Libyen-Einsatz deutscher Soldaten: Das verfassungsklägliche Placebo Bundestag

Die Bundestagsfraktion von BĂźndnis 90/Die GrĂźnen kĂźndigt wegen des im Februar ohne Beteiligung des Parlamentes erfolgten Einsatzes deutscher Soldaten in Libyen Verfassungsklage gegen die Regierung an. Dabei stellt sie keine einzige diesbzĂźglich von der Regierung aufgestellte Behauptung der Regierung in Frage. Die Linksfraktion ist noch konsequenter: sie tut Ăźberhaupt nichts oder sabotiert sich selbst und arbeitet in Teilen der Regierung sogar direkt zu. Dabei entsteht vor dem Gerichtshof der Öffentlichen Meinung der Eindruck eines Parlamentes, in dem die einen selbstbewusst lĂźgen, die anderen nichts als wegrennen und der Ăźberwiegende Teil nicht einmal lesen kann oder will. Im Libyen-Krieg spielt die deutsche Republik bekanntlich die entscheidende Rolle. Nicht umsonst tagten gestern die Aussenminister der Nato-Mitgliedsstaaten in Berlin. Nicht umsonst standen anschließend US-Außenministerin Hillary Clinton und die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (wie immer mit den Händen penetrant ihre Pyramide formend) skurril lächelnd vor den Kameras. Nicht umsonst bekundete die nach verheerenden Wahlniederlagen der CDU innenpolitisch auf sehr dĂźnnem Eis stehende Merkel ihre „uneingeschränkte“ UnterstĂźtzung (1) fĂźr die Ziele der uneingeschränkte Kriegsvollmacht UN Resolution 1973, welche die Grundlage fĂźr den uneingeschränkten Krieg in Libyen darstellt. Nicht umsonst. Oder doch?

Warum die FDP vom Nein zum Libyen-Krieg profitieren sollte

Die Bundesregierung mit ihrem Aussenminister Guido Westerwelle (FDP) – und ganz nebenbei: mit ihrem neuen Verteidigungsminister Thomas de Maiziere (CDU) – hat sich mit ihrem Botschafter Peter Witte am 17.März in New York im Sicherheitsrat der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) bei einer Resolution enthalten, die eine umfassende Kriegsvollmacht gegen den souveränen Staat Libyen darstellt. (Analyse zur UN-Resolution: Eine umfassende Kriegsvollmacht gegen Libyen). Auch wird die Bundesregierung nicht versuchen, vom Bundestag eine Erlaubnis zum weiteren Einsatz deutscher Streitkräfte in Libyen einholen, der durch die Bundesregierung noch mit dem alten Bundesminister der Verteidigung, Ehrendoktor Karl-Theodor zu Guttenberg, unter Berufung auf § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG) wegen „Gefahr im Verzug“ bereits seit dem 26.Febuar ohne Zustimmung des Parlamentes exekutiert worden war. (1) (4.März, Deutsche Kriegsschiffe vor Libyen: Staatsparteien, Militär und Informationsindustrie decken Vorbereitung zum Angriffskrieg) Es ist offensichtlich, dass so eine Entscheidung, die schweren Schaden vom Deutschen Volke abwendet, nicht auf irgendwelchem Mist gewachsen ist. Schon gar nicht auf dem der Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

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