Aktiv gegen Stuttgart 21Aktiv gegen Stuttgart 21

« | Home | »

Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor

Von Daniel Neun | 19.Mai 2010

Laut dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Tritt, ist das “Euro-Paket” ein Blankoscheck in Höhe von 148 Mrd Euro für die Bundesregierung. Der angebliche Zeitdruck liegt nicht vor.

Wie Trittin in der heutigen Bundestagsdebatte erklärte, hat das Parlament nach Anfrage wie denn die 148 Milliarden Euro, über die das Parlament der Regierung eine Finanzermächtigung aussprechen soll,  vom Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble ein einseitiges Blatt Papier erhalten.

In diesem “Term Sheet”, so Trittin, stehe an belastbaren Fakten lediglich die Angabe, die Zweckgesellschaft, für welche die Bundesregierung ermächtigt Gewährleistungen in Höhe der genannten Summe (123.000.000.000 Euro plus 20 Prozent) zu übernehmen, würde nach luxemburgischen Recht gegründet. Der Vertrag über diese Zweckgesellschaft liegt nach Angaben Trittins dem Parlament nicht vor. Die Regierung verlange vom Parlament die Unterschrift zu einer Gewährleistungsermächtigung für eine Zweckgesellschaft, über die es nicht einmal Informationen bekomme.

Das “Euro-Paket” umfasst insgesamt 720-750 Milliarden Euro (die Angaben schwanken täglich). Der Anteil des Internationalen “Währungsfonds” (IWF) soll entweder 220 Milliarden, 230 Milliarden, oder 250 Milliarden Euro betragen. Der EU-Anteil soll 500 Milliarden Euro betragen. Diese gigantische Summe soll sich nach Regierungsangaben aus einem “Fonds” der EU-Kommission in Höhe von 60 Milliarden Euro und eine Gewährleistung durch die Mitgliedsstaaten in Höhe von 440 Milliarden Euro zusammen setzen. Diese Summe soll durch eine Zweckgesellschaft zuerst am Geldmarkt “aufgenommen”, dann verwaltet und anschliessend an Banken und Finanzindustrie ausgegeben werden. Sinn soll die Bezahlung von Schulden von Mitgliedsstaaten der “Euro-Zone” innerhalb der “Europäischen Union” sein. So soll die Währung Euro “stabilisiert” werden.

Parlamentsvorbehalt. Bei der Garantiesumme für die ominöse Zweckgesellschaft aber nicht.Wie Trittin nun verlautbarte, hat der Bundestag bezüglich der Ausgabe der 60 Milliarden Euro aus dem “Fonds” der EU einen Trittin wies zudem daraufhin, dass das Argument eines vermeintlichen Zeitdrucks falsch sei. Solange die Zweckgesellschaft nicht gegründet sei, fließe auch kein Geld. Also warum, so Trittin, lege man dem Parlament den Vertrag über diese Zweckgesellschaft nicht vor?

Nun, dem Mann kann geholfen werden. Hier noch einmal der Gesetzentwurf, der allen Ernstes bereits am Freitag schon wieder durch das Parlament und die Länderkammer Bundesrat gejagt werden soll (1):

“§ 1 Gewährleistungsermächtigung
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für Kredite, die eine von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes gegründete oder beauftragte Zweckgesellschaft zur Finanzierung von Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes aufnimmt, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 123 Milliarden Euro zu übernehmen, sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen…
(4) Vor Übernahme von Gewährleistungen nach Absatz 1 ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ist darüber hinaus vierteljährlich über die übernommenen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung zu unterrichten.
(5) Der Gewährleistungsrahmen nach Absatz 1 kann unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages um bis zu 20 Prozent der in Absatz 1 genannten Summe überschritten werden.”

Der Vertrag liegt dem Parlament offensichtlich deswegen nicht vor, weil diese (kommerzielle) Zweckgesellschaft, vielleicht das Subunternehmen irgendeiner Geschäftsbank, längst existiert und nur darauf wartet, dass dieses unfaßbare Parlament es nach der letzten Finanzermächtigung zur Banken-”Refinanzierung” in Höhe von 22.4 Milliarden Euro nun mit 148.000.000.000 Euro füttert.

(…)

11.05.2010 Die Kollaborateure des finanziellen Blitzkriegs gegen die Republik
Die nächste Plünderung der Staatskasse durch die Parteien-Kaste zugunsten der Banken läuft im vollen Tempo.

09.05.2010 DIE GRIECHENLAND-KRISE (VI): Der Plan der Banken von einer europäischen Soffin
Am Samstag hat das Verfassungsgericht der Berliner Republik den Eilantrag gegen die Finanzermächtigung des Parlamentes für die deutsche Regierung zur Ausschüttung von nominal 22.4 Milliarden Euro an die Gläubiger-Banken Griechenlands verworfen. Parlament, Regierung, Präsident und Verfassungsgericht haben sich dem Ausverkauf unserer Republik an die Banken und deren systematischer Erpressung unterworfen.

