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    Juristen fordern zum Staatsstreich auf

    Von Daniel Neun | 17.August 2009

    Die “Denkschrift” von 30 eu-nationalistischen Akademikern für eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe zugunsten des EuGH ist eine strafwürdige Aufforderung zum Putsch gegen das Grundgesetz und die garantierten Grundrechte der Staatsbürger.

    Vor einigen Tagen wurde publik, dass 30 regierungsnahe Juristen eine Unterordnung des Bundesverfassungsgerichtshofs in Karlsruhe unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) forderten. Sie setzten diese zu unternehmende Massnahme in direktem Zusammenhang zum Urteil unseres Verfassungsgerichtes vom 30.Juni bezüglich des Lissabon-Vertrages. Die Roten Roben hatten in ihrem Grundsatzurteil die “souveräne Staatlichkeit Deutschlands” erklärt, welche durch das Grundgesetz garantiert ist und festgestellt (2):

    “Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten”

    Dieses Urteil wurde von dem grössten Teil der Deutschen wieder einmal weder gelesen, noch verstanden. Den EU-Nationalisten und Feinden des Grundgesetzes allerdings war die Bedeutung ganz offensichtlich sehr schnell bewusst. Auffallend viele Verwaltungsrichter, der ehemalige beamtete Europastaatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Joachim Wuermeling, sowie u.a. die Juristen Ingolf Pernice (juristische Fakultät der Humbold Universität Berlin) und Franz Mayer (Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld), welche den Vertrag von Lissabon im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgrichtshof vertreten sollten, fordern in der “Denkschrift” schlicht die Entmachtung des Obersten Verfassungsgerichtes der Berliner Republik – per einfachem Gesetz.

    Dank dem “t-blog” (3) kennt man nun den Wortlaut des Juristenpapiers. Es liegt auf der Hompepage des von der EU-finanzierten “Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht” (4). Hier die Dokumentation der “Denkschrift” im Wortlaut:

    “Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
    - Auswege aus dem drohenden Justizkonflikt -

    1. Das BVerfG will fortan verstärkt prüfen, ob die EU-Organe (a) ihre Kompetenzgrundlagen überschreiten – sog. “ausbrechender Akt” – oder (b) die Verfassungsidentität verletzen – sog. “Identitätskontrolle”. Dies geht über das Maastricht-Urteil in zweifacher Hinsicht hinaus: Erstens ist von einem “Kooperationsverhältnis” zum EuGH nicht mehr die Rede, vielmehr möchte das BVerfG seine Letztentscheidungsbefugnis schon dann ausüben, wenn Rechtsschutz zum EuGH nicht zu erlangen ist (Rn. 240).

    Zweitens verwehrt das BVerfG dem EuGH die Fortbildung des EU-Rechts (“autonome Vertragsausdehnung”): Auslegung ja, Richterrecht nein (Rn. 338). Grundlegende EU-Rechtssätze stehen damit auf dem Spiel, etwa die Staatshaftung für die Verletzung des EU-Rechts (“Francovich-Doktrin”) oder vom EuGH “geschöpfte” Grundrechte, zuletzt etwa das Verbot der Altersdiskriminierung (“Mangold-Urteil”).

    2. Die Art und Weise der Formulierungen lässt befürchten, dass das BVerfG auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zusteuert. Anlässe gibt es genug, z.B. die Verfassungsbeschwerden i.S. Vorratsdatenspeicherung oder das Verfahren Honeywell. Die Folgen wären außerordentlich fatal: Würden EU-Vorschriften oder -Urteile in Deutschland nicht anerkannt (“unanwendbar”), müsste die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren schon deshalb einleiten, weil sie negative Präjudizien in anderen Mitgliedstaaten vermeiden muss. Ein EuGH-Urteil wäre zudem ggf. mit einschneidenden Finanzsanktionen verbunden (Pauschalbeträge und Zwangsgelder).
    Diese Finanzsanktionen hätte Deutschland – sofern das BVerfG nicht doch noch zurückwiche
    - dauerhaft zu entrichten, weil der Gesetzgeber an die BVerfGEntscheidung “nicht herankommt”. Im Falle einer Zahlungsverweigerung könnte die EU-Kommission mit Finanztransfers aufrechnen. Was als “bloßer Justizkonflikt” beginnt, würde zwangsläufig zu einem Konflikt über die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten eskalieren.

