Der Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber

Mit seinem Interview vom 19. September 2011 in der SĂĽddeutschen Zeitung war Prof. Dr. Peter Michael Huber, Richter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Stichwortgeber fĂĽr die „revolutionäre“ Idee, das Volk abstimmen zu lassen ĂĽber ein neues Grundgesetz mit einer unter den Vorbehalt der EU-Wirtschaftsregierung gestellten Ewigkeitsgarantie. Am 30.06.2012 klagte der Verein „Mehr Demokratie“, in dessen Kuratorium er bis Mai 2012 war, darauf (S. 102 der Klagen), das Volk ĂĽber ein Wirtschaftsregierung und auch noch ESM und „kleine Vertragsänderung“ erlaubendes neues Grundgesetz abstimmen zu lassen.

„Die angeblich geheimen staatlichen Unterlagen strafen die schönen Worte im Koalitionsvertrag der grĂĽn-roten Landesregierung LĂĽgen“

Dokumentation: Die Rede von Dieter Reicherter, Vors. Richter a.D. am Landgericht Stuttgart, bei der 131. Stuttgarter Montagsdemonstration gegen das vom im Bundesbesitz befindlichen Staatskonzern Deutsche Bahn AG betriebene urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21).

EU-Datenschutzverordnungsentwurf entpuppt sich als neuer Versuch eu-weiter Zensur

Anlass dieses Artikels ist ein sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidriger Verordnungsentwurf der EU-Kommission im Namen des Datenschutzes, zu welchem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht hat, um die Öffentlichkeit wachzurütteln.

Nach unserer Recherche geht es kam zum Vorschein, dass es um ganz andere Ziele als den Datenschutz geht. Es handelt sich vor allem um einen Angriff auf die alternativen Internet-Medien.