Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Am 31. Dezember 2007 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht verbunden mit dem Antrag, das Gesetz bis zur Entscheidung außer Kraft zu setzen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Mündliche Verhandlung am 15. Dezember
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