Karlsruhe ordnet sofortige Hilferegelung fĂźr BedĂźrftige an

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV) fßr verfassungswidrig erklärt. Es hat desweiteren Bedßrftigen in bestimmten Fällen eine sofortige Hilfe zugesprochen. Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Urteil 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 im Wortlaut (1):

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