Vorsicht Bildungspaket: Jobcenter droht mit Leistungseinstellung!

Das hatte sich Hans W. ganz anders vorgestellt. Schließlich hatte er rechtzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, damit seine Kinder auch rückwirkend die Leistungen erhalten. Und als gut informierter Bürger wusste er schon lange, dass nur bis Ende April Zeit ist. Eigentlich entspricht Hans W. so gar nicht dem von der Arbeitsministerin verbreiteten Klischee, wonach Eltern im Hartz IV-Bezug sich „nicht automatisch um die Bildung ihrer Kinder kümmern“ („Focus“ vom 19.04.2011).

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Das Grundgesetz gilt, das Grundgesetz gilt nicht, das Grundgesetz gilt …

… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden. Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und Verbände auf die Europäische Union mit den Brüsseler Richtlinien als alleingültigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkürlich in ihrem Sinne zu verändern. Bezieht sich jedoch eine einzelne Lehrerin in ihrer Not auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und erhält von einem Verwaltungsgericht in Deutschland auch noch Recht, dann ist Europa auf einmal nicht zuständig:

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