Deutschland und Schweden treffen âTötungsentscheidungenâ fĂŒr Drohnenangriffe der Vereinigten Staaten von Amerika in Afghanistan
Das könnte zu einer schweren Verfassungskrise in Deutschland fĂŒhren, da es dem Land seit dem Zweiten Weltkrieg ausdrĂŒcklich verboten ist, offensive militĂ€rische Operationen durchzufĂŒhren. TatsĂ€chlich war das deutsche MilitĂ€r bereits mit Anklagen von Menschenrechtsgruppen konfrontiert, sogar mit Beschuldigungen, in eine indirekte unterstĂŒtzende Rolle fĂŒr die Drohnenangriffe verwickelt zu sein. Direkte âTötungsentscheidungenâ wĂ€ren eine viel gröĂere Sache.
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