Quellen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/016/1701685.pdf

Diesen Artikel empfehlen und weiterverbreiten:
  • Twitter
  • Google Bookmarks
  • Google Buzz
  • del.icio.us
  • Digg
  • Yigg
  • MisterWong.DE
  • LinkArena
  • Blogosphere
  • Add to favorites
  • LinkedIn
  • FriendFeed
  • MySpace
  • RSS
  • PDF
  • Print

Topics: Allgemein | 12 Kommentare »

* * */

12 Kommentare to “Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor”

  1. Hochverrat meint:
    19.Mai 2010 at 12:40

    Jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete, des deutschen BUNDESTAGES und des deutschen BUNDESRATES, der oder die sich positiv für dieses Ermächtigungsgesetz ausspricht, macht sich des HOCHVERRATS an der deutschen Verfassung und den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland schuldig.

    Im Übrigen muss das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland schonungslos gegen jeden zur Anwendung gebracht werden, der sich auch nur im Entferntesten traut dagegen zu verstoßen.
    Der Versuch ist strafbar.
    Parlamentarische Immunität gegen Hochverrat wird keinesfalls gewährt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat

    Das Grundgesetz ist unabdingbar.

    Anzeigepflicht

    Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu machen, wird nach § 138 I Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 138 I StGB). Von dieser Anzeigepflicht ist nur das Wissen um die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen ein Land ausgenommen, dann gelten im Speziellen §§ 129, 129a StGB.

    Jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete, des deutschen BUNDESTAGES und des deutschen BUNDESRATES, der oder die es unterlässt ihrer ANZEIGEPFLICHT gegenüber ihren Parlamentskollegen nachzukommen, macht sich strafrechtlich verantwortlich.

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  2. Alias_ichBins meint:
    19.Mai 2010 at 12:51

    Ihr BRD Abgeordneten lernt ihr das denn nicht?
    Der Vertrag wird zwei Tage vor der Abstimmung schon ausgeteilt werden. Ihr Deppen von BRD Abgeordneten sollt ihn nur absegnen und nicht lesen. Inzwischen solltet ihr bereits Übung darin haben, denn beim Lissabonvertrag habt ihr es nicht anders gemacht und machen sollen.

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  3. Alias_ichBins meint:
    19.Mai 2010 at 12:54

    So, jetzt fehlr nur, dass die 750 Mrd. Euro in Edelmetallen bereit gestellt werden sollen. Eine Gesellschaft nach luxemburgischen Recht. Ist das nicht lachhaft. Hallo, die EZB ist in Frankfurt, oder soll Juncker direkte Kontrolle über diesen Fonds haben, damit er seine “Folterinstrumente” dafür kaufen kann?

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  4. 204999 meint:
    19.Mai 2010 at 13:40

    Jetzt weiss ich endlich, warum die komischen neuen Laternen im Regierungsviertel so designt sind, dass man beim besten Willen keinen ranhängen kann.

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 1 Daumen runter 0

  5. Uhu meint:
    19.Mai 2010 at 14:05

    Aber, aber, liebe Menschenskinder,
    wir wollen doch jetzt mal die Guillotine im Schrank lassen und ausnahmsweise die Kommentarfunktion nicht als Spucknapf gebrauchen. Ließe sich das vielleicht arrangieren?

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  6. Realist meint:
    19.Mai 2010 at 14:22

    Wann baut dem Daniel endlich mal jemand seine Insel?

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  7. Daniel Neun meint:
    19.Mai 2010 at 14:26

    Realist, ich sitze bereits auf einer die verkauft werden soll und schmeiss den ganzen Tag mit Bananen auf die Anderen, die versuchen den Strand zu erobern.

  8. ich weiß von nix meint:
    19.Mai 2010 at 15:30

    halli hallo,

    woher bekomme ich den die namen der “übeltäter”, gegen die anzeige zu erstatten ist? die liste mit den anwesenden abgeordneten & denen, die zustimmen, dass ein weiterer ausverkauf stattfindet wird ja nicht in der tageszeitung zu finden sein…. vielleicht kaufe ich mir doch mal die BILD!

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  9. think better twice meint:
    19.Mai 2010 at 15:56

    @ Daniel Neun

    Die Insel muss verteidigt werden!
    Sonst ziehen die Eroberer ferngesteuert den Stöpsel raus.
    Wenn sie rankämen, an den Stöpsel.
    Und das Ding säuft ab.

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  10. think better twice meint:
    19.Mai 2010 at 19:44

    @ ich weiß von nix

    Dann gehst Du auf http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp

    …. dann weißt Du mehr.

    Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu machen, wird nach § 138 I Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 138 I StGB).

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  11. „Alternativlos“ es retten! « xxl-killababe berlin wordblog meint:
    19.Mai 2010 at 23:00

    [...] Utopie] Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor Laut dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Tritt, ist das “Euro-Paket” [...]

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0

  12. Oliver meint:
    20.Mai 2010 at 17:30

    Das Abstimmungsverhalten der Verräter kann man auch hier gut nachvollziehen: http://www.abgeordnetenwatch.de/abstimmungen-991-0.html

    z.B. http://www.abgeordnetenwatch.de/notkredit_fuer_griechenland-605-242—abstimmungsverhalten-abst_ja.html#abst_verhalten

    Wie bewerten Sie den Kommentar? Daumen hoch 0 Daumen runter 0