    3. Die betonte BVerfG-Kontrolle mag man begrüßen, aber: sie sollte kooperativ mit dem EuGH erfolgen! Dem EuGH muss insbesondere zuvor Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Zweifeln des BVerfG zu befassen und ggf. seine Rechtsprechung zu präzisieren oder zu modifizieren. Leider sieht sich das BVerfG zu einer Vorlage an den EuGH aber nicht in der Lage, jedenfalls hat es dem EuGH noch niemals
    Fragen zum EU-Recht vorgelegt. Entschärft werden kann der drohende Justizkonflikt deshalb nur, sofern man eine ausdrückliche Vorlagepflicht in das BVerfG-Gesetz aufnimmt –

    z.B. § 13a BVerfGG (neu): “Ist in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Auslegung der vertraglichen Grundlagender Europäischen Union oder die Gültigkeit und die Auslegung
    der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union entscheidungserheblich, ist das Bundesverfassungsgericht zur Vorlage dieser Frage an den Gerichtshof
    der Europäischen Union verpflichtet.”

    Immerhin hat das BVerfG angeregt, das Verfahren der ultra-vires- und Identitätskontrolle ausdrücklich zu regeln (Rn. 241). Es obliegt demnach dem Gesetzgeber, auch das aufgezeigte Konfliktpotential zu reduzieren.

    Prof. Dr. Jan Bergmann, Richter, VGH Baden-Württemberg / Universität Stuttgart
    Prof. Dr. Armin von Bogdandy, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches
    Recht und Völkerrecht, Heidelberg
    Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin
    Gunther Dieterich, Richter, Hessischer VGH, Kassel
    Dr. Donat Ebert, Rechtsanwalt, Fürstenwalde/Budapest
    Raphael Epe, Richter, VGH Baden-Württemberg
    Prof. Dr. Ulrich Fastenrath, Technische Universität Dresden
    Bernhard Freisler, Ltd. Regierungsdirektor, Stuttgart
    Dr. Werner Heermann, Richter, Association of European Administrative Judges, Vice-President, Verwaltungsgericht Würzburg
    Dr. Wilfried Holz, Richter, Verwaltungsgericht Karlsruhe
    Bernd-Friedemann Joop, Richter, Verwaltungsgericht Dresden
    Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Universität Heidelberg
    Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt, Kanzlei Redeker Berlin
    Dr. Matthias Keller, Vors. Richter, Verwaltungsgericht Aachen
    Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg
    Prof. Dr. Christian Koenig, Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Bonn
    Prof. Manfred Matjeka M.A. , Hochschule Ludwigsburg
    Prof. Dr. Franz Mayer LL.M., Universität Bielefeld
    Dr. Rudolf Mögele, Brüssel
    Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Humboldt-Universität Berlin
    Prof. Dr. Konrad Redeker, Rechtsanwalt, Bonn
    Peter Roitzheim, Richter, Verwaltungsgericht Aachen
    Dr. Richard Rudisile, Vors. Richter, Verwaltungsgericht Stuttgart
    Dieter Rügge, Vors. Richter a.D., Landgericht Detmold
    Dr. Dieter Sellner, Rechtsanwalt, Berlin
    Dr. Hermann Schöllhorn LL.M.eur., Stuttgart
    Prof. Dr. Christian Schrader, Hochschule Fulda
    Prof. Dr. Torsten Stein, Europa-Institut, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
    Prof. Dr. Christian Tomuschat, Humboldt-Universität Berlin
    Dr. Jörg Ukrow, LL.M.eur., Landesmedienanstalt Saarland
    Jobst von Werder, Rechtsanwalt, Hamburg
    Dr. Johannes Wasmuth, Rechtsanwalt, München
    Dr. Joachim Wuermeling, LL.M., Staatssekretär a.D., Berlin”

