Waffensysteme sind keine Waffen, deshalb klettern jetzt schon Kindergartenkinder in der Kaserne in Panzer
GrossgerĂ€te der Bundeswehr (Panzer, Boote, Flugzeuge und andere Waffensysteme) nach sind nach § 1 Abs.2 WaffG keine Waffen und fallen nicht unter § 2 WaffG, der den Umgang mit Waffen fĂŒr Personen unter 18 Jahren verbietet.

Quelle: Amtsblatt der Stadt Frankenberg und den Ortsteilen Altenhain, Dittersbach; Langenstriegis, MĂŒhlbach, Hausdorf, Sachsenburg und Irbersdorf, 11. Mai 2012, Nr. 14, S. 7 (Abbildung zum Vergrössern anklicken)
Die schwedische Schriftstellerin Astrid Lindgren wĂ€re empört zu hören, dass in Deutschland eine Kindereinrichtung, die sich den Namen nach ihrem Roman „Pippi in Taka-Tuka-Land“ gegeben hat, ihre Zöglinge in die MilitĂ€rkaserne fĂŒhrt. Kurioserweise steht Taka-Tuka-Land fĂŒr die indonesische Hafenstadt Larantuka auf der Insel Flores, wo vor drei-, vierhundert Jahren europĂ€ische Deserteure vor dem Zugriff ihrer Vorgesetzten in Freiheit lebten.
Mögen diese Kinder auch in zehn, zwölf Jahren bei der Wahl der Ausbildung einen grossen Bogen um die Berufsarmee schlagen, die zur bezahlten Killer- und Söldnertruppe mutieren wird, wenn die deutsche Bevölkerung nicht begreift, dass sie den schleichenden Angriff auf das Grundgesetz verhindern mĂŒssen, zu dem auch die „Bundeswehrreform“ zu zĂ€hlen ist. Nicht ohne Grund wurde der Grundwehrdienst nur ausgesetzt und nicht völlig abgeschafft, das hĂ€tte einer Ănderung der entsprechenden GG-Artikel erfordert.
Was sich jetzt im Bundesverteidigungsministerium abspielt hat mitnichten etwas mit einem Verteidigungsfall zu tun sondern mit der Wahrung imperialistischer GrossmachtsansprĂŒche im Ausland auf Kosten der Zivilbevölkerung. Das MĂ€rchen der Notwendigkeit von Kosteneinsparungen durch Reformen in der deutschen Armee ist ein Baustein im Gesamtbild der Zerstörung unserer demokratischen Gesellschaft.
Um genĂŒgend frische Rekruten beizeiten heranzuziehen vergreift man sich an den Seelen junger unschuldiger Kinder um diese zum MilitĂ€rdienst zu verfĂŒhren. Die Erzieherinnen befinden sich noch in dem guten Glauben, etwas Richtiges fĂŒr die Vorschulkinder getan zu haben und gerade sie mĂŒssten es besser wissen.
Die KindertagesstĂ€tte Taka-Tuka-Land in der MĂŒhlbacher Strasse 10
in Frankenberg in Sachsen hatte vor Kurzem einen Ausflug in die Wettiner Bundeswehrkaserne durchgefĂŒhrt, in der neben weiteren Einheiten wie dem Fernmeldebataillon 701 das Panzerartilleriebataillon 375 der Heimatschutzbrigade 37 „Freistaat Sachsen“ (Panzergrenadierbrigade 37) der Bundeswehr stationiert ist.
Ein Blick auf die Homepage des Kindergartens zeigt, dass dieser mit naturnaher Erziehung sowie Montessori-PĂ€dagogik beworben wird und sich den Leitspruch mit Worten von Hermann Hesse „auf die Fahnen geschrieben“ hat
„Alle Natur, aller Wachstum, aller Friede, alles Gedeihen und Schöne in der Welt beruht auf Geduld, braucht Zeit, braucht Stille, braucht Vertrauen.“
Auf den Besuch am 18.April in der Kaserne scheinen die Erzieherinnen und die Stadt so stolz zu sein, dass der Trip zu den WaffenbrĂŒdern mit einem ausfĂŒhrlichen Artikel, versehen mit Danksagungen und einem Gruppenfoto im Amtsblatt der Gemeinde gewĂŒrdigt und im Netz veröffentlicht wurde (s.oben).
Bedenklich ist die NaivitĂ€t der Erzieherinnen, die von der Sturmbahn verniedlichend als einem „Spielplatz der Soldaten“ reden, der von den Kleinen in Besitz genommen werden durfte.
Das Probesitzen in einem Hubschrauber und in einem GTK Boxer auf dem WaffenstĂŒtzpunkt ist ein absolutes No-go!
