Bundestag: Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden

Am Freitag trifft das Berliner Bundesparlament, unter Stillschweigen sĂ€mtlicher Parteien sowie der etablierten Presse, eine ganze Reihe umfangreicher BeschlĂŒsse zum weiterem Abbau unserer staatlichen SouverĂ€nitĂ€t, faktischen Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung, Missachtung der Verfassung, Implementierung von EU-Vollmachten, sowie einer forcierterten Durchleuchtung der Bevölkerung.

U.a. wird Polizeieinheiten aus EU-Staaten in Deutschland der Status einer „Hilfspolizei“ unter Oberbefehl des Bundesinnenministeriums, sowie der Schusswaffengebrauch auf deutschem Boden erlaubt.

Der entsprechende Passus im Gesetzentwurf (1) Drucksache 16/12585 der Bundesregierung aus SPD, CDU und CSU:

„(5) Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union können im Einvernehmen mit den zustĂ€ndigen Stellen des anderen Staates nach Maßgabe der fĂŒr die Bestellung von Hilfspolizeibeamten geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden. Beteiligen sich Vollzugsbeamte anderer Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union an Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der Artikel 17 bis 18 des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom 6. August 2008 S. 1), gilt unter den Voraussetzungen des Artikels 19 Abs. 2 Satz 2 dieses Beschlusses in Bezug auf die Anwendung von Schusswaffen das Verbot der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 63 Abs. 3 Satz 2 nicht.“

Damit wird der am 23. Juni 2008 vom Rat der EuropĂ€ischen Union angenommene Beschluss (Ratsbeschluss PrĂŒm) in das deutsche Recht umgesetzt. Der EU-Rat folgte damals dem Beschluss der Justiz- und Innenminister der EU-Staaten vom 15. Februar 2007.

Der „PrĂŒmer Vertrag“ (2) erlaubt den Unterzeichnerstaaten praktisch den vollstĂ€ndigen Abbau der eigenen staatlichen SouverĂ€nitĂ€t. In „dringenden EilfĂ€llen“ können bewaffnete Organe des einen Staates ohne weitere Genehmigung im anderen operieren, DNA-Daten, FingerabdrĂŒcke und Verkehrskennzeichen der Bevölkerung vollstĂ€ndig getauscht, sowie „weitere Formen der Zusammenarbeit“ fĂŒr „gemeinsame PolizeieinsĂ€tze, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren UnglĂŒcksfĂ€llen mit transnationalen Auswirkungen“ und ganz allgemein „Zusammenarbeit auf Ersuchen“ auf exekutiver Arbeitsebene beschlossen werden. Verfassungen, Parlament und Justiz werden vollstĂ€ndig umgangen.

Faktisch bedeutet das die alltĂ€gliche operative Möglichkeit zur Aushebelung der Freiheits- und BĂŒrgerrechte, der Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung ohne sie offiziell abzuschaffen, sowie die Errichtung eines eugenischen Polizeistaats voranzutreiben, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auf EU-Ebene. Derzeit haben die Regierungen von Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Finnland, Slowenien und Ungarn den Vertrag unterschrieben. Alle anderen EU-Staaten steht es offen beizutreten, zwischen Irland und der britischen Monarchie wurde aufgrund der Kolonialherrschaft Londons ĂŒber die Iren stillschweigend eine Sondervereinbarung eingebaut.

Diese Entwicklung ist im Kontext einer Vielzahl von VerfassungsÀnderungen, Gesetzen, Verordnungen und Massnahmen der Berliner Chunta zu sehen.

Wie vor kurzem die junge Bundespartei Die Guten aufdeckte (3), umfasste die am 29.Mai durch den Bundestag (und am 12.Juni durch den Bundesrat) abgenickte „Föderalismusreform II“ nicht nur die vieldiskutierte finanzielle Staatsbremse fĂŒr Bund, LĂ€nder und Kommunen (bei gleichzeitiger Abzahlung der selbst den Banken in den Hals gestopften halben Billion Euro), sondern auch eine ErmĂ€chtigungsgrundlage der Bundesbehörden zur Errichtung einer Digitalen Diktatur durch Übernahme der Handlungshoheit ĂŒber sĂ€mtliche IT-Systeme Deutschlands im 21.Jahrhundert.