    Wortlaut, Tonfall und Inhalt dieser Juristenschrift sind eine Aufforderung zum Hochverrat und Verfassungsbruch durch den (Noch-)Gesetzgeber Bundestag. Da das Grundgesetz keine standrechtlichen Erschiessungen vorsieht, müssen die Verfasser und Unterzeichner nach Vorschrift verhaftet und in einem Gerichtsverfahren verurteilt werden.

    (…)

    01.07.2009 Wir sind souverän

    Quellen:
    (1) http://www.heise.de/tp/blogs/8/143318
    (2) http://www.radio-utopie.de/2009/07/01/wir-sind-souveraen/
    (3) http://www.t-blog.de/41902/angriff-auf-das-bverfg-im-wortlaut
    (4) http://www.whi-berlin.de/

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    Topics: Recht und Justiz | Kommentare deaktiviert

    Kein Kommentar to “Juristen fordern zum Staatsstreich auf”

    1. Knappek meint:
      17.August 2009 at 8:09 am

      Zitat: “Wortlaut, Tonfall und Inhalt dieser Juristenschrift sind eine Aufforderung zum Hochverrat und Verfassungsbruch durch den (Noch-)Gesetzgeber Bundestag. Da das Grundgesetz keine standrechtlichen Erschiessungen vorsieht, müssen die Verfasser und Unterzeichner nach Vorschrift verhaftet und in einem Gerichtsverfahren verurteilt werden.”
      …Und warum tut dies niemand? Warum hagelt es nicht Strafanzeigen gegen diese Leute?
      Wer bitte tut was gegen diese (…)?

    2. holger meint:
      17.August 2009 at 8:27 am

      Lieber Daniel Neun,

      wann wirst Du es einsehen, dass das GG eine Pinocchio “Verfassung” ist, wo jede Regierung rumbasteln kann, wie es genehm ist. Der eigentliche Inhalt des GG wurde über 50mal verändert. Und warum? Ich habe nichts gegen den Inhalt des original GG. Was mich stört ist, das eine Clique ständig es aushöhlen will. Und das geht nur, weil das GG keine Verfassung ist. Und hier die Gretchenfrage: Cui Bono?

      15. Februar 1990
      Diskussion um Wiedervereinigung nach § 23 oder 146 GG
      Quelle: Kohl 291-293 http://www.2plus4.de
      Oggersheim:

      Kohl:
      (…)Wir hätten im übrigen auch mit der Weitergeltung von Verträgen große Probleme gehabt. Wenn Oskar Lafontaine für den Artikel 146 war, dann glaubte er wohl, daß dies der günstigste Weg sei, um aus der NATO herauszukommen, ohne förmlich aus dem Bündnis auszutreten(…)

      [...]Warum hätte die BRD Probleme gehabt, wenn die „Wiedervereinigung“ über den 146 GG abgewickelt worden wäre?[...]

      Kohl:
      (…)Am Ende hätte dann eine völlig andere, neutrale Republik stehen können. Für viele Linke – nicht nur die parlamentarische, sondern auch die Lehrstuhl-Linke – war die Diskussion über den Artikel 146 schon fast so etwas wie ein Gottesgeschenk: Sie sahen darin die Chance, den Kurs der Republik zu verändern. Deshalb ging es bei der Frage
      ›Artikel 25 oder Artikel 146?‹ nicht um irgendein Thema, sondern um die Gretchenfrage: ›Wie hältst du es mit dem Staat des Grundgesetzes, mit dem freiheitlichsten und menschlichsten Staat in der deutschen Geschichte?(…)

      [...]und genau dieser Satz ist es, der den nächsten Hochverrat darstellt. Und legt dar, wie der große dicke Führer dachte:
      Der Staat des Grundgesetzes. Es geht nicht um die Souveränität es geht nur um die Beibehaltung des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist aber ein Diktat der Siegermächte nicht mehr und nicht weniger. Es ist nie vom Volk legitimiert worden[...]

