Lissabon-Urteil stabilisierte Weltfrieden
Unser Politikblog erinnert am 30.06.2010 zum ersten Jahrestag des Lissabon-Urteils an dessen Bedeutung zur Sicherung des Weltfriedens. Das Urteil stellt u. a. fest, dass das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) des deutschen Grundgesetzes fĂŒr Deutschland ĂŒber allem internationalen Recht einschlieĂlich allen EU-Rechts steht. Und das Bundesverfassungsgericht urteilte damals, dass die gesamte AuĂen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) nicht supranationalisiert werden darf, also selbst die VertrĂ€ge der EU, soweit sie AuĂen- oder Sicherheitspolitik enthalten, nur einen ganz normalen völkerrechtlichen Rang haben. Damit bleibt die GASP unterhalb des gesamten Grundgesetzes, unterhalb der Uno-Charta, der universellen Menschenrechte der Uno und des humanitĂ€ren Kriegsvölkerrechts (Genfer und Haager Konventionen).
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