"Spiegel" befördert rassistischen Kopftuch-Hakenkreuz Vergleich
Deutsches Grundgesetz, Artikel 26 (1) : „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die FĂĽhrung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
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