      Kohl:
      (…)Wer damals den Artikel 146 in Betracht zog, der mußte auch wissen, daß dies eine Reihe von praktischen Nachteilen für den Einigungsprozeß nach sich gezogen hätte. Zum einen war ich davon überzeugt, daß wir nicht die Zeit hatten, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die sich bestimmt zwei Jahre lang mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung für das vereinte Deutschland beschäftigt hätte(…)

      [...]Da geht es um Historisches sondergleichen, und der Herr meint bei einem Schicksal von ca. 90 Millionen Deutschen, das man nicht die Zeit für eine Verfassung hätte[...]

    3. ebm_bln meint:
      17.August 2009 at 9:41 am

      Daniel, aber vor allem Holger:

      Heißt das, dass sich LINKE und RECHTE (Konservatiove) jetzt immer mehr annähern und sich dementsprechend intensiv mit dem Artikel 146 befassen?

      Und was ist mal mit einem PRO & CONTRA zum Artikel 146 – das würde mich mal interessieren?! Was sind die Vor- und Nachteile?

      Gruß ebm_bln ;-)

    4. 100. Affe meint:
      17.August 2009 at 11:45 am

      Lieber Holger,
      ich denke schon, Herrn Neun ist bewusst, dass es sich bei unserem heutigen Grundgesetz um eine “Pinocchio-Verfassung” handelt.
      Die aber – bei näherer Betrachtung – immer noch wesentlich humaner ist, als der “Pinocchio-Lissabonvertrag von morgen.
      Unsere einzige Chance, und das Zeitfenster wird immer enger, ist es, der herrschenden Kaste immer und immer wieder mit dem GG auf den Sack zu gehen.

      Zu dem obigen Juristen-Manifest meine ich mich erinnern zu können, dass es für solche kriminellen Akte früher mal eine Institution gab – die nannte sich Verfassungsschutz.

    5. Dipsy meint:
      17.August 2009 at 12:02 pm

      Alles in bester Berliner Lehrstuhltradition. Vor ziemlich genau 76 Jahren hielt ein gewisser Professor Carl Schmitt (damals Universität zu Köln) den Ruf auf den staatsrechtlichen Lehrstuhl der Friedrich-Wilhelms Universität (heute Humboldt). Schmitt diente sich jedem Machthaber an – und so macht es nun auch Pernice. Ihm ist alles egal, solange er nur am Speichel der Macht lecken kann. Ganz in Schmitt’scher Tradition.

      Professor Pernice verdiente bisher sehr gut an der EU und der Umsetzung der Richtlinien in Deutschland. Offenbar fürchtet er um seine Einnahmequellen (mit einer C4-Besoludung ist ein Haus in Dahlem, unweit der alten Adresse Schmitt’, kaum zu halten).

      Es ist eine Schande, dass ein deutscher Staatsrechtsleher ernsthaft die Entmachtung des Verfassungsgerichts fordert – nur um seiner eigenen Karriere -hin zum Kronjuristen der EU- zu fördern. Dass er “sein” Institut dabei auch noch nach einem echten Europäer (im wirklich besten Sinne des Wortes) -Walter Hallstein- bennennt macht die Sache weitaus tragischer. Hallstein würde sich im Grabe umdrehen, so wie viele Gründerväter der Idee Europa auch.

      Protestieren Sie:
      Die Anschrift des Lehrstuhls finden Sie im Internet.

    6. Daniel Neun meint:
      17.August 2009 at 12:04 pm

      Liebe Leser: ganz im Gegensatz zu gewissen Kommentatoren bin ich keineswegs der Meinung, das Grundgesetz sei eine “Pinocchio”-Verfassung, sondern sehe vielmehr rechtssicher und gelassen in das Grundgesetz als MEINE Verfassung. Sollte dies noch einmal in Frage gestellt werden, schliesse ich die Kommentare. Schäuble sehe ich den ganzen Tag im Fernsehen und lese solchen Müll den ganzen Tag im Netz, da brauch ich das nicht auch hier sehen um unsere Arbeit und Rechtsgrundlage verhunzen zu lassen.

      Es ist schon erstaunlich, wieviele Leute mir täglich die Ohren vollquatschen, dass hier sowieso alles keinen Sinn hat. Wenn diese Pfeifen nur einen Bruchteil der Energie zum Arbeiten und nicht zum Miesmachen oder Dummquatschen verwenden würden, hinge dieses Land und seine Republik nicht so am Gartenzaun.

    7. souldeanmarcjon meint:
      17.August 2009 at 12:45 pm

      word! ;-)

    8. holger meint:
      17.August 2009 at 2:05 pm

      Lieber Daniel Neun,

      gerade, weil ich die letzten 40 Jahre, diesen Krams habe erleben dürfen, und ich weder rechts, links, oben oder unten bin, traue ich dieser “Rechtssicherheit” das Du in das GG legst, nichts mehr zu. Das ist meine persönliche Sache und mein persönlicher Sandpunkt. Wenn Du gelassen, auf die Rechtsorgane blicken kannst, dann Glückwunsch. Ich habe zwei Kinder und werde mich nicht dieser pseudo Demokratie mehr ausliefern. und dazu gehört auch das GG.

      Stände im GG: “Dieses GG darf nur durch eine Volksabstimmung abgeändert werden.” Ja dann könnten wir sogar einen gemeinsamen Nenner haben.

      Aber so, bleibt es eine Pinnochio Verfassung. So mein lieber Demokrat, schließe bitte die Kommentare. Wie angekündigt.

      Zu Deinem letzten Absatz von 12:04, da kann ich leider nur gelinde gesagt, eine hohe Qualität feststellen.

      Am Gartenzaun hängt dieses Land, weil es von jedem ausgequetscht werden kann, wie er lustig ist. Da hilft das GG gar nichts.

      Und Karlsruhe, wird Dir demnächst Deine “Verfassung” bestätigen. Indem diese Herren, die dort eingesetzt sind, alles durchwinken werden. Im Eil Verfahren.

      Es ist nämlich was anderes, Das Wahlgesetz, was ja “Verfassungswidrig” ist, liegen zu lassen bis nach den Wahlen, aber dafür wird ja der Vertrag von Lissabon durchgepeitscht.

      Ein Land der zwei Geschwindigkeiten.

      Ich will eine echte Demokratie. Ohne Links und Rechts kaputten Ochsen. Ich will in Ruhe leben und Arbeiten, ohne das mir ständig einer sagt, das darfst Du aber nicht.

      Wir sind ein Volk ausgeblutet bis zum letzten. “Miesmachen oder Dummquatschen” wie Du das nennst ist es nicht.

      Es ist eine Republik voller Blutsauger.

      Die Mittelschicht ist hin. Kaputt gemacht. Das ist eine Tatsache. Und wenn Lissabon noch durchgewunken wird, gute Nacht Marie.

      Liebe Grüße
      Holger

    9. Jeri meint:
      17.August 2009 at 3:00 pm

      Wenn die Vertreter der Judikative, die als unabhängige Säule und Garant dieses Staates fungiert, derartige Forderungen stellen, dann haben solche Leute auf der ganzen Linie versagt und haben in einer zukünftigen Justiz nicht mehr verloren.Sie sind dort völlig fehl am Platze und für diese Aufgabe nicht länger geeignet.
      Sie haben sich im höchsten Maße disqualifiziert.

    10. Andu meint:
      17.August 2009 at 4:00 pm

      “Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg”

      Jetzt wundert mich gar nichts mehr.

      Mein Jura-Professor …

      In der letzten Europarecht-Vorlesung unmittelbar nach dem Urteil des BVerfG zum Lissaboner Vertrag, hetzte er beinahe gegen derartige “immer Gestrige” wie Prof. Schachtschneider, die sich gegen die positive Entwicklung Richtung einem europäischen Staat stellen.

      So wird Meinung an den Universitäten gebildet …

    11. zerifu meint:
      17.August 2009 at 4:22 pm

      Grundgesetz hin oder her, am Ende müssen wir doch alle miteinander auskommen.

    12. Uhu meint:
      17.August 2009 at 4:30 pm

      Singe er doch gleich piep-piep-piep, der Vogel zerifu, aber bitte nicht jetzt.

    13. Saito meint:
      17.August 2009 at 4:37 pm

      Im anderen Thread habe ich bereits gefragt, ob die ünrigen EU-Mitgliedsländer sich ebenfalls alles genauso gefallen lassen werden, wie es für Deutschland vorgesehen ist.

      Und ich bezweifle dies. Es wird bald zu Ärger in der EU kommen, wenn einzelne Ländcer sich quer legen, auf ihre Verfassungen verweisen und ausgerechnet die dummdeutschen Politiker als die Gelackmeierten dastehen werden.

      mit freundlichen Grüßen

    14. links for 2009-08-17 « Moppelkotze::Blog meint:
      17.August 2009 at 5:07 pm

      [...] Juristen fordern zum Staatsstreich auf | Radio Utopie Vor einigen Tagen wurde publik, dass 30 regierungsnahe Juristen eine Unterordnung des Bundesverfassungsgerichtshofs in Karlsruhe unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) forderten. Sie setzten diese zu unternehmende Massnahme in direktem Zusammenhang zum Urteil unseres Verfassungsgerichtes vom 30.Juni bezüglich des Lissabon-Vertrages. [...]

    15. zerifu meint:
      17.August 2009 at 7:22 pm

      @Uhu

      versprochen.

    16. Gleichgesinnte meint:
      18.August 2009 at 12:44 pm

      Es ist wahrhaftig zum Weinen, was hier inzwischen so alles schief läuft – und niemand – absolut niemand – unternimmt etwas dagegen!

      Die “kleinen dummen Menschen” lassen sich seit ewigen Zeiten von den großen sogenannten “Intelligenzbestien” ausbeuten und bedanken sich auch noch mit einem großen “Diener bis zu den Zehenspitzen” dafür!

      Sie sollten ihnen besser einen gehörigen Tritt in den “…….” verpassen und diese zum Teufel jagen, denn da gehören sie hin!

      Zeigt diesen “Aasgeiern” doch endlich mal die eigenen Krallen!

      Mensch, Mensch, was ist das nur für eine schmutzige und verachtenswerte Welt geworden, wenn alle nur noch jammerns heulen aber niemand mehr Courage besitzt!

    17. tiuz.de » » Blog|Agentur für Demokratie - Auf den Spuren der Republik meint:
      18.August 2009 at 2:58 pm

      [...] Verfassungsbruch und Hochverrat ist die Rede, panisch wird vor einem Staatsstreich der EU-Nationalisten und Globalisten gewarnt. Mehr Demokratie [...]

    18. tiuz.de » Juristen empfehlen Abschaffung der Demokratie » Blog|Agentur für Demokratie - Auf den Spuren der Republik meint:
      18.August 2009 at 3:09 pm

      [...] Verfassungsbruch und Hochverrat ist die Rede, panisch wird vor einem Staatsstreich der EU-Nationalisten und Globalisten gewarnt. Mehr Demokratie [...]