U.S.-Gericht weist Urheberrechts-Klage von Hollywood-Produzenten zurĂŒck: IP nicht ausreichend

“Annahme der Schuld nicht ausreichend ist und nicht als Beweis genĂŒgt. Nur die Identifizierung der Kontoinhaber, die einer IP-Adresse zugeordnet ist, sagt uns sehr wenig darĂŒber, ob diese ‘Elf Man’ tatsĂ€chlich persönlich heruntergeladen haben. Zwar ist es vielleicht möglich, dass der Teilnehmer derjenige ist, der im BitTorrent-Schwarm teilgenommen hat, es ist auch möglich, dass ein Familienmitglied, GĂ€ste oder Nnutznießer an den rechtsverletzenden Handlungen beteiligt waren. Es ist auch möglich, dass sie es einfach versĂ€umt haben ihre Verbindung gegen das Eindringen Dritter zu sichern.”