Repression gegen Recherche

Unser Mitstreiter und Autor, der bei der Hausdurchsuchung überwältigt und verletzt wurde, um anschließend mitzuerleben, wie sein ganzes Zimmer auf den Kopf gestellt, seine persönlichsten Sachen durchsucht und all seine Kommunikations- und Speichermedien beschlagnahmt wurden, war allerdings zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht in Stuttgart vor Ort. Wir haben Fotos gesehen und glaubwürdige Zeug*innen gesprochen, die das bestätigen. Da er sich zeitgleich auf einer anderen antifaschistischen Kundgebung befand, die von der Polizei natürlich „entsprechend“ dokumentiert wurde, könnte dies auch den ermittelnden Behörden bekannt sein.

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Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise

Gerade jetzt, während der Corona-Krise, soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich drastisch von den Ankündigungen der vergangenen Monate unterscheidet. Die Verabschiedung soll einmal mehr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten an einigen Stellen grundlegend verändert. Über die zuletzt durchgeführten inhaltlichen Änderungen ist bisher in der Presse weder umfangreich noch differenziert diskutiert worden.

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Freiheit stirbt mit Sicherheit!

Die Militarisierung der Polizei zeigt eines deutlich: Der Staat ist bereit, nachrichtendienstliche oder militärische Mittel, die bisher nur gegen äußere Feinde, also andere Geheimdienste, Terrormilizen oder Armeen, eingesetzt wurden, nun auch gegen innere Feinde einzusetzen – also womöglich auch gegen uns. In dieser Logik sind wir keine Bürgerinnen und Bürger mehr, für die Grundrechte gelten, sondern im Falle eines Fehlverhaltens sind wir schlicht Feinde, gegen die man mit militärischem Kalkül vorgeht. Die Bilder von militarisierten Spezialeinheiten, die beim G20-Gipfel vor zwei Jahren gegen Demonstrierende eingesetzt wurden, haben einen ersten Eindruck dieser Logik vermittelt.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab.