„Geoengineering“-Studie der Bundeswehr relativiert Abkommen gegen Wetterwaffen von 1976

Obwohl in der Studie fleiĂźig Argumente gegen die Wetterbeeinflussung angefĂĽhrt werden, wird auf Seite 12 die Katze aus dem Sack gelassen: im Interesse der „nationalen Sicherheit“ mĂĽsse sich die Bundeswehr auf das Szenario einstellen, dass andere Länder Waffen zur Wetterbeeinflussung entwickeln und man dies deshalb auch tun mĂĽsse. Das ist nichts anderes als die Ankurbelung eines neuen WettrĂĽstens mit den ewigen alten Notwendigkeiten unter Beteiligung Deutschlands – einer sehr aktiven Verhaltensweise, die die fehlenden GrĂĽnde des Kalten Kriegs und die zerfliessenden, ausgelaugten des „Krieges gegen Terror“ ablösen.

Kennen Sie eigentlich die ENMOD-Konvention gegen Wetterwaffen aus dem Jahre 1976?

Nein? Warum nicht? Nun, Ihnen kann jedenfalls geholfen werden. Die ENMOD-Konvention (“Convention on the Prohibition of Military or Any Other Hostile Use of Environmental Modification Techniques”, „Konvention ĂĽber das Verbot von militärischem oder jedem anderen feindlichen Gebrauch von umweltverändernden Techniken“) ist ein bindender völkerrechtlicher Vertrag, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) als Resolution 31/72 am 10. Dezember 1976 verabschiedet wurde. Vom 18. Mai 1977 bis zum 5. Oktober 1978 unterzeichneten 47 Staaten die Konvention, die dann am 5. Oktober 1978 fĂĽr die Unterzeichnerstaaten in Kraft trat.