Jeder Journalist ein Terrorist ? Wikileaks und die schwarzen Listen.

Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-MilitĂ€rberichte ĂŒber den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden fĂŒr Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.

UNO: Folter grassiert weltweit trotz internationaler Konvention

Claudio Grossmann, der Vorsitzende des UNO-Ausschusses zur Überwachung der Umsetzung der Konvention gegen Folter aus dem Jahr 1984, sagte am 19.Oktober, dass in der Welt das Ziel der Abschaffung von Folter, grausame, erniedrigende und unmenschlicher Behandlung oder Strafen – zu denen ausser den körperlichen auch geistige, seelische gezĂ€hlt werden – nicht erreicht worden und diese noch ĂŒberall existent sind. „Das absolute Verbot der Folter … ist in vielen Staaten noch keine RealitĂ€t, die die Konvention ratifiziert haben“, sagte Grossman auf einer Pressekonferenz am Rande der Sitzungen mit den Leitern der Menschenrechtsorganisationen im UN-Hauptquartier in New York.

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Erpressung der UNO durch WestmĂ€chte fĂŒr Ostafrika-Krieg

In Uganda werden Journalisten aus politischen Motiven ermordet, der UN-Menschenrechtsbericht, der nicht komplett veröffentlicht werden durfte, bescheinigte dem MilitĂ€r eklatante Menschenrechtsverletzungen und EU- und US-MilitĂ€rexperten geben sich in Kampala die Klinke bei ihrem Statthalter in die Hand. In der Nacht zum 6.Oktober werden in Uganda fĂŒnfzehn Personen aus allen stĂ€ndigen und nichtstĂ€ndigen LĂ€ndern des UN-Sicherheitsrates erwartet.

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Gewalt in Stuttgart als Testfall

Hungernde, Kranke, Rentner und Beamte? Carl Schmitt als Vater dieser Gewalt? 1. Das Übermaß von Stuttgart Dass die Polizei Menschen, die in friedlichem zivilem Ungehorsam eine Baustelle blockieren, wegtragen darf, ist ok – mit so wenig Gewalteinsatz wie möglich. Wer polizeiliche Einsatzfahrzeuge besetzt, muss umso mehr damit rechnen, weggetragen zu werden, und darĂŒber hinaus mit weiteren rechtsstaatlichen Folgen.