Der EU-Vertrag: Illegal, nichtig, nicht einmal bekannt
Zuerst einmal sind zwei Feststellungen für die Beurteilung des heutigen Vorgangs im deutschen Parlament wichtig, einerseits hinsichtlich der nun erfolgenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe, wie auch für unsere deutschsprachigen Nachbarn in der Schweiz und Österreich. 1.Das deutsche Parlament hat den EU-Grundlagenvertrag beschlossen, ohne ihn je gelesen zu haben. Der Grund ist einfach: der EU-Grundlagenvertrag ist nirgends zu lesen. Dafür haben die EU-Regierungschefs persönlich gesorgt. Der dänische EU-Abgeordnete Jens-Peter Bonde hat dies auf einer Veranstaltung in Irland im März dieses Jahres vor laufender Kamera erläutert.
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