Der BĂŒrgermeister der Stadt Frankenberg gab auf die Anfrage in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates eines Stadtabgeordneten, ob es „jetzt zur frĂŒhkindlichen Bildung gehört, militĂ€rische Einrichtungen zu besuchen und mit welcher inhaltlichen Bedeutung auf sie eingewirkt“ werden soll am 30.Mai 2012 eine schriftliche ErklĂ€rung ab, die in dieser pdf-Datei zu lesen ist. Dort wird der Kasernenbesuch mit der Exkursion zur GĂ€rtnerei, Post oder Bahnhof verglichen und als Tradition bezeichnet, da auch andere Kindertageseinrichtungen der Stadt bei dem grössten Arbeitgeber bereits zu FĂŒhrungen begrĂŒsst wurden.
Eine Familie hatte die Teilnahme ihres Kindes an dem Kasernenbesuch als einzige verweigert. FĂŒr diese Standhaftigkeit gebĂŒhrt ihr Respekt und volle Anerkennung, sich gegen den Gruppenzwang behauptet zu haben. Die zwei vergangenen Weltkriege hĂ€tten ohne Gedankenlosigkeit, MitlĂ€ufertum und Widerstand von Anfang an gegen die Militarisierung der Gesellschaft verhindert werden können.
Deutschland rĂŒstet wieder auf, aus der Bundeswehr wird die „Armee im Einsatz“: Vom Netz entfernter Bundeswehr-Spot â es fehlen nur die Hakenkreuze
Am 8.Februar 2012 reichten die Bundestagsabgeordneten Paul SchĂ€fer, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dag Ìdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike HĂ€nsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Alexander Ulrich, Katrin Werner und die Fraktion DIE LINKE einen Antrag (Drucksache 17/8609) im Bundestag ein, Kindern und Jugendlichen generell keinen Zugang zu Kriegswaffen bei Bundeswehr-Veranstaltungen zu gewĂ€hren.
Der Bundestag wolle beschlieĂen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Kriegswaffen gehören nicht in KinderhÀnde. Kinder und Jugendliche gehören nicht in Kriegswaffensysteme wie zum Beispiel Panzer, Jagdflugzeuge oder Fregatten.
Die âRichtlinien fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Informationsarbeit der Bundeswehrâ, die das Bundesministerium der Verteidigung am 16. Februar 2011 erlassen hat, widersprechen diesen GrundsĂ€tzen. Zwar wird MinderjĂ€hrigen der Umgang mit den meisten Handfeuerwaffen untersagt, der Umgang mit anderen Kriegswaffen und Waffensystemen wird dagegen ausdrĂŒcklich erlaubt. Aufgrund der Richtlinie ist es Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr erlaubt, die InnenrĂ€ume von
Panzern, Kamphubschraubern und weiterem fahrbaren KriegsgerÀt zu besichtigen, inklusive der darin vorhandenen Waffensysteme, und auch mit diesen Fahrzeugen zu fahren.Das Bundesministerium der Verteidigung hat dazu am 5. Oktober 2011 festgestellt:
âDie ,Richtlinien fĂŒr die Informationsarbeit der Bundeswehrâ setzen entsprechende gesetzliche Bestimmungen um und richten sich nicht nach der potentiellen Wirkung von Waffen oder GroĂgerĂ€t der Bundeswehrâ. Der Deutsche Bundestag vertritt die Auffassung, dass eine Unterscheidung zwischen verbotenen Handfeuerwaffen und erlaubten Kriegswaffen und Waffensystemen willkĂŒrlich und nicht im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen ist. Es sind gerade die potentiellen Wirkungen von Waffen und GroĂgerĂ€t der Bundeswehr auf Kinder und Jugendliche, die im Mittelpunkt der Erarbeitung einer Richtlinie fĂŒr die Informationsarbeit der Bundeswehr hĂ€tten stehen mĂŒssen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dafĂŒr zu sorgen, dass der Bundeswehr untersagt wird, im Rahmen ihrer Informationsarbeit MinderjĂ€hrigen Zugang zu GroĂgerĂ€t zu gewĂ€hren.
Am 16.Februar 2011 wurden die „Richtlinien fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Informationsarbeit der Bundeswehr“ zur Werbung MinderjĂ€hriger aufgeweicht und das Alter fĂŒr den Zugang noch weiter herabgesetzt.
Der ParlamenÂtarische StaatsÂsekretĂ€r Schmidt antwortete am 5.Oktober 2011 auf die Anfragen des BundestagsÂabgeordneten Paul SchĂ€fer
Aus welchen GrĂŒnden hĂ€lt es das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) fĂŒr notwendig, MinderjĂ€hrigen bei Informationsveranstaltungen der Bundeswehr gemÀà den âRichtlinien zur DurchfĂŒhrung der Informationsarbeitâ vom 16. Februar 2011 nur den Zugang zu Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu untersagen, den Zugang zu Kriegswaffen aber zu erlauben, und wurde fĂŒr die Neufassung dieser Richtlinien auch pĂ€dagogische Expertise eingeholt?
