UPDATE: Ex-BND-Mann berichtete bereits vor 4 Jahren von Mossad-Operationen mit deutschen Pässen im Iran

Die Mossad-Affäre um den Dubai-Mord hat offenbar eine lange Vorgeschichte. Laut einer ddp-Meldung vom Januar 2006 benutzte der israelische Auslandsgeheimdienst bereits damals Identitäten von Deutschen –  ohne deren Wissen. BenĂĽtzt wurden die Dokumente fĂĽr Einsätze im Iran, als Vorbereitung fĂĽr mögliche Luftangriffe auf die Islamische Republik. Zur VerfĂĽgung gestellt wurden dem Mossad die Dokumente demnach von der deutschen Auslandsspionage – dem BND. Internetzeitungen wie der „Kölner Stadtanzeiger“ (1) oder „Israswiss.net“ (2) berichten bereits vor 4 Jahren ĂĽber eine Meldung des Deutschen Depeschendienstes (ddp). Der Meldung zufolge hatte ein „ehemaliger leitender Mitarbeiter des BND gegenĂĽber ddp ausgesagt, dass der Bundesnachrichtendienst die israelische Auslandsspionage Mossad seit längerem mit deutschen Personalpapieren ausstattet. Diese beinhalteten Identitäten von StaatsbĂĽrgern Deutschlands, von denen wahrscheinlich sei, dass sie das Land nie verlassen wĂĽrden. Die Betroffenen hätten laut der BND-Quelle von der „Zweitverwertung ihrer Identität keine Kenntnis.“

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Video: Aufnahmen der Dubai-Täter veröffentlicht

Das Kommando der Profikiller, die am 19.Januar im Hotel „Al Bustan Rotana“ in Dubai den ehemaligen Hamas-Milizenchef Mahmoud Al Mabhouh ermordeten, wurden von einer ganzen Reihe von Ăśberwachungskameras erfasst. Die Behörden Dubais haben, offenbar in Zusammenarbeit mit Interpol, in akribischer Puzzlearbeit die Aufnahmen von Ăśberwachungskameras im gesamten Emirat zusammengestellt und den Weg der Attentäter bereits vom Flughafen bis zum Hotel und zur Abreise zurĂĽckverfolgt. Ebenso war der ermordete MitbegrĂĽnder der Kassam-Brigaden während seines gesamten Aufenthaltes in Dubai die ganze Zeit von Kameras an verschiedenen Orten und Plätzen gefilmt worden.  Selbst Aufnahmen des Kommandos kurz vor und nach der Tat wurden durch die Behörden ermittelt. In einem ungewöhnlichen Schritt wurden diese Aufnahmen nun durch die Polizei von Dubai veröffentlicht.

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„Wer aus der Geschichte nicht lernt“ – Zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)

Die aktuelle Vorlage zu Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist eine in keinster Weise zu Ende gedachte Einführung der Zensur unter vorgeblich edlen Motiven, diesmal mit Jugendlichen statt Opfern von Kinderpornographie, setzt wiederholt auf Restriktionen statt Aufklärung, korrumpiert geltendes Recht und zementiert die Ära der Grundrechtsbeschneidungen, während das Thema Zensur komplett totgeschwiegen wird und man mittels vorgetäuschter Argumente immer wieder davon abzulenken versucht.

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Flug 253 Chronologie: Akt III – von Detroit nach Jemen

Auftakt: Ein geheimes Treffen im Weissen Haus. Akt I: Von Amsterdam nach Detroit. Akt II – von London nach Houston 25.Dezember: vor dem Abflug nach Detroit bemerkt am Amsterdamer Flughafen ein Passagier, wie ein mysteriöser „Inder“ am Schalter einen schwarzen Jugendlichen im Alter von „ungefähr 16 bis 17 Jahren“ ohne Pass ins Flugzeug schleusen will. Der Zeuge beobachtet, wie dieser Jugendliche in Detroit als der Verdächtige verhaftet wird, dessen Namen das FBI bis heute als Farouk Abdulmutallab angibt, obwohl dessen Vater, ein Kriegsindustrieller, Ă–lbaron und einer der reichsten und einflussreichsten Männer Nigerias, den Familiennamen Mutallab trägt. Eine Passagierin sagt in einem Fernseh-Interview aus, ein Mann habe den ganzen Flug ĂĽber im Flugzeug gefilmt, auch den vermeintlichen Attentatsversuch. Er habe auch dabei sehr ruhig gewesen und sei die einzige Person gewesen, die gestanden habe. Der Zeuge, welcher auch die Vorgänge am Amsterdamer Flughafen Schiphol beobachtet hat, berichtet von der Festnahme eines zweiten Passagiers von Flug 253 am Flughafen in Detroit, nachdem Sprengstoff-SpĂĽrhunde bei diesem angeschlagen haben. Nachher leugnen die Behörden diese zweite Festnahme, um sie, nach der UnterstĂĽtzung des Zeugen durch mehrere andere Passagiere, schliesslich doch zugeben mĂĽssen. Sie geben ĂĽber diese Festnahme der zweiten Person bis zum 1. Januar insgesamt…