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Karlsruhe ordnet sofortige Hilferegelung für Bedürftige an
Von Daniel Neun | 9.Februar 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV) für verfassungswidrig erklärt. Es hat desweiteren Bedürftigen in bestimmten Fällen eine sofortige Hilfe zugesprochen.
Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Urteil 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 im Wortlaut (1):
“Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.”
Das heisst: wer lesen kann, Hartz IV-Empfänger ist und Anspruch auf “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf” hat, der durch die bisherigen Armutsbezüge nicht gedeckt ist, sollte sich die Erklärung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrucken und sich sofort zur “Arbeitsagentur” begeben. Falls man sich dort dumm stellt, kann man mit dem Gang zum nächsten Gericht drohen, denn dieser Anspruch kann unmittelbar zu Lasten des Bundes “geltend gemacht werden” und ist somit einklagbar. Dies ist für jede Behörde gesprochenes, geltendes Recht des höchsten Gerichts der Republik. Es gibt dagegen keinen Widerspruch, höchstens einen Putsch – und den würde die Gegenseite verlieren.
Die Bedeutung des Urteilsspruchs wird durch die geschockte Nomenklatura in Parteien- und Medienmonopolen den Umständen entsprechend heruntergespielt. Wer genau hinsah, der konnte ganz unten bei “Reuters” (2) einen Hinweis auf die Brisanz dieses historischen Urteils feststellen.
Deutschland ist heute in Karlsruhe verteidigt worden. Wahrlich, ein Sieg, wie er im Buche steht.
Quellen:
(1) http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005
(2) http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE6180AM20100209
Topics: Kommentar, Recht und Justiz | 8 Kommentare »




9.Februar 2010 at 12:35 pm
trotzdem nur ein halber Erfolg. es hilft nun mal mehr wirtschaften, wenn die Regelsätze angehoben werden, anstatt umzulagern. eine neuberechnung heißt nicht zwangsläufig, dass man besser dasteht, als vorher.
es nützt auch nichts, wenn wir jetzt wissen, dass die Regelsätze “verfassungswidrig” sind, das wussten die Empfänger von H4 auch selbst schon am eigenen Leib.
und was heißt “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf” ? das ist wieder so eine Formulierung, die sich nur auf ganz bestimmte Fälle konzentriert, für die breite BEvölkerung, die leider keine Arbeit hat und auf Hartz IV angewiesen ist, ist das absolut kein Erfolg, die schauen weiter in die Röhre.
9.Februar 2010 at 12:44 pm
“Deutschland ist heute in Karlsruhe verteidigt worden. Wahrlich, ein Sieg, wie er im Buche steht.”
RICHTIG.
Jetzt noch Mindestlohn (muss kommen) wg. Abstandsgebot und 1 Euro-Jobs müssen auch weg wg. Sozial-Industriellen-Komplex-Ausbeutungs-Machinerie.
Die Presse insb. Springer manipiliert wie am Anfang der Theamtik (Klage). Sie bezihen das nur auf die Kinder, nicht auf Erwachsene.
Cheers
9.Februar 2010 at 12:52 pm
Das werden sich ja Etliche “freuen”!
9.Februar 2010 at 1:14 pm
[...] Radio Utopie von Daniel [...]
9.Februar 2010 at 3:38 pm
Es ist in der Tat leider wirklich nur ein Teilerfolg und der Mainstream berichtet mir viel zu positiv.
Der Regierung wurde lediglich aufgetragen, die Regelsätze neu zu berechnen, das ist aber auch schon alles. Einen rückwirkenden Anspruch gibt es nicht und die Überprüfungsanträge wurden umsonst gestellt. Ob die Regelsätze überhaupt angehoben werden, ist momentan noch völlig offen.
9.Februar 2010 at 4:01 pm
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von CONTRACOMA und CONTRACOMA, Net-News-Express erwähnt. Net-News-Express sagte: Karlsruhe ordnet sofortige Hilferegelung für Bedürftige an: Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Regelle… http://bit.ly/9KIYgx [...]
10.Februar 2010 at 12:43 am
So eine Farce…da wird sich nichts ändern. Was soll den unabweißbarer Bedarf sein? Ich bin nach meinem Studium nun fast ein Jahr auf Hartz 4 und habe jetzt 13 offene Monatsmieten, da ich die Miete zur Schimmelbekämpfung ausgebe und das Amt den Umzug verweigert, 1200 Euro offene Stromrechnung, da ich einen Durchlauferhitzer habe und Strom ca. 70€ ausmacht und nicht 10sonstwas.
Lebensmittel klau ich im Supermarkt, wobei jetzt schon bei Kaisers Ex-Knastis den Security spielen – auch in den Reichenvierteln.
Eine alte Gasagrechnung wird illegal vom Regelsatz abgezogen und eine Einrichtung, die Menschenwürdig ist habe ich auchnicht, 200€ für einen Kühlschrank? Lächerlich!
Eine Bettdecke für 25€ noch lächerlicher, vernünftige kosten zwischen 100 und 300 – die meinen wohl eine Plastikplane. Einen vernünftigen PC oder Notebook gibt es auch nicht…die Alten tun so als kappieren die nicht, das dies quasi Isolationshaft ist.
Die PCs behalten die selber: 2009 hat die Arbeitsagency 170.000 PCs mit Core2Duo und 4GB Ram für ihre “Angestellten” bestellt. Nachts träum ich wie jeder Hartzer von Bürgerkrieg damit die Scheiße endlich vorbei ist.
Soviel dazu.
10.Februar 2010 at 4:40 pm
@Paul,
Schimmel in der Wohnung? Auf eigene Rechnung beheben? Wenn der Vermieter dort nicht tätig wird und Du das dort (hoffentlich) beanstandet hast, solltest Du eigentich einen wesentlich geringeren Rückstand haben. Meines Wissens nach berechtigt Schimmel, wegen der zu erwartenden Gesundheitsgefährdung, sogar zu einer 100%-tigen Mietminderung – bin da aber nicht wirklich sicher, such zu dem Thema mal im Netz. Wobei eine Mietminderung auf jeden Fall gerechtfertigt ist.
Zum Thema:
Ich hatte mir die Urteilsverkündung auf Phoenix live angeschaut. Nach einer ersten Euphorie wegen der tatsächlich enthaltenen schallenden Ohrfeigen in Richting Berlin (ins Blaue geschätzt usw.) hatte ich mir dann aber noch so meine Gedanken gemacht und musste ebenfalls feststellen das eine klare Regelung über das Existenzminimum fehlt. Es wurde letztendlich keine belastbare Untergrenze festgelegt.
Wie auch schone einige Vorredner festgesellt haben, ist es dfurchaus im Bereich des Möglichen, daß die neu festgelegten Sätze sogar niedriger ausfallen können!
Also laseen wir uns mal von den neuen Berechnungen aus Berlin überraschen – vor dem 9. Mai rechne ich allerdings nicht mit konkreten Vorschlägen …
Van