Geheime Depesche der U.S.-Botschaft aus 2006 zur Zerstörung der Regierung der Syrischen Arabischen Republik von Bashar al-Assad

Das Schüren von Misstrauen über die Loyalität führender Militärs und seinen eigenen Sicherheitsleuten wird empfohlen. Ägypten und Saudi-Arabien sollen Personen des engsten Kreises um Assad zu Treffen bewegen und diese im Nachhinein „leaken“ und durch Gerüchte so hinstellen, als planen diese einen Putsch gegen die Regierung zur Machtübernahme.

Norwegen: Kampf der Hafenarbeiter gegen paneuropäisches „Freihandelsabkommen“ und „Schiedsgericht“

Norwegen ist wie Liechtenstein und Island kein Vollmitglied in der E.U., jedoch wirtschaftlich durch die Beteiligung an der „Europäischen Freihandelsassoziation“ (E.F.T.A.) mit dieser wirtschaftlich und politisch teilweise verflochten. Für die Klärung von „Streitigkeiten“ beansprucht nun der sogenannte „E.F.T.A.-Gerichtshof“ („Court of Justice of the European Free Trade Association States“) Zuständigkeit – obwohl er ein demokratisch oder gar verfassungsrechtlich nie legitimiertes, nichtstaatliches Konstrukt ist, was sich ausschließlich auf das am 2. Mai 1992 in Porto von den Regierungen der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“  unterschriebene Freihandelsabkommen zwischen den E.U.- und E.F.T.A.-Mitgliedstaaten beruft. Rückblick: Die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ wurde erst Anfang 1993 kurz in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Zeitgleich wurde die „Europäische Union“ (E.U.) gegründet, welche bis Ende 2009 parallel mit der „Europäischen Gemeinschaft (E.G.) existierte, welche durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags aufgelöst wurde. Die Entscheidungen dieses E.F.T.A.-„Schiedsgerichts“ nun sind offiziell nur Empfehlungen, die die Justiz der drei souveränen Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein zur Kenntnis nehmen aber keinesfalls folgen muss. Rechtlich sind sie belanglos. Im Gegensatz zu den weltweit derzeit mit allen (außer demokratischen) Mitteln durchgesetzten „Freihandelsabkommen“ wie T.T.I.P. oder C.E.T.A. Im Unterschied zu dem E.F.T.A.-Schiedsgericht sollen bei den jetzigen Freihandelsabkommen die Schiedsgerichte dem staatlichen und internationalen Recht übergeordnet werden. Nichtsdestotrotz können diese „Empfehlungen“ dieser gesetzlosen „E.F.T.A.-Handels-Schiedskommission“ für…