Der Wortlaut des entspechenden Artikels 91c in Satz 1 ermĂ€chtigt die Bundesregierung, sowie die in Satz 2 durch selbstdefinierte „qualifizierte Mehrheit“ direkt untergeordneten LĂ€nderregierungen, die Kontrolle ĂŒber sĂ€mtliche informationstechnischen Systeme der Republik zu ĂŒbernehmen, welche „fĂŒr ihre AufgabenerfĂŒllung“ benötigt wird. Deutschland folgt damit der am 5.Oktober 2007 gestarteten „globalen Cyber-Sicherheits-Agenda“ der mĂ€chtigen „Internationalen Fernmeldeunion“, deren weltweite Standards in Deutschland die Bundesnetzagentur umsetzt.

In einem Abwasch stimmte nun der Bundesrat am 12.Juni nicht nur dem digitalen ErmĂ€chtigungsartikel 91c im Rahmen der sogenannten „Föderalismusreform“ zu, sondern auch der „Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“ (4). Namensgebung des Gesetz-Manövers: „Digitale Dividende“. Es ermöglicht nun der Bundesnetzagentur im Zuge der Umstellung des Rundfunks auf digitale IT-Systeme die Übernahme der Kontrolle des Internets, welches z.Z. systematisch auf neue digitale Funknetze (also weg vom Telefonnetz) ĂŒbertragen wird, speziell im lĂ€ndlichen Raum. Die LĂ€nderregierungen fingen daraufin, nachdem sie selbst alles aus der Hand gegeben hatten, eine absurde Bettelei um Mitspracherechte und Beteiligungen an.

Dabei bleibt zu erwĂ€hnen, dass auch sĂ€mtliche Verwaltungsnetze aller Behörden auf Landes- und Kommunalebene durch den ErmĂ€chtigungsartikel 91c der Bundesregierung unterstellt werden, welche ermĂ€chtigt wird – mit Hilfe ausgesuchter Konzerne ohne Ausschreibung – ein eigenes Datennetz aufzubauen, an welches dann sĂ€mtliche Landes- und Kommunalbehörden angeschlossen werden. Ein „IT-Planungsrat“ ĂŒbernimmt die ZustĂ€ndigkeit, dessen Zusammensetzung bleibt im Dunkeln.

Gerade im Kontext zur am Freitag anstehenden Übernahme des „PrĂŒmer Vertrages“ in deutsches Recht hat die Zusammenwirkung dieser neuen exekutiven Vollmachten zugunsten der Berliner Chunta eine staatsrechtlich verheerende, bĂŒrgerrechtlich katastrophale und verfassungsrechtlich vernichtende Bedeutung. Gegen die BegrĂŒndungen aber fĂŒr all diese Massnahmen hört sich die Rechtfertigung der NSDAP fĂŒr die erpresste Zustimmung zum ErmĂ€chtigunggesetz von 1933 noch logisch an.

Dies alles sei notwendig zur „Vertiefung der grenzĂŒberschreitenden Zusammenarbeit“, „zur BekĂ€mpfung des Terrorismus“ und der „grenzĂŒberschreitenden KriminalitĂ€t“, heisst es im Regierungsgesetzentwurf zur Umsetzung des „PrĂŒmer Vertrages“, ohne zu erklĂ€ren warum es in 40 Jahren Kalten Krieg, mit dem gesamten Warschauer Pakt vor der HaustĂŒr, eigentlich möglich war ohne diese Massnahmen, aber dafĂŒr mit dem Grundgesetz auszukommen.

