Grundrechtepartei solidarisiert sich mit Streik bei Bahn AG: „Staat stellt das Grundgesetz in verfassungswidrige Abrede“

SolidaritĂ€tsnote der Grundrechtepartei an die Mitglieder der Gewerkschaft Deutscher LokomotivfĂŒhrer (G.D.L.) vom 5. November 2014

TARIFEINHEIT FÜR ARBEITGEBER VERSUS TARIFPLURALITÄT FÜR ARBEITNEHMER

Der Tarifvorschlag vom 02. November 2014 des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands der MobilitĂ€ts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Agv MoVe) als VerhandlungsfĂŒhrer fĂŒr die Deutsche Bahn gegenĂŒber der GDL beinhaltet folgende Fallstricke:

1. Der Tarifvorschlag soll die Gewerkschaften GDL und EVG zu einer Zusammenarbeit zwingen, in welcher der eigentliche Arbeitskampf zwischen den Gewerkschaften stattfinden soll, und die DB und damit der Staat als Eigner der DB ist der Gewinner, weil die DB a) die Gewerkschaft mit den minderen Forderungen im jeweiligen Berufsbereich anerkennen kann, wÀhrend die andere sich dem Diktat unterwerfen muss und b) der Staat hier eine Vorstufe eines Tarifeinheitsgesetzes durchsetzen will, welches im Licht des Grundgesetzes nicht zulÀssig wÀre.

2. Die GDL will und darf verfassungsrechtlich fĂŒr ihre Mitglieder verhandeln, egal ob diese als LokfĂŒhrer, Zugbegleiter oder Hausmeister bei der DB arbeiten. Dieses Grundrecht ist in Gefahr und damit die Funktion von Gewerkschaften an sich. Die Forderung des Staates als Eigner der DB ist im Grunde die Abschaffung der wirksamen Gewerkschaften in ihrer Funktion als Arbeitnehmervertreter mit großen gesellschaftlichen Auswirkungen.

3. Der Staat als Grundrechtsverpflichteter flĂŒchtet sich hier als Unternehmen aus dem verbindlichen Verfassungsrecht in das verhandelbare Tarifrecht, um das Grundrecht und damit Abwehrrecht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und TarifpluralitĂ€t, welches die absolut freie Wahl der Gewerkschaftsvertretung beinhaltet, außer Kraft zu setzen. Da dies nicht direkt geschehen kann, weil dies eine nichtige und damit bereits von Grundgesetzes wegen verbotene Abrede im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG darstellen wĂŒrde, versucht der Staat als Eigner der DB durch Missbrauch seiner VerfĂŒgungsgewalt ĂŒber öffentlich-rechtliche Medien zur Steuerung der öffentlichen Meinung und durch indirekte Geiselhaft der Bevölkerung beide Gewerkschaften zu zwingen, einen fĂŒr beide und fĂŒr die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer nachteiligen Vertrag abzuschließen (vgl. Abs. 1). Die öffentliche Meinung soll hier als externer »Streikbrecher« ein fĂŒr die DB als Arbeitgeber gĂŒnstiges Ergebnis erwirken. Zum Dank bekommt die Bevölkerung schlechteren Service bei höheren Fahrpreisen.

4. Weil der Staat und damit die DB wissen, dass ein Tarifeinheitsgesetz eine rechtswidrige und damit verbotene Maßnahme im Sinne des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG ist, soll hier eine Zustimmung der Gewerkschaften zum Verzicht auf die Funktion ihrer Grundrechte als Abwehrrechte erreicht werden. Damit enthaupten sich die Gewerkschaften selbst, da sie sich selbst ihrer Grundrechte als verfassungsrechtliche Grundlage zur AusĂŒbung von Zwang gegenĂŒber Arbeitgebern berauben.

5. Dies wird Auswirkungen auf die gesamten Errungenschaften des Arbeitskampfes haben und als Modell fĂŒr alle Formen des Arbeitskampfes dienen. Es braucht in Zukunft von den Arbeitgebern nur eine Gegengewerkschaft initiiert zu werden, um jeder anderen Gewerkschaft unter Verweis auf den »historischen« und bindenden Tarifabschluss der Eisenbahner im Jahre 2014 das einzige Mittel zu nehmen, was ihr im Arbeitskampf zusteht: Die TarifpluralitĂ€t und der direkte Arbeitskampf in Form des Streikes – nicht als Erpressung, sondern als Grundrecht gegen eine ungerechte Tarifpolitik!

6. Damit unterstellen sich die Gewerkschaften den Forderungen der Arbeitgeber und werden so zu deren Vertretung, anstatt zur Vertretung ihrer Mitglieder als Arbeitnehmer.

7. Einer solchen Entwicklung tritt die GDL entgegen und kĂ€mpft damit nicht nur fĂŒr ihre Mitglieder, sondern indirekt fĂŒr alle Arbeitnehmer, denn das Grundrecht auf deren wirksame Vertretung gegenĂŒber einer globalisierten und entfesselten Wirtschaft ist in grĂ¶ĂŸter Gefahr.

8. Die GDL bedarf aus diesen GrĂŒnden der uneingeschrĂ€nkte UnterstĂŒtzung aller Gewerkschaften und Personen, welche sich dem Wohl der Arbeitnehmer und dem Grundgesetz fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland und den Grundrechten aller BĂŒrger verpflichtet fĂŒhlen.

9. Der Staat als SchĂŒtzer der Grundrechte als gemĂ€ĂŸ Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht darf sich hier nicht fĂŒr die Wirtschaft zum ErfĂŒllungsgehilfen der Außerkraftsetzung von Grundrechten machen, um einem maßlosen Profitstreben auf Kosten aller BĂŒrger den Vorzug gegenĂŒber einer menschlichen und den Grundrechten verpflichteten Arbeitsmarktpolitik zu geben. Damit stellt der Staat das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland selbst in verfassungswidrige Abrede.