Bundesverfassungsgericht ändert Stabilisierungsmechanismus-Gesetz – mit sofortiger Wirkung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2 BvR 987/10 vom heutigen Tage das am 21.Mai 2010 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Ăśbernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ de facto fĂĽr verfassungswidrig erklärt, geändert und wieder in Kraft gesetzt. Ab sofort steht damit die luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF („European Financial Stability Facility“), der sogenannte „Euro-Rettungsschirm“ bzw „Euro-Rettungsfonds“, unter Kontrolle vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

„9/11 war eine fantastisch profitable verdeckte Operation“

Nunmehr, da sich der zehnte Jahrestag der Terror-Angriffe vom 11. September 2001 nähert, sprach ich mit der ehemaligen Wall Street-Investmentbankerin Catherine Austin Fitts über Aspekte, die die finanzielle Seite des Verbrechens betreffen. “9/11”, so sagt sie, “ist das Symptom eines Kontroll-Modells, das zentral ist und von oben nach unten geht.”

Von Lars Schall

Die „Formulierungshilfe“ des Bundesfinanzministeriums fĂĽr die EFSF-Ermächtigung

Die „Formulierungshilfe fĂĽr die Fraktionen der CDU/CSU und FDP“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Ă„nderung des Gesetzes zur Ăśbernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ vom Finanzministerium unter Minister Dr. Wolfgang Schäuble. Eine kleine Analyse. Entgegen der allgemeinen Darstellung in der Presse hat die Regierung gestern bezĂĽglich der geplanten Ermächtigung fĂĽr eine Ă„nderung des Rahmenvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, auch genannt „Euro-Rettungsfonds, bzw „Euro-Rettungsschirm“, offiziell keinen Gesetzentwurf erstellt, oder gar ein Gesetz beschlossen (das kann nur der Gesetzgeber, der Bundestag), sondern der Unionsfraktion von CDU und CSU, sowie der FDP eine „Formulierungshilfe“ mitgegeben. Laut Angaben aus der CDU/CSU-Fraktion wird diese am Montag (5.9.) den endgĂĽltigen Gesetzentwurf beschliessen, der dann am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll.