EU-Vertragsänderung (Art. 136 Abs. 3 AEUV) gefährdet Demokratie und Menschenwürde

Bürgerrechtlerin kündigt Verfassungsbeschwerde an und fordert öffentliche Debatte Am 25.03.2011 hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing eine neue Verfassungsbeschwerde angekündigt gegen die Zustimmung zu Art. 136 Abs.3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Denn dieser enthält eine extrem weitreichende, selbst durch die Methode der einschränkenden verfassungskonformen Interpretation nicht eingrenzbare, Blankett-Ermächtigung für Mechanismen im Namen der Stabilität des Euro-Währungsgebietes. Und alle Finanzhilfen im Rahmen solcher Mechanismen wären mit Auflagen verbunden mit einer Strenge, wie sie der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF) entspricht. Sie hat darüber mit Schreiben vom 24.03.2011 den Bundespräsideten und sowie zu gleichen Teilen ausgewählte etablierte konventionelle und etablierte alternative Medien sowie NGOs zur Stärkung der Demokratie informiert.

Hartz IV – Rote Karte fĂĽr die Regierung

Einmal eine Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht mĂĽsste doch eigentlich ausreichen, brauchen Regierung, Bundestag und Bundesrat noch eine weitere, bis sie den MaĂźstab des Grundgesetzes fĂĽr die Hartz-Gesetzgebung schlieĂźlich verstanden haben?

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Siegesmarsch der Freiheits- und Demokratiebewegung: Analyse zur Lage in Ägypten

In Kairo und Alexandria demonstrieren ĂĽber eine Million Ă„gypter und feiern den vor einer Woche erfolgten Sturz des Diktators Husni Mubarak. Eine Analyse. Kairo: Auf dem Platz der Befreiung haben sich eine Woche nach dem Sturz der Mubarak-Diktatur rund eine Million Ă„gypter zum „Freitag des Sieges und der Kontinuität“ versammelt (1). Aufgerufen hat die „Jugend der Revolution“ (The Revolution‘s Youth), eine bereits am 9.Februar gegrĂĽndete Koalition aus Gruppen der Freiheits- und Demokratiebewegung. (2)

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NordflĂĽgel-Prozess in Stuttgart: Milde Urteile, ein Freispruch

Staatsanwaltschaft ermittelt schlampig, Beweise mangelhaft Stuttgart: Vier der fünf Angeklagten, die am 26. Juli 2010 den leeren Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrere Stunden lang friedlich und gewaltfrei besetzt hatten, wurden heute zu zehn Tagessätzen zu 5 bis 35 Euro verurteilt. Sie hatten mit der Besetzung gegen den geplanten Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes und gegen Stuttgart 21 demonstriert. Bereits zu Beginn seines Plädoyers forderte Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler einen Freispruch für einen der Angeklagten, da dieser sich nicht im Nordflügel aufgehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm trotzdem einen Strafbefehl zugestellt, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

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