Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“

Die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsverträge von Stuttgart 21 macht den Schlichterspruch von Heiner Geißler zur Makulatur. In seinem Schlichterspruch vom 30.11.2010 stellte Heiner Geißler fest: „Bis 2016 ist die Finanzierung durch die Bahn und das Land Baden-Württemberg sichergestellt.“ Das trifft nicht zu.

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Die Fakten zu Stuttgart 21 konnten nicht Ăźberzeugen: Der Widerstand geht weiter!

Stuttgart: Der Widerstand gegen Stuttgart 21 wurde durch die sogenannte Faktenschlichtung der letzten Wochen nicht vermindert, er hat sich neu formiert und viele bislang unbekannte Argumente gegen Stuttgart 21 erfahren. Die Gespräche unter der Leitung von Dr. Heiner Geißler haben wiederholt gezeigt, was die Projektgegner seit Langem wissen: Die Pläne für Stuttgart 21 sind in jeder Hinsicht mangelhaft. Das konnten die Betreiber von Stuttgart 21 nicht vertuschen, obwohl viele Fragen unbeantwortet blieben und obwohl die Bahn sich in zentralen Punkten weigerte, Fakten offen zu legen, allen voran bezüglich der geologischen Risiken sowie der beabsichtigten Fahrplangestaltung.

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