„Besonderen Reiz das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen“
Die gestrige Rede von Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher fĂŒr das AktionsbĂŒndnis gegen Stuttgart 21, bei der 323. Stuttgarter Montagsdemo der Demokratiebewegung gegen S21. Die Rede trug den Titel „Freigegebene Vermerke des Kanzleramts und spannende Termine im Juni 2016“.
Liebe Anwesende, Freundinnen und Freunde,
im ungleichen Kampf David gegen Goliath hatte es einen besonderen Reiz, das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen mit dem BemĂŒhen, die massive Einflussnahme der Bundesregierung auf den Weiterbau von Stuttgart 21 als rechtswidrig zu entschwĂ€rzen. Schon vor dem Prozesstermin am 26. Mai und durch das Prozessergebnis haben wir letzte Woche und heute eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreicht. Der Kampf ums Recht mit dem Kanzleramt geschah auf Augenhöhe. Die treibende Kraft seid Ihr.zum
Unser aller Erfolg gelang in drei Etappen: Ende August 2014 gab uns das Kanzleramt teilweise stark geschwĂ€rzte Vermerke an Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla und an Kanzlerin Angela Merkel heraus. Dann gelangen nach umfassender KlagebegrĂŒndung im Juni 2015 weitere EntschwĂ€rzungen der fĂŒnf Vermerke, siehe die Website strafvereitelung.de: speziell der Vermerk vom 5. Februar 2013 an die Kanzlerin ergibt, dass geheime Unterlagen fĂŒr StaatssekretĂ€r Odenwald publik wurden und nach aktuellen Berichten die Bundesvertreter im Bahn-Aufsichtsrat wegen der Kostenentwicklung âauf einen Ausstieg aus dem Projekt drĂ€ngenâ.
Wir waren also damals dicht am Ziel. Allerdings hat dies die Kanzlerin alarmiert und ihre Gegenreaktion ausgelöst, indem sie selbst und fĂŒhrende Wegbegleiter Mitte Februar auf allen Medien das Machtwort verkĂŒndeten, S21 wird gebaut, auch wenn es fĂŒr die Bahn unwirtschaftlich ist.
Jetzt ist der zentrale Vermerk vom 5. Februar noch weiter entschwĂ€rzt: Wir wissen nun, dass der stĂ€rkste Widerstand gegen den Weiterbau von S21 aus dem Verkehrsministerium kam, denn StaatssekretĂ€r Odenwald fĂŒrchtete, der Weiterbau werde auf Kosten anderer wichtiger Infrastrukturvorhaben gehen. Das sagen wir auch. Neu ist ferner: Das Kanzleramt setzte im Wissen um den Willen der Kanzlerin alles daran, âdas Scheitern des Projekts auf der Zeitschiene zu verhindernâ, weshalb sich das Verkehrsressort und der Aufsichtsrat âzĂŒgigâ auf den vom Bahnvorstand fĂŒr den Weiterbau von S21 vorgestellten Finanzierungsweg einlassen sollten, die Schulden der Bahn auf zehn Jahre zu strecken.
Damit wollte man erkennbar kaschieren, dass die Bahn sich mit dem Weiterbau schĂ€digt. StaatssekretĂ€r Odenwald wurde dann bis Mitte Februar 2013 auf die gewĂŒnschte politische Linie gebracht.
Solche entscheidungsbezogenen AktivitĂ€ten gegenĂŒber dem Aufsichtsrat und weisungsĂ€hnliche politische Einwirkungen, die den fĂŒhrenden StaatssekretĂ€ren im Aufsichtsrat die sachfremde, linientreue Entscheidung abverlangten, erweisen sich als klare Anleitung zum Rechtsbruch. Ăbrigens hat das Kanzleramt verbliebene SchwĂ€rzungen mit Verschwiegenheitspflichten zur Rolle namentlich genannter AufsichtsrĂ€te im Bahn-Aufsichtsrat begrĂŒndet. Das war fĂŒr mich vielsagend genug und die Bewertungen im letzten Vermerk nicht so bedeutsam, so dass ich auf die frei gegebenen SchwĂ€rzungen zugegriffen habe, um damit jetzt wirksam zu werden. Wer weitere EntschwĂ€rzungen durchsetzen will, kann es beantragen und darauf klagen, ich informiere ihn gerne, nur wĂ€ren damit Kostenrisiken und ein jahrelanger Prozess verknĂŒpft.
Zum Zweiten komme ich zu den Terminen des Bahn-Aufsichtsrats am 8.Juni und am 15.Juni, erst in auĂerordentlicher, dann in ordentlicher Sitzung. Wahrhaftig âauĂerordentlichâ ist, wie der Bahnvorstand schizophren die öffentlichen Interessen am GĂŒterverkehr, bei den NachtzĂŒgen und beim geplanten Stellenabbau im Grunde die ganze Bahn mutwillig schĂ€digt.