Dass man dennoch der Öffentlichkeit im Internetzeitalter, sowie den eigenen Abgeordneten misstraut, zeigt die Tatsache, dass man den eigenen Gesetzentwurf, hĂŒbsch versteckt hinter Transsexuellen-Gesetz und Agrardiesel (5), am spĂ€ten Freitag Nachmittag vor den ĂŒbrig gebliebenen, auffĂ€llig fleissigen VerdĂ€chtigen durch den leeren Bundestag schubsen will.

Doch es geht noch weiter.

Vor der Übernahme des PrĂŒmer Vertrages in das deutsche Recht steht am Freitag auch noch die Übernahme des am 6. April 2009 vom Rat der Justiz- und Innenminister der EuropĂ€ischen Union angenommene Europol-Beschlusses in das deutsche Recht an. Name der legislativen Massnahme durch die „Parteien“ der Berliner Chunta:

„Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum Protokoll vom 27.11.2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes“ (6)

Die EU-Polizei EUROPOL wird „vollstĂ€ndig in den Rechtsrahmen der EuropĂ€ischen Union“ ĂŒberfĂŒhrt und mit eigenem Etat aus BrĂŒssel ausgestattet. An das umfangreiche „EUROPOL-Informationssystem“ sollen nicht nur die LandeskriminalĂ€mter, sondern auch die Bundespolizeibehörden wie das BKA, sowie der Geheimdienst des Bundesfinanzministeriums, der Zollfahndungsdienst angeschlossen werden. Allerdings ist das Bundesinnenministerium und sein BKA die Schnittstelle des Datenflusses:

„Diese Behörden sind nun auch innerstaatlich befugt, in einem automatisierten Verfahren ĂŒber das Bundeskriminalamt Daten in das Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen.“

Dabei heisst es im Gesetzentwurf klar und deutlich:

„Informationspflichten fĂŒr Unternehmen und Informationspflichten fĂŒr BĂŒrgerinnen
und BĂŒrger werden nicht geschaffen“

FĂŒr illegale Abrufung oder Eingabe von Daten der BĂŒrger in das EUROPOL-Datensystem wird von „datenschutzrechtlicher Verantwortung“ gesprochen.

„Die datenschutzrechtliche Verantwortung..fĂŒr die RechtmĂ€ĂŸigkeit der Erhebung, die ZulĂ€ssigkeit der Eingabe, die Übermittlung an das Bundeskriminalamt sowie die Richtigkeit und AktualitĂ€t der Daten obliegt innerstaatlich der eingebenden oder ĂŒbermittelnden Stelle. Die Verantwortung fĂŒr die ZulĂ€ssigkeit des Abrufs von Daten im Europol-Informationssystem..trĂ€gt innerstaatlich die abrufende Stelle. Die datenschutzrechtliche Verantwortung des Bundeskriminalamts als nationale Stelle bleibt unberĂŒhrt.“

Was heisst das konkret? Dass es zwar irgendwie „nicht in Ordnung“ ist, aber keine Konsequenzen hat illegal falsche Daten in ein EU-Datenmonster einzugeben?

Desweiteren wird der Mandatsbereich von EUROPOL erweitert. Es „entfĂ€llt das Erfordernis des Vorliegens einer kriminellen Organisationsstruktur“, bevor EUROPOL tĂ€tig werden kann, aber das wiederum soll nur passieren „bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen KriminalitĂ€t.“

Welche „schwerwiegende Form der internationalen KriminalitĂ€t“ hat denn keine Organisationsstruktur?

