DIE CHRONIKEN VON KUNDUZ (II): „…und die Nacht fiel auf eine andere Welt“

Teil I – Tiefer Staatsstreich in Berlin Im Sommer 2009 vor der Bundestagswahl, angesichts desaströser Umfragen fĂĽr die Regierungskoalition mit dem RĂĽcken zur Wand, versuchten Regierung, Militär, Geheimdienste und eingeweihte UnterstĂĽtzer aus dem Militärausschuss durch eine geheime „Eskalationsstrategie“ mit Biegen und Brechen den Krieg offiziell durchzusetzen; einen Krieg, der nicht nur einen Militäreinsatz im Ă„uĂźeren, etwa in Afghanistan und Pakistan, sondern auch im Inneren beinhaltete, unter einem Kriegsrecht, welches die zivile Verfassung endgĂĽltig auĂźer Kraft setzen sollte. Einen Verteidigungsfall ohne Verteidigungsfall, einen BĂĽndnisfall ohne BĂĽndnisfall, während sich bereits die Truppen anderer Nato-Staaten aus den Kriegsgebieten Irak und Afghanistan zurĂĽckzogen. Doch das gezielte Bombardement einer Menschenmenge, mit ĂĽber 137 Toten, hatte nicht den erhofften Effekt. Schnell wurden LĂĽgen von Regierung, Militär und Spionagediensten bekannt, u.a. durch Nachforschungen der Isaf/Nato-FĂĽhrung in Afghanistan selbst. Durch die anschlieĂźende Kunduz-Affäre wurde in Deutschland ein tiefer Staatsstreich öffentlich, dessen Aufklärung bis heute durch eingeweihte Akteure in Parlament und Regierung verhindert wird.

Bahnhof Zoo am Hindukusch verteidigt

Der 2001 von den Nato-Besatzungsmächten eingesetzte Präsident Afghanistans, Hamid Karzai, hat offenbar ein kleines Drogenproblem. Sagt ex-UNO-Botschafter Peter Galbraith. Der ehemalige Resident der Vereinten Nationen in Kabul, Peter Galbraith, hat bei einem aus Norwegen gefĂĽhrten Interview mit dem US-Fernsehsender „msnbc“ ĂĽber den ruhmreichen Statthalter der Besatzungsmächte des zentralasiatischen Landes ordentlich ausgepackt.

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Inoffizielles Moratorium des afghanischen Präsidenten Hamid Karzai

Präsident Hamid Karzai hätte sich bisher seit fĂĽnfzehn Monaten geweigert, jede Hinrichtung von zum Tode verurteilten Straftätern zu unterschreiben, hiess es nach Angaben des Obersten Gerichtshofes in Afghanistan. Bis zum jetzigen Zeitpunkt betreffe diese Entscheidung ĂĽber zweihundert Verurteilte, von denen einige „Terrorakte“ begangen hätten.

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