Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – Bayern holt sich ein StĂźck Demokratie zurĂźck
Die Bürger des Freistaates Bayern befreiten sich wieder von den Fesseln, die ihnen mit dem im vorigen Jahr restriktiven Versammlungsfreiheitgesetz angelegt werden sollten unter dem Vorwand eines wirkungsvolleren Vorgehens gegen „gewaltätige“ Versammlungen, dass aber in seiner Auslegung zu einer allgemeinen Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit genutzt werden könnte.
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