BND: abnormer Dienst für abnorme Politik

Was macht man, wenn man etwas krank und antisozial veranlagt ist? Ganz einfach: man sucht sich eine Behörde wo man das in aller Ruhe ausleben kann. Nach ungezählten Blüten aus dem Sumpf des Bundesnachrichtendienstes ist heute mal wieder eine neue nach oben geblubbert. In einer relativ offensichtlichen Intrige gegen den Leiter des Fachreferats zur OK-Aufklärung saugten sich rivalisierende BND-Stellen eine  2388-seitige Akte über den Mafia-Spezialisten zusammen. Dazu spionierten sie nicht nur die Computer von 49 BND-Mitarbeitern aus, sondern legten auch gleich noch eine Akte darüber an was ihre abzuschiessende Zielperson über einen Toilettenbesuch im Reichstag erzählte, bei der dieser Christian Ströbele getroffen haben soll.

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Bundesrat stimmt heute über BKA-Gesetz ab

Heute wird der Bundesrat in seiner Sitzung ab 9.30 Uhr über das BKA-Gesetz „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ entscheiden. Dieses Gesetz passierte am 12. November 2008 mit einer Mehrheit den Bundestag (Schande über euch!). Dem Bundeskriminalamt war vor zwei Jahren mit der verfassungsändernden 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrat die neue Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen worden.

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Schon wieder Angriff auf das Grundgesetz: Schäuble stellt Bundesrat in Frage

Mit allen Mitteln versucht Verfasssungsfeind Nr.1, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, sein neues Ermächtigungsgesetz durchzubekommen. Das mittlerweile von einer Bundesratsmehrheit abgelehnte BKA-Gesetz würde es der ihm untergeordneten, parlamentarisch unkontrollierten Behörde Bundeskriminalamt (BKA) das willkürliche Aufbrechen von Wohnung ohne Gerichtsbeschluss und die anschliessende Installation von Kameras und Mikrophonen zur totalen Überwachung missliebiger Personen, Angehörigen von Minderheiten oder Dissidenten zu ermöglichen.Nun will Schäuble eine „Änderung“ des Grundgesetzes, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates für einfache Gesetze durch die absolute Mehrheit (bzw. die Zustimmungspflicht von zwei Dritteln der Stimmen für Verfassungsänderungen) zu kippen und durch eine Mehrheit bzw 2-Drittel-Mehrheit der „abgegebenen Stimmen“ zu ersetzen.

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