Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen
Die alte Maulwurfs-Nummer „Wir mĂŒssen das Grundgesetz wegen denen opfern gegen die wir es verteidigen“ will offenbar mit dem Spaten erschlagen werden.
Schon vor zwölf Jahren warnte ich vor einer Kampagne der bĂŒrgerlichen Medien und „groĂen Koalition“ gegen Verfassung und Gewaltenteilung, nach dem Motto „diese-Moslems-haben-was