Interpol: keine Rote Notiz zu Paul Watson
Darin heisst es, dass Interpol am 2.März 2012 an alle einhundertneunzig Mitgliedsländer eine schriftliche Mitteilung gesandt hatte, in der deutlich gemacht wurde, dass es keine ausreichende Begründung zur Festnahme von Paul Franklin Watson sieht.
Zur BegrĂĽndung heisst es, dass das BĂĽro fĂĽr Rechtsangelegenheiten nicht davon ĂĽberzeugt war, dass sich der Antrag zur Festnahme in Ăśbereinstimmung mit der Verfassung und Satzung von INTERPOL befindet.
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