Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklÀrte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemĂ€ĂŸ beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun ĂŒbertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter MĂŒller, Doris König und Ulrich Maidowski die MachtfĂŒlle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlÀngern lassen

WĂ€hrend im Schatten von Operation Asyl die FlĂŒchtlingsheime in der Republik brennen, laufen die nach Kriegsausbruch in 2001 geschaffenen und in 2011 zum zweiten Mal verlĂ€ngerten Terrorgesetze Ende 2015 erneut aus. Mit dem Auslaufen vom „TerrorismusbekĂ€mpfungsergĂ€nzungsgesetz“, Pendant des 2001 blitzkriegartig in den Vereinigten Staaten installierten „Patriot Act“, wĂŒrden Geheimdienste und Geheimpolizeien eine Reihe bisheriger Vollmachten und ErmĂ€chtigungen ĂŒber die Bevölkerung verlieren. Da kommt natĂŒrlich auch „rechter Terror“ recht gĂŒnstig fĂŒr den Apparat, dessen Unterwanderung und Steuerung auch der rechtsextremen Szene fĂŒr den staatssicheren Zweck im wahrsten Sinne des Wortes legendĂ€r ist.

Derweil macht das Parlament natĂŒrlich Urlaub und dessen „Opposition“ begreift noch weniger als sie tut. Dabei tut sie schon nichts.

Eine Analyse und unvollstÀndige Zusammenfassung.