GDL schlieĂt Schell und weitere ehemalige Amtsinhaber aus
Alle Versuche der GDL, die nach Satzung, Beitrags- und Sonderbeitragsordnung festgelegten Summen einzutreiben, blieben bislang erfolglos. Die GDL hat mittlerweile Gerichtsverfahren zur Beibringung der offenen Beträge eingeleitet. âDie Mitgliedsbeiträge sind satzungsgemäà zu entrichten und das gilt fĂźr alle unsere Mitgliederâ so Quitter. âWir behandeln alle Mitglieder gleich, deshalb kĂśnnen und wollen wir hier keine Ausnahme machen. Bei der GDL gibt es keinen Prominentenbonus.â
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