Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Die Vertrauensleute des Stuttgarter BĂĽrgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter BĂĽrgern beantragte BĂĽrgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurĂĽckgewiesen worden. Ăśber den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden mĂĽssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprĂĽft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt.

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