Netter Versuch, Gruppe 42. Aber da fehlt das Zauberwort.

Die „Gruppe 42“ in und außerhalb der Piratenpartei Deutschland veröffentlicht eine ErklĂ€rung, die „Gemeinsamkeiten der Netz- und BĂŒrgerrechtspolitik in den Vordergrund“ stellen will, um „anderen LĂ€ndern bei diesen Themen Vorbild und Wegbereiter zu sein“. Das Ganze erweckt den Eindruck eines MarathonlĂ€ufers, der sich nach mĂŒhsam errungenem Sieg ĂŒber die Talkshow-Perser und Euro-Extremisten bis kurz vor die Ziellinie schleppt und sich dann doch noch in letzter Sekunde vom Durst gequĂ€lt ĂŒber die Seitenlinie in die Limo-Bude schmeisst.

GrundsĂ€tzlich: wer etwas macht, kann es machen, weil er das Recht dazu hat. Ansonsten handelt er als Gesetzloser mit dem Recht des StĂ€rkeren. Gut – MilitĂ€rs, Spione, Regierungen, Banken, Gangs, usw, die machen das alle so. Aber das wollen wir ja nicht. Und wir können das auch nicht, weil wir deren Macht nicht haben, weil wir sie nicht wollen. DafĂŒr haben wir das Recht. Und das ist das Grundgesetz. Alles andere baut darauf auf.

So. Und nun Kapitel III in der „ErklĂ€rung der 42“:

„III. Die Grundrechte dĂŒrfen nicht eingeschrĂ€nkt werden

Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten nimmt im Informationszeitalter eine immer bedeutendere Stellung ein. Dabei gilt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren und Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu fördern. DafĂŒr mĂŒssen sowohl die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, als auch in der Gesellschaft ein Bewusstsein fĂŒr die Problematiken geschaffen werden.
Jedem BĂŒrger steht ein Recht auf AnonymitĂ€t im Internet zu, um sich ohne Furcht vor Repression frei Ă€ußern und bewegen zu können. Dank dieser AnonymitĂ€t wird im Internet Meinungsfreiheit in einem bisher nicht gekannten Maße realisiert.
Das Ziel allen Datenschutzes ist die Ermöglichung grĂ¶ĂŸtmöglicher Autonomie des Menschen, ĂŒber den diese Daten eine Macht haben oder haben könnten, sowie die GewĂ€hrleistung seiner Entscheidungsfreiheit darĂŒber.

Die Grundrechte – die Gesamtheit der Menschen- und BĂŒrgerrechte – sind das Fundament des Rechtsstaats. Sie sind unverĂ€ußerliche Abwehrrechte gegen den Staat und schĂŒtzen somit vor staatlicher WillkĂŒr und Allmacht. In der Informationsgesellschaft sind ĂŒber jeden BĂŒrger immer mehr Daten im Umlauf. Damit steigt auch die Gefahr des Missbrauchs. Die Grundrechte mĂŒssen daher auch auf das Internet uneingeschrĂ€nkt ĂŒbertragen werden. Als Beispiel sei hier das Grundrecht auf digitale IntimsphĂ€re (GewĂ€hrleistung der Vertraulichkeit und IntegritĂ€t informationstechnischer Systeme) genannt, das wir explizit begrĂŒĂŸen. Aber auch das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind Grundrechte, welche es gilt analog wie auch digital zu verteidigen.“

Der fett markierte Satz steht fĂŒr all das, was auch diese Gruppe 42 nicht kapiert, weil sie es nicht kapieren will.

1. Hier gilt das Grundgesetz. Sonst gar nix. (Bereits in Artikel 1 Grundgesetz wird explizit darauf verwiesen, daß sich das Deutsche Volk zu den „unverletzlichen und unverĂ€ußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekennt.)

2. Das Grundgesetz Artikel 1 bis 19: Das sind die Grundrechte. Das sind die Grundrechte und nicht „die Gesamtheit der Menschen- und BĂŒrgerrechte“.

Entweder man tritt fĂŒr die Grundrechte ein oder nicht. Wenn man es tut, muss man wissen, was das ist. Und dann muss man reden wie ein Anwalt und kein esoterisches Blabla absondern und dabei peinlich darauf achten, daß das Wort „Grundgesetz“ oder „Verfassung“ oder „Republik“ nirgendwo auftaucht.

Grundgesetz – ja oder nein. Beantwortete die Frage, oder lasst es. Lasst Ihr es, stellt Ihr unsere Grundrechte weiterhin in Frage, wie die Piratenpartei Deutschland insgesamt, die auf ihrem Bundesparteitag eine „europĂ€ische Verfassung“ ins Spiel gebracht hat, kurz nachdem die GrĂŒnen auf ihrem Bundesparteitag das Grundgesetz als „offene Frage“ bezeichnet und ihrerseits eine „neue Verfassung“ ins Spiel gebracht haben, deren Ziel die „stĂ€rkere Integration Deutschlands in der EuropĂ€ischen Union“ sein solle, weil das Grundgesetz ja nicht „europatauglich“ sei.

Ergo bleibt auch mit der „ErklĂ€rung der 42“ die Piratenpartei Deutschland, wie die GrĂŒnen und aller anderen Parteien die das Grundgesetz ersetzen, abschaffen, austauschen wollen, der objektive Gegner dieser Republik, ihres Grundgesetzes, den darin enthaltenen Grundrechten aller StaatsbĂŒrger, damit der Gegner aller BĂŒrgerrechtler und damit auch unserer.

Es fehlt weiterhin eine ganz normale Partei, die das Grundgesetz nicht in Frage stellt. Und auch nicht versucht, sich in irgendwelchem Geschwafel um die Frage um die einzig relevante Frage herum drĂŒckt, die vor allen anderen kommt: Grundgesetz – Ja oder Nein?

Also, setzen. NĂ€chster Versuch.