DAS ENDE DES KRIEGES DER NIEDERLANDE

Teil I: „Volkspartei“ und Spannungsfall Während am morgigen Freitag die  „SPD“ im deutschen Parlament die nächste Eskalationsstufe des Afghanistan-Krieges einläutet und weiter wie von Sinnen Selbstvernichtung betreibt, haben in den Niederlanden die Sozialdemokraten der „PdvA“, angesichts des drohenden Zusammenbruchs als Partei, das Ruder herum geworfen. Dank ihnen werden die Truppen der Niederlande Ende 2010 aus der Besatzungszone des Nordatlantikpaktes in Zentralasien abgezogen sein. Dennoch stehen die traditionellen Kriegsparteien der Niederlande bei den kommenden Wahlen vor einer historischen Niederlage: stärkste Kraft werden aller Voraussicht nach die Sozialisten. Das Ende des Afghanistan-Krieges kommt mit der Aufdeckung eines Komplotts im Jahre 2003 vor der Teilnahme der Niederlande an der Invasion des Irak. Die niederländische Davids-Kommission erklärte im Januar 2010 nach zehn Monate andauernden Untersuchungen den Irak-Krieg fĂĽr völkerrechtlich illegal und brachte geheime Absprachen zwischen den Regierungen des Vereinigten Königreiches und der Niederlande ans Licht.

DIE MACHT DER ALBTRĂ„UME – Episode II: Der Fantomsieg

Ăśbersetzung der Dokumentation “The Power of Nightmares – The Rise of Politics of Fear, Episode II: The Phantom Victory“
Die Macht der Albträume – Der Aufstieg der Politik der Furcht, Episode II: Der Fantomsieg
Erstausstrahlung auf BBC 2, am 27.10.2004, 21 Uhr
Geschrieben und produziert von Adam Curtis
Transkript englisch: vaara
deutsche Ăśbersetzung: Mahaf (Radio Utopie)

Wir sind Souverän

Die Bedeutung des Urteils zum Lissabon-Vertrag durch das Bundesverfassungsgericht wird der neuen Berliner Republik erst langsam bewusst werden. Gestern urteilte der Bundesverfassungsgerichtshof, es sei “allein die verfassungsgebende Gewalt, die berechtigt ist, den durch das Grundgesetz verfassten Staat freizugeben, nicht aber die verfasste Gewalt”. Ebenso sei “keinem Verfassungsorgan..die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht.” Artikel 79 Absatz 3 definiere als “absolute Grenze” die Anpassung des Grundgesetzes an die EU, dessen “geschützter Mindeststandard” nicht unterschritten werden darf. Damit ist nicht nur ein EU-Staat oder eine EU-Verfassung vom Tisch, sondern die Bürokraten und Regierungen in Brüssel haben sich bei ihren Entscheidungen künftig an das Grundgesetz zu halten, was Karlsruhe als “geltende Verfassung” der Deutschen bestimmte. (1)

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