Im Jahre 2001 kam es zu einem umfangreichen Kooperationsabkommen zwischen EUROPOL und INTERPOL – wegen „Falschgeld“. Das Abkommen, auch in Wikipedia als Quelle 10 rezensiert (7), verschwand mittlerweile von der EUROPOL-Webseite (hier ein Link zum Abkommen auf der Webseite von INTERPOL, 8-). BezĂŒglich der Dimensionen des Abkommens zeigt man sich bei der „Sicherheitspartnerschaft“ in Meck-Pomm (hier die Liste der honorigen Partner, 8-) recht gesprĂ€chig:

„moderne Informations- und Kommunikationssysteme im Zusammenwirken mit Europol, Interpol und der EuropĂ€ischen Zentralbank“

seien die Grundlage des Kampfes gegen die „FalschgeldkriminalitĂ€t“. Man sei in Meck-Pomm

„Knotenpunkt des Informationsaustausches..zwischen dem Bundeskriminalamt, der Deutschen Bundesbank, der EuropĂ€ischen Zentralbank, den Filialen der Deutschen Bundesbank und den sachbearbeitenden Polizeidienststellen, sowie den Geld -und Werttransportunternehmen, den Banken und Kreditinstituten.“

Radio Utopie berichtete (11) am 16.Januar 2007 im Zuge einer MordaffĂ€re des israelischen Interpol-Chefs General Moshe Karadi ĂŒber das INTERPOL-EUROPOL Abkommen. Es beinhaltet, wie unter Quelle 8 nachzulesen ist, keinerlei rechtlich bindenden Datenschutz. Israel ist seit dem dem 24.09.2006 Mitglied von Interpol Europa. Am 24.05.2005 wurde durch die EU extra ein Beschluß des Europarates aus dem Jahr vom 27.MĂ€rz 2000 dahingehend abgeĂ€ndert, daß der Direktor von Europol eigenmĂ€chtig „Verhandlungen ĂŒber den Abschluß von Vereinbarungen“ mit Israel einleiten darf. (10)

Desweiteren gibt es ein spezielles Abkommen ĂŒber die behördlichen Daten-Tauschbörsen zwischen den USA und EUROPOL. Konkret beinhaltet es die Übermittlung von „ein oder mehrere Faktoren, welche die physische, psychische, geistige, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale IndentitĂ€t“ einer Zielperson ausmachen (12), exakt die gleiche Formulierung wie im Datentauschabkommen zwischen EUROPOL und INTERPOL (8).

Wer wie wann wodurch wie lange bei der ehrenwerten bewaffneten Gesellschaftern öffentlich-zivilen Rechts zum „VerdĂ€chtigen“ wird, dass dĂŒrfte mindestens seit dem 11.September bekannt sein: jeder. Einfach mal in die Daten gucken, das kann ja nicht schaden, jedenfalls einem selbst nicht.

Oder?

Im Jahre 2002 ließ die FĂŒhrung von EUROPOL unter ihrem deutschen Chef JĂŒrgen Storbeck sogar ihre eigenen Mitarbeiter bespitzeln. Telefonate wurden abgehört, emails abgefangen und Computer durchsucht (11). Dezent aus dem Amt gejagt, kam Storbeck dann 2004 ins deutsche Innenministerium, wo er dann (ab 2005 unter Minister SchĂ€uble) ausgerechnet „Koordinator des Bundesinnenministeriums fĂŒr polizeiliche Zusammenarbeit mit den Golfstaaten“ wurde. 2006 fand man dann noch ein unauffĂ€lliges PlĂ€tzchen in Brandenburg als Abteilungsleiter, Ressort: u.a. Brandschutz. (13)

Storbecks Nachfolger, der heute amtierende Max-Peter Ratzel, war im MĂ€rz wĂ€hrend der im Eiltempo beschlossenen Regierungsanordnung zur Internetzensur – die bis heute nicht durch ein Gesetz gedeckt ist – der Meinung,

„die Bundesregierung mĂŒsse im Kampf gegen Missbrauch von Kindern mit gutem Beispiel vorangehen. „Wenn ein großes Land wie Deutschland Internet-Sperren gegen Kinderpornografie einfĂŒhrt, ist das eine InitialzĂŒndung fĂŒr ganz Europa.“ Bisher hĂ€tten leider erst fĂŒnf der 27 EU-Mitgliedsstaaten nationale Sperrlisten eingerichtet, die bei Europol als Zentralstelle vernetzt seien.“

