Analyse: Der Staatsstreich kommt zum Stehen, Volksabstimmung über das Grundgesetz als letzte Option

Zum „kalten Putsch gegen das Grundgesetz“ durch ESM und Fiskalpakt-Gesetze strategische Hintergründe, Chronologie, Analyse und Prognose. Berlin, Karlsruhe: Gestern ließ das Bundesverfassungsgericht nicht nur an die Öffentlichkeit dringen, daß der amtierende Präsident Joachim Gauck bereit war, am 29. Juni nach dem Abnicken von ESM und Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat durch eine sofortige Unterschrift eine umgehende Prüfung der Gesetze durch das Bundesverfassungsgerichts bewusst zu sabotieren und eine „Verfassungskrise“ herauf zu beschwören. Die Verfassungsrichter zeigten sich außerdem „entsetzt“, so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, über die Kanzlerin Angela Merkel, die der britische „New Statesman“ vor wenigen Tagen noch als „den gefährlichsten deutschen Führer seit Hitler“ bezeichnet hatte und die offenbar versucht hatte,  Gauck zu dessen geplanten Vorhaben „zu bewegen“, nämlich „die Gesetze sogleich auszufertigen und dadurch Rechtsschutz zu verhindern“. In einer detailreichen Chronik von „Denkland“ ist umschrieben, wann das Bundesverfassungsgericht, in einem historisch einmaligen Vorgang, öffentlich und unleugbar die Notbremse gegen einen gezielten, organisierten Staatsstreich von Präsident, Kanzleramt, Parlament und Länderkammer zog; nämlich nachdem sich 5 der 6 Bundestagsparteien, CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen Mittag auf ein gemeinsames Vorgehen am 29. Juni geeinigt hatten und im Staatsfernsehen morgens der bekannte Zynismus-Hochleistungssportler Volker Kauder, nebenberuflich auch noch „Führer“ der…

Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklärt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche Verträge, die „in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der Europäischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen Verfassungsidentität“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsändernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat äußerst weitreichende Konsequenzen.

Strategie des Euro-Nationalismus: Antidemokraten rufen in Griechenland zur „pro-europäischen Front“

Nach der Wahlniederlage der Statthalter des Banken-Kartells IIF (Sitz: Washington), des „Internationalen Währungsfonds“ (Sitz: Washington), des Währungsdiktators EZB (Sitz: Frankfurt), der Kommissare der „Europäischen Union“ (Sitz: Brüssel) und nicht zuletzt der Regierung von Deutschland bei den griechischen Parlamentswahlen, hat sich die unterlegene Nea Dimokratia nun auf das Duell mit dem Wahlgewinner SYRIZA, der Koalition der Radikalen Linken eingestellt.