Dauerpatient Gesundheitskarte verschlingt Milliarden Steuergelder, Verband der Privaten Krankenversicherung steigt erst mal aus Projekt aus

Die elektronische Gesundheitskarte, deren Einführung als weiterer Baustein zur Erfassung der digitalen Daten der Bürger gesetzlich vorgesehen ist und in der zukünftigen Speicherung einer Zentraldatei landen könnten, um die Bürger lückenlos nach einzelnen Kriterien einordnen zu können, erweist sich völlig untauglich in der Praxis.

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Wir sind Souverän

Die Bedeutung des Urteils zum Lissabon-Vertrag durch das Bundesverfassungsgericht wird der neuen Berliner Republik erst langsam bewusst werden. Gestern urteilte der Bundesverfassungsgerichtshof, es sei “allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt”. Ebenso sei “keinem Verfassungsorgan..die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.” Artikel 79 Absatz 3 definiere als “absolute Grenze” die Anpassung des Grundgesetzes an die EU, dessen “geschützter Mindeststandard” nicht unterschritten werden darf. Damit ist nicht nur ein EU-Staat oder eine EU-Verfassung vom Tisch, sondern die Bürokraten und Regierungen in Brüssel haben sich bei ihren Entscheidungen künftig an das Grundgesetz zu halten, was Karlsruhe als “geltende Verfassung” der Deutschen bestimmte. (1)

Lissabon-Vertrag darf vorerst nicht unterzeichnet werden

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist die Verfassungsbeschwerden zum EU-Vertrag ab, verlangt aber vor in Kraft treten des Ermächtigungsgesetzes eine Stärkung von Bundestag und Bundesrat.

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Lissabon-Vertrag verkĂĽndet. Es verbietet eine Ratifizierung des Lissabon-Vertrages in seiner jetzigen Form.

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