Das passt genau zur Brisanz der Entwicklung bei Stuttgart 21. Wie Ihr wisst, hat der Bahn-Aufsichtsrat in seiner letzten Sitzung Mitte MĂ€rz 2016 reagiert auf die von uns veranlassten Gutachten des SachverstĂ€ndigen Dr. Vieregg, dass die Kosten von S21 auf 10 Milliarden Euro steigen werden und dass der Ausstieg mindestens vier Milliarden Euro gĂŒnstiger kommen wird als der Weiterbau. Dazu und zu seiner persönlichen Haftung soll der Aufsichtsrat jetzt fundierte gutachtliche Bewertungen erhalten. Klar ist, dass er die Gutachten Dr. Vieregg nicht mit blanken Behauptungen der Bahn wegwischen kann. Danke deshalb auch an die Ingenieure 22 fĂŒr ihr vertiefendes, begrĂŒndetes
Schreiben an die AufsichtsrÀte.
Alle bisherigen Strafanzeigen gegen die tatverdĂ€chtigen Bahnmanager, AufsichtsrĂ€te und ihre Pofallas wurden ja nicht wegen fehlender Untreue abgewiesen, sondern âweil ihnen nicht bewusst gewesen sein muss, dass die Ausstiegskosten aus dem Projekt geringer seien als die Kosten der FortfĂŒhrungâ. Das ist ein schlechter Witz angesichts der Tatsache, dass das Verkehrsressort die Berechnung der Bahn fĂŒr ânicht belastbarâ erklĂ€rte und die Weiterbau-Entscheidung politisch herbeigenötigt wurde.
Ende April hat sich der Berliner Justiz-Senator Heilmann (CDU) in einem nichts sagenden Schreiben ĂŒber allen dringenden Untreueverdacht hinweggesetzt. Seine Parteiinteressen waren ihm wichtiger als der Rechtsstaat. Vielleicht wird das die Berliner bei ihrer Wahl am 18.September noch interessieren. Mit der Offenlegung aller Fakten auf der Website strafvereitelung.de erzeugen wir Transparenz, âGlasnostâ, einen generalprĂ€ventiven Warneffekt: Die AufsichtsrĂ€te können sich nicht ungestraft ein zweites Mal auf Unwissenheit berufen. Sie sind klug beraten einzulenken. Wir wĂŒnschen ihnen und uns, dass sie diesmal im Juni 2016 richtig entscheiden und den Umstieg einleiten.
Wir werden das wachsam beobachten und dann darauf reagieren.
Zum Dritten: Ăber das zweite Stuttgarter BĂŒrgerbegehren gegen die verfassungswidrige Mischfinanzierung von Stuttgart 21 wird am 14.Juni beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Solcher VerfassungsverstoĂ macht die S21-VertrĂ€ge nichtig, das darauf gestĂŒtzte Urteil wĂ€re fĂŒr die Stadt bindend, das Projekt stĂŒnde vor dem Ende. Das Prinzip ist, wer als HoheitstrĂ€ger die Aufgabe inne hat, muss auch die Kosten tragen und darf sich nicht von Fremdfinanzierungen abhĂ€ngig machen. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Mannheim haben die Mitfinanzierung der Stadt dennoch fĂŒr zulĂ€ssig gehalten, weil sich die Bundesaufgabe fĂŒr das Schienennetz mit kommunaler Planungshoheit ĂŒberschneide.
Das Bundesverwaltungsgericht hat so etwas bisher aber nur einmal zugelassen, als die Bahn im Interesse einer Gemeinde deren Aufgabe zur SchĂŒlerbeförderung ĂŒbernommen hatte und mitfinanzieren lieĂ, was mit S21 nicht vergleichbar ist. Der Bahnrechtsexperte Prof. Urs Kramer hat uns neuerdings in einer Fachzeitschrift RĂŒckendeckung fĂŒr unsere Sache gegeben. Die Verhandlung am 14. Juni wird also spannend werden. Auch wenn treffende Argumente und die Hauptvertretung durch unsere Berliner Kanzlei fĂŒr uns sprechen, hĂ€ngt aber viel vom richterlichen VorverstĂ€ndnis ab.
Zum Schluss: Im Kampf fĂŒr den Umstieg auf den modernisierten Kopfbahnhof halten wir brennende Eisen im Feuer, wir schaffen Signale fĂŒr den Umstieg â wie mit Euch letzte Woche mit der Plan B-Gruppe – wir bleiben eisern dran,
OBEN BLEIBEN.
