Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender Ermächtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung äußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen Militär unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und Landstreitkräften in Somalia sowie in “angrenzenden Räumen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung“. Dies setzte alte Pläne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kämpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)

Generalstreik in Indien

In Indien kam es am Montag, den 5.Juli zu landesweiten Streiks, die in den verschiedensten Bundesstaaten weitgehend das öffentliche und wirtschaftliche Leben lahmlegten. Die wichtigste Oppositionspartei Bharatiya Janata Party (BJP) und die kommunistischen Parteien hatten unabhängig voneinander zu bundesweiten zwölfstündigen Ausständen bis 18.00 Uhr aufgerufen und sprachen anschliessend von einem Erfolg der Aktionen, an denen sich viele Millionen beteiligt hatten. (1) Die vier linken Parteien erklärten

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Anwalt: vermeintlicher Mumbai-Attentäter Kasab wurde vor 2006 von indischen Spezialeinheiten in Nepal entführt

Der Anwalt C. M. Farooque gab vor 3 Tagen im grössten pakistanischen Fernsehsender „Geo News“ ein Aufsehen erregendes Interview. In diesem berichtete der Anwalt, dass er einen seit Jahren verschwundenen Mann namens Ajmal Kasab vertritt, welcher vor dem Jahre 2006 in Nepal durch die dortigen Behörden unter Mitwirkung indischer Geheimdienste entführt worden sei.Laut Farooques Unterlagen sind insgesamt 200 pakistanische Staatsbürger in Nepal spurlos verschwunden.  Der Anwalt geht davon aus, dass es sich bei Ajmal Kasab um den vermeintlich einzigen überlebenden Attentäter des Mumbai-Massakers handelt, dessen Name von der indischen Polizei bereits am Morgen des 29.Novembers mit Ajmal Amir Kasab angegeben worden war. Zumindestens reagierte die indische Polizei schon mal auf die Vorwürfe: sie behauptet nun auf einmal, der überlebende Attentäter hiesse ganz anders als bisher behauptet.  

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