstellt. In aktuellen Preisen umfasst die EFF laut Ratsbeschluss exakt 5,693 Mrd. Euro.

[9] Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union fĂŒr Außen-und Sicherheitspolitik mit UnterstĂŒtzung der Kommission an den Rat fĂŒr einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer EuropĂ€ischen FriedensfazilitĂ€t, HR(2018) 94, BrĂŒssel, den 13.6.2018.

[10] Empfehlung des EuropĂ€ischen Parlaments fĂŒr einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer EuropĂ€ischen FriedensfazilitĂ€t (2018/2237(INI)).

[11] „Das EuropĂ€ische Parlament [
] in der ErwĂ€gung, dass die EPF als Einrichtung außerhalb des Haushalts, die durch jĂ€hrliche BeitrĂ€ge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines BNE-VerteilungsschlĂŒssels finanziert wird, es der EU voraussichtlich ermöglichen wird, einen höheren Anteil der gemeinsamen Kosten (35–45 %) fĂŒr militĂ€rische Missionen und Operationen zu ĂŒbernehmen, als es derzeit beim Mechanismus Athena der Fall ist“. (2018/2237(INI) a.a.O.).

[12] Wörtlich heißt es im Ratsbeschluss: „Der Anteil der Kosten der UnterstĂŒtzungsmaßnahmen, welche die Lieferung von militĂ€rischer AusrĂŒstung oder militĂ€rischen Plattformen betrifft, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, wird daher infolge dieser Enthaltungen im Vergleich zu dem Anteil anderer im Rahmen der FazilitĂ€t finanzierter UnterstĂŒtzungsmaßnahmen sinken.“

[13] Questions & Answers: The European Peace Facility, EEAS, Bruxelles, 22/03/2021.

[14] Gemeinsame MilitĂ€rgĂŒterliste, GASP (2017/C 097/01).

[15] Wörtlich im Ratsbeschluss: „UnterstĂŒtzungsmaßnahmen, die mit der Ausfuhr oder dem Transfer von in der Gemeinsamen MilitĂ€rgĂŒterliste der EuropĂ€ischen Union erfassten GĂŒtern verbunden sind, mĂŒssen den GrundsĂ€tzen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP entsprechen.“

[16] Wagner, JĂŒrgen: RĂŒstung vor Richtlinien: Machtpolitik und RĂŒstungsexporte der EuropĂ€ischen Union, EuropĂ€ische Studien zur Außen- und Friedenspolitikherausgegeben von Ă–Ìˆzlem Alev Demirel MdEP, Nr. 2 / 2020.

[17] Brzozowski, Alexandra/Almeida, Tiago: EU-Fonds fĂŒr Sicherheitspolitik: BrĂŒssel plant fĂŒnf Milliarden Euro fĂŒr AuslandseinsĂ€tze und MilitĂ€rhilfe ein, euractiv.com, 24.3.2021.

[18] Am 18. November 2020 kritisierten zum Beispiel 40 zivilgesellschaftliche Gruppen die FriedensfazilitĂ€t in einer Stellungnahme scharf (Joint Civil Society Statement: European ‘Peace’ Facility: Causing harm or bringing peace? November 2020).

[19] Fischer, Martina: EU-Peace Facility: Waffen fĂŒr Sicherheit weltweit? Brot fĂŒr die Welt, 13.3.2021.

[20] Drucksache 19/27704, Antwort der Parlamentarischen StaatssekretĂ€rin Bettina Hagedorn vom 19. MĂ€rz 2021. FĂŒr das Jahr 2021 setzen sich die Gelder der „UnterstĂŒtzungsmaßnahmen“ noch gemischt zusammen, da die Afrikanische FriedensfazilitĂ€t noch nicht abgewickelt ist. Ab 2022 dĂŒrften dann sĂ€mtliche Gelder fĂŒr diesen Bereich aus dem Einzelplan 60 stammen.
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Veröffentlichung am 31.3.2021 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)