Altmaiers Industriestrategie: Auf dem Weg zum KI-Airbus

Autor: Christoph Marischka

Am Dienstag, den 5. Februar 2019 hat Wirtschaftsminister Altmaier seinen Entwurf fĂŒr eine „Nationale Industriestrategie 2030“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Dokument mit 22 Seiten fĂ€llt zunĂ€chst v.a. durch Rechtschreibfehler und tw. unvollstĂ€ndige SĂ€tze auf. Inhaltlich bekennt es sich wiederholt zu Wettbewerb und Marktwirtschaft, denn dadurch „entsteht der grĂ¶ĂŸte Mehrwert fĂŒr alle“, so das Papier.

Doch der Entwurf bleibt nicht in dieser Ideologie verhaftet, sondern befasst sich v.a. mit der Gefahr, dass deutsche Unternehmen oder ganze Branchen in diesem Wettbewerb unterliegen könnten. Dann freilich mĂŒsse der Staat eingreifen, sonst verkomme Deutschland „vom ‚rule-maker‘ zum ‚rule-taker’“ und werde „zur verlĂ€ngerten Werkbank derjenigen LĂ€nder, die rechtzeitig gehandelt haben“. Freilich soll es bei diesen Eingriffen nur um die „Wiederherstellung von Vergleichbarkeit im Wettbewerb“ bzw. die „Beseitigung bestehender Ungleichheiten und Benachteiligungen“ gehen.

Wir fassen zusammen: Wenn Deutschland in einzelnen Branchen keine Spitzenposition einnimmt, mit der sich die Industrien im Wettbewerb behaupten können, dann soll der Staat unterstĂŒtzend eingreifen. Erst wenn deutsche Firmen stark genug sind, um sich international durchzusetzen, gelten wieder die Prinzipien des freien Marktes, die „bedeuten, dass der Erfolg einer einzelnen Volkswirtschaft nicht zu Lasten einer anderen Volkswirtschaft erfolgt“ und „alle gemeinsam wachsen und stĂ€rker werden“ können.

Darin, wie dieses staatliche Eingreifen aussehen kann und welche Branchen hierfĂŒr in Frage kommen, besteht der Kern des Entwurfs, der ihm in der Presse schon den Vorwurf der Planwirtschaft einbrachte. Man mĂŒsse das geltende Beihilfe- und Wettbewerbsrecht ĂŒberprĂŒfen und ggf. reformieren, um zeitlich begrenzten Beihilfen „in Bereichen von Innovationen mit hoch innovativen Basiswirkungen“ zu ermöglichen. Außerdem mĂŒsse die Übernahme von deutschen durch auslĂ€ndische Unternehmen verhindert werden können, „wenn dies zur Abwehr von GefĂ€hrdungen der nationalen Sicherheit, einschließlich des Bereichs der kritischen Infrastrukturen, erforderlich ist“.

Wenn zwar nicht unmittelbar die nationale Sicherheit, sondern nur die „Technologie- und InnovationsfĂŒhrerschaft“ bedroht ist, solle der Staat die heimische Wirtschaft dabei „ermutigen und unterstĂŒtzen“ solche Übernahmen durch eigene Angebote zu verhindern.

„Nur in sehr wichtigen FĂ€llen“ solle der Staat „selbst als Erwerber von Unternehmensanteilen auftreten können“. Dabei macht der Entwurf am Beispiel der „Batteriezellproduktion“ deutlich, dass die staatliche UnterstĂŒtzung auch die Bildung von Konsortien zum Ziel haben kann. Denn „GrĂ¶ĂŸe zĂ€hlt – Size matters!“, lehrt uns der Entwurf unmissverstĂ€ndlich: „Wenn es in einem Land an Unternehmen fehlt, die die notwendige kritische GrĂ¶ĂŸe erreichen, um bedeutende Projekte zu realisieren und sich im internationalen Wettbewerb gegen große Konkurrenten zu behaupten, fĂŒhrt dies faktisch zum Ausschluss von einem bedeutenden und wachsenden Teil des Weltmarktes.“

Und das geht – bei aller Liebe zum Wettbewerb – ja nun wirklich nicht. Deshalb gelte es, „deutsche oder europĂ€ische Fusionen, die mit Blick auf den Weltmarkt sinnvoll und notwendig sind“, politisch zu forcieren. Dies gelte insbesondere im Bereich der KĂŒnstlichen Intelligenz und der Digitalisierung, denn „weltweit erfolgreiche Internet-Unternehmen der Plattform-Ökonomie entstehen derzeit noch fast ausschließlich in den USA und in China. Nicht hingegen in Deutschland und den meisten LĂ€ndern der EU. Eine Änderung dieses Zustands ist bislang nicht in Sicht. Hier besteht Handlungsbedarf.“

Und so besteht dann auch das fĂŒnfte und letzte Kriterium eines etwas großspurig angekĂŒndigten „neuen volkswirtschaftlichen VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeitsprinzips“ in der Aussage, dass „[b]ei den ĂŒberragend wichtigen Fragen von Plattform-Ökonomie, KĂŒnstlicher Intelligenz und Autonomem Fahren [
] – wie seinerzeit im Falle von Airbus – eine unmittelbare staatliche Beteiligung zur Erreichung des Ziels erforderlich und gerechtfertigt“ erscheine. In Klammern wird diese Möglichkeit staatlich geförderter oder erzwungener Fusionen zu einem deutsch-europĂ€ischen Konzern, der mit „Wettbewerbern aus den USA oder China auf Augenhöhe“ konkurrieren kann, als „KI-Airbus“ bezeichnet. Denn Airbus gilt als „große neuere Erfolgsgeschichte“ staatlichen Eingreifens in die Wirtschaft.

Die Existenz des deutsch dominierten Konzerns geht auf die politisch forcierten Fusionen zunĂ€chst der deutschen Flugzeughersteller Bölkow, Dornier, Messerschmitt und Fokker und der Integration französischer und weiterer europĂ€ischer Luftfahrtunternehmen zurĂŒck, ein Prozess, der Jahrzehnte in Anspruch nahm, aber letztlich mit der UnterstĂŒtzung des Daimler Konzerns einen der grĂ¶ĂŸten Flugzeugbauer und das siebtgrĂ¶ĂŸte RĂŒstungsunternehmen weltweit (ohne China) mit hervorbrachte. Nun wird offenbar darĂŒber nachgedacht, fĂŒr den Bereich KI/Digitalisierung einen vergleichbaren global Player unter deutscher FĂŒhrung aufzubauen.

Insofern ist der Leitlinienentwurf nicht nur ein Geschenk an die Industrie, sondern auch eine Warnung. Die existierenden Player sind zu Übernahmen und Fusionen aufgerufen und können dabei mit staatlicher UnterstĂŒtzung rechnen. Der Verweis auf Airbus macht aber auch klar: Wenn sie dabei keinen Erfolg haben und nicht bald ernste BemĂŒhungen erkennen lassen, wird die Regierung den Prozess vorantreiben.

Erstveröffentlichung am 8. Februar 2019 auf Informationsstelle Militarisierung e.V.