Afghanistan, Eilantrag: Tornado-Bomber dürfen für NATO-Krieg starten
Karlsruhe: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen“. Sie denken, das war das Bundesverfassungsgericht unter Winfried Hassemer? Aber nein, nein.. Das war bloss die Verfassung, Artikel 26 (1). Aber mal ehrlich – wen kümmelt DIE denn noch..? Heute hat die Hassemer-Kammer den Eilantrag zum vorläufigen Stop der Entsendung von deutschen NATO-Kampfbombern abgelehnt. Begründung u.a.: „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb nur begründet, wenn eine vorläufige Regelung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum allgemeinen Wohl dringend geboten ist. Fehlt es an dieser Dringlichkeit, kann eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nicht ergehen.“(2) Wir verstehen: so ein klitzekleiner drohender Atomkrieg im Iran direkt am Einsatzgebiet unserer Bundeswehr-Bomber ist doch keine Dring-lich-keit… „Die Antragstellerin hat nicht dargetan, aus welchen Gründen der bis zur Entscheidung des Senats in der Hauptsache verstreichende Zeitraum den von ihr für verfassungswidrig gehaltenen Zustand entscheidend verfestigen würde.“ Wir verstehen: Dr.Gregor Gysi hatte offenbar vergessen, in all der Eilantragseile, auf den klitzekleinen drohenden Atomkrieg direkt am Einsatzgebiet unserer Bomber hinzuweisen. Oder…
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