Schäuble verweigert Herausgabe der RAF-Akten zum Buback-Mord
Berlin: Am 29.Oktober hatte der Sohn Michael des 1977 ermordeten Generalbundesanwaltes Siegfried Buback zum wiederholten Male dem Verfassungsschutz vorgeworfen über seine Agentin in der „Roten Armee Fraktion“ (RAF), Verena Becker, in den Mord an seinem Vater sowie in die Geschichte der Untergrund-Truppe verwickelt zu sein, mit deren Anschlägen in den 70ern die erste Welle von antidemokratischen und antirechtstaatlichen Sicherheitsgesetzen begründet worden war. Nun, nach 30 Jahren, muss die Generalbundesanwältin („Bundesanwaltschaft“) wieder ermitteln. Und was passiert? Das Bundesinnenministerium verweigert die Herausgabe der RAF-Akten des Verfassungsschutzes zum Buback-Mord.
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