Analyse: Der Staatsstreich kommt zum Stehen, Volksabstimmung ĂŒber das Grundgesetz als letzte Option

Zum „kalten Putsch gegen das Grundgesetz“ durch ESM und Fiskalpakt-Gesetze strategische HintergrĂŒnde, Chronologie, Analyse und Prognose. Berlin, Karlsruhe: Gestern ließ das Bundesverfassungsgericht nicht nur an die Öffentlichkeit dringen, daß der amtierende PrĂ€sident Joachim Gauck bereit war, am 29. Juni nach dem Abnicken von ESM und Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat durch eine sofortige Unterschrift eine umgehende PrĂŒfung der Gesetze durch das Bundesverfassungsgerichts bewusst zu sabotieren und eine „Verfassungskrise“ herauf zu beschwören. Die Verfassungsrichter zeigten sich außerdem „entsetzt“, so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, ĂŒber die Kanzlerin Angela Merkel, die der britische „New Statesman“ vor wenigen Tagen noch als „den gefĂ€hrlichsten deutschen FĂŒhrer seit Hitler“ bezeichnet hatte und die offenbar versucht hatte,  Gauck zu dessen geplanten Vorhaben „zu bewegen“, nĂ€mlich „die Gesetze sogleich auszufertigen und dadurch Rechtsschutz zu verhindern“. In einer detailreichen Chronik von „Denkland“ ist umschrieben, wann das Bundesverfassungsgericht, in einem historisch einmaligen Vorgang, öffentlich und unleugbar die Notbremse gegen einen gezielten, organisierten Staatsstreich von PrĂ€sident, Kanzleramt, Parlament und LĂ€nderkammer zog; nĂ€mlich nachdem sich 5 der 6 Bundestagsparteien, CDU, CSU, SPD, FDP und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen gegen Mittag auf ein gemeinsames Vorgehen am 29. Juni geeinigt hatten und im Staatsfernsehen morgens der bekannte Zynismus-Hochleistungssportler Volker Kauder, nebenberuflich auch noch „FĂŒhrer“ der…

Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklĂ€rt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „EuropĂ€ischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche VertrĂ€ge, die „in einem ErgĂ€nzungs- oder sonstigen besonderen NĂ€heverhĂ€ltnis zum Recht der EuropĂ€ischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der EuropĂ€ischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen VerfassungsidentitĂ€t“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsĂ€ndernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat Ă€ußerst weitreichende Konsequenzen.

Strategie des Euro-Nationalismus: Antidemokraten rufen in Griechenland zur „pro-europĂ€ischen Front“

Nach der Wahlniederlage der Statthalter des Banken-Kartells IIF (Sitz: Washington), des „Internationalen WĂ€hrungsfonds“ (Sitz: Washington), des WĂ€hrungsdiktators EZB (Sitz: Frankfurt), der Kommissare der „EuropĂ€ischen Union“ (Sitz: BrĂŒssel) und nicht zuletzt der Regierung von Deutschland bei den griechischen Parlamentswahlen, hat sich die unterlegene Nea Dimokratia nun auf das Duell mit dem Wahlgewinner SYRIZA, der Koalition der Radikalen Linken eingestellt.