BND zur Hauptsacheklage aufgefordert
Nachdem der Bundesnachrichtendienst – natĂĽrlich vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg – beim Landgericht Berlin eine einstweilige VerfĂĽgung gegen den Betreiber des R-Archivs wegen – angeblicher – Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Verdachtsberichterstattungen auf seiner Webseite erwirkt hat, hat der Rechtsanwalt von Ewald T. RiethmĂĽller, Ralf Hansen, nun den Bundesnachrichtendienst nach §§ 924, 936 ZPO zum Einreichen der Hauptsacheklage aufgefordert.
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