Althaus-Rücktritt: Merkel kämpft um ihre Berliner Regierungskoalition

Das Nein der GrĂĽnen im Saarland zu einer Entscheidung vor der Bundestagswahl und der RĂĽcktritt von Ministerpräsident Althaus (CDU) in ThĂĽringen ergeben einen politischen Zusammenhang. Nun also doch – Althaus tritt zurĂĽck. Der ex-Ministerpräsident ThĂĽringens hatte zuvor bei den Landtagswahlen am 30.August mit seiner Regierungspartei CDU 11.8 Prozent eingebĂĽsst. Dass dies nach 19 Jahren CDU-Regierung (die Zeit vor der Wende als Blockpartei nicht einberechnet) fĂĽr manche ĂĽberraschend kam, war das Ăśberraschendste an diesem Wahlabend.

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Wir sind Souverän

Die Bedeutung des Urteils zum Lissabon-Vertrag durch das Bundesverfassungsgericht wird der neuen Berliner Republik erst langsam bewusst werden. Gestern urteilte der Bundesverfassungsgerichtshof, es sei “allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt”. Ebenso sei “keinem Verfassungsorgan..die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.” Artikel 79 Absatz 3 definiere als “absolute Grenze” die Anpassung des Grundgesetzes an die EU, dessen “geschützter Mindeststandard” nicht unterschritten werden darf. Damit ist nicht nur ein EU-Staat oder eine EU-Verfassung vom Tisch, sondern die Bürokraten und Regierungen in Brüssel haben sich bei ihren Entscheidungen künftig an das Grundgesetz zu halten, was Karlsruhe als “geltende Verfassung” der Deutschen bestimmte. (1)