Vertrauensleute des BĂŒrgerbegehrens erheben UntĂ€tigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart
Die Vertrauensleute des Stuttgarter BĂŒrgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart UntĂ€tigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter BĂŒrgern beantragte BĂŒrgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurĂŒckgewiesen worden. Ăber den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hĂ€tte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist lĂ€ngst entschieden werden mĂŒssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die VerfassungsmĂ€Ăigkeit seriös geprĂŒft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem RegierungsprĂ€sidium zur Entscheidung vorgelegt.
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