Antwort des Parlamentarischen StaatssekretÀrs Christian Schmidt
vom 5. Oktober 2011
Kinder und Jugendliche dĂŒrfen mit der Neufassung der âRichtlinie fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Informationsarbeit der Bundeswehrâ vom 30. November 2006 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keinen Zugang zu Handfeuerwaffen oder Munition oder ausgestellten Waffensystemen erhalten. Damit trĂ€gt die Bundeswehr den Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) Rechnung, nach dem Personen unter 18 Jahren der Umgang mit Waffen verboten ist, die nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.
Die Bestimmungen gelten mit der Ănderung der âRichtlinien fĂŒr die
DurchfĂŒhrung der Informationsarbeit der Bundeswehrâ vom 16. Februar 2011 weiter. Die Ănderung der Richtlinie vom 16. Februar 2011 erfolgte in diesem Fall â wie Ihnen schon mitgeteilt â zur Klarstellung des Begriffs âWaffensystemâ, um eine Handlungssicherheit fĂŒr die Truppe bei öffentlichen Veranstaltungen herzustellen.Waffen gemÀà § 1 Absatz 2 WaffG sind Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte bzw. tragbare GegenstĂ€nde. GroĂgerĂ€t der Bundeswehr, das oftmals als âWaffensystemâ bezeichnet wird, erfasst das Waffengesetz demnach nicht. Somit gibt es kein dem § 2 WaffG entsprechendes gesetzliches Verbot zum Umgang mit GroĂgerĂ€t der Bundeswehr, welches in Richtlinien umzusetzen wĂ€re.
Der Zugang zu GroĂgerĂ€t der Bundeswehr war schon vor der Ănderung der âRichtlinien fĂŒr die Informationsarbeit der Bundeswehrâ vom 16. Februar 2011 ohne AltersbeschrĂ€nkung gestattet. An der Ănderung der Richtlinie waren DiplompĂ€dagogen beteiligt.
60. Abgeordneter Paul SchÀfer (Köln) (DIE LINKE.)
Aus welchen GrĂŒnden hat es das BMVg fĂŒr erforderlich gehalten, die Richtlinien zur DurchfĂŒhrung der Informationsarbeit der Bundeswehr dahingehend zu Ă€ndern, dass MinderjĂ€hrige ab dem 14. Lebensjahr die Mitfahrt in militĂ€rischen Land- und Wasserfahrzeugen erlaubt werden kann?
Antwort des Parlamentarischen StaatssekretÀrs Christian Schmidt
vom 5. Oktober 2011
Die Ănderung der âRichtlinie fĂŒr die Informationsarbeit der Bundeswehrâ vom 16. Februar 2011 gestattete die Mitfahrt von interessierten Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr in nicht handelsĂŒblichen Land- und Wasserfahrzeugen der Bundeswehr im Beisein oder bei Vorliegen einer Erlaubnis der Sorgeberechtigten und erfolgte zur besseren Darstellung der AusrĂŒstung und LeistungsfĂ€higkeit der StreitkrĂ€fte.
61. Abgeordneter Paul SchÀfer (Köln) (DIE LINKE.)
Teilt das BMVg die Auffassung, dass Kriegswaffen, wie z.B. Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge einschlieĂlich gepanzerter kampfunterstĂŒtzender Fahrzeuge, Kampfhubschrauber, Jagdflugzeuge, Marineschiffe und U-Boote der Bundeswehr, ein zumindest genauso groĂes Gewalt- und Tötungspotential innehaben wie Waffen im Sinne des Waffengesetzes, und wenn ja, warum wird Minder-
jÀhrigen der Zugang zu diesen Kriegswaffen gewÀhrt?
Antwort des Parlamentarischen StaatssekretÀrs
Christian Schmidt vom 5. Oktober 2011
Die âRichtlinien fĂŒr die Informationsarbeit der Bundeswehrâ setzen entsprechende gesetzliche Bestimmungen um und richten sich nicht nach der potentiellen Wirkung von Waffen oder GroĂgerĂ€t der Bundeswehr.
Der sorgfĂ€ltige Umgang mit nicht handelsĂŒblichen Land- und Wasserfahrzeugen der Bundeswehr erfolgt durch Soldatinnen und Soldaten, welche eine intensive Ausbildung durchlaufen haben und als Fahrer und Bediener sowohl eingewiesen als auch ĂŒberprĂŒft sind.
GrundsÀtzlich sind die mit der Betreuung von mitfahrenden Zivilpersonen beauftragten Soldatinnen und Soldaten neben der allgemeinen Gefahrenerkennung und Gefahrenvermeidung auch im besonderen Umgang mit den Waffensystemen sowie der Anwendung der einschlÀgigen Richtlinien vertraut.
Deutscher Bundestag â 17. Wahlperiode Drucksache 17/7279
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Quellen:
http://www.bundeswehr-monitoring.de/militarisierung/vormilitaerische-erziehung-fuer-kindergartenkinder-12736.html
http://www.bundeswehr-monitoring.de/militarisierung/eine-familie-wollte-ihr-kindergartenkind-nicht-in-den-panzer-schicken-12770.html
http://www.bundeswehr-monitoring.de/militarisierung/kriegswaffen-show-fuer-kinder-ab-13-jahren-freigegeben-12246.html