Auf die Idee, StraftĂ€ter zu verfolgen anstatt Hunderte von Millionen BĂŒrger in den EU-Staaten penetrant ĂŒberwachen zu wollen, ist auch der saubere EUROPOL-Chef Ratzel bis jetzt nicht im feuchten Sicherheits-Traum gekommen. SchwerstkriminalitĂ€t bleibt bis heute im Netz, wĂ€hrend man wie im Fall Wikileaks die Wohnungen von Dissidenten stĂŒrmt und deren Internetseite seltsamerweise ruckzuck platt machen kann.

Das Problem der ehrenwerten Behörden ist der (noch) gĂŒltige Satz:

„Nur der StraftĂ€ter ist ein StraftĂ€ter“

Wer nichts getan hat, hat also auch nichts zu befĂŒrchten. Aber genau das ist der Fall. Hemmungslose Spionage gegen die Bevölkerung, Aufhebung der Gewaltenteilung, Außerkraftsetzung jedweder parlamentarischen Kontrolle, Missachtung der Verfassungen und ihrer BĂŒrgerrechte, Durchleuchtung des Menschen bis in seine IntimsphĂ€re und seine genetischen Körperdaten, das alles geht Hand in Hand mit hemmungsloser genetischer Manipulation von Nahrung und Mensch durch beliebig schaltende und waltende Konzerne, bis hin zu einer laufenden Dekonstruktion des menschlichen Wesens durch hochbezahlte Wissenschaftler im Dienste des militĂ€risch-industriellen Komplexes.

Dabei bleibt die absolute Ignoranz all dieser ZusammenhĂ€nge durch Presse und Parteien so gespenstisch, dass von einer umfassenden Verschwörung ausgegangen werden muss, welche sich weniger auf verbindliche Organisationsstrukturen, sondern vielmehr auf stillschweigende Kollaboration, gemeinsame Profitinteressen, allgemeinen Untertantengeist, Gewohnheitsdenken, Angst der Untergebenen vor Ausgrenzung, sowie jahrzehntelang ausgegebenen Versprechungen auf eine „Neue Weltordnung“ zum angeblichen Wohle der Menschheit stĂŒtzt.

Die Tatsache, dass laut Meldungen von allen Seiten das Tempo dieses schleichenden Staatsstreiches in den letzten Monaten massiv zugenommen hat, kann dagegen eher positiv bewertet werden. Wir befinden uns mitten in einem moralischen, finanziellen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und letztlich gesellschaftlichen Zusammenbruch der bisher herrschenden weltweiten Machteliten.

Diese werden aber nicht einfach gehen wollen. Es wird notwendig sein nachzuhelfen.

(…)

Quellen:
(1) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612585.pdf
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCmer_Vertrag
(3) http://www.die-guten-partei.de/index.php/artikel/items/foederalismusreform-ii-ermaechtigt-regierung-zur-digitalen-diktatur-im-rahmen-der-globalen-agenda-fuer-cyber-sicherheit.html
(4) http://www.golem.de/0906/67735.html
(5) http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/228.html
(6) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612924.pdf
(7) http://de.wikipedia.org/wiki/Europol
(8) http://www.interpol.int/Public/ICPO/LegalMaterials/cooperation/agreements/Europol2001.asp
(9) http://www.sicherheitspartnerschaft-mv.de/pages/partner.htm
(10) http://www.sicherheitspartnerschaft-mv.de/pages/falschgeld.htm
(11) http://www.radio-utopie.de/2007/01/16/Israel-Interpol-Polizeichef-in-Unterwelt-verstrickt
(12) http://www.europol.europa.eu/legal/agreements/Agreements/16268-1.pdf
(13) http://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=lbm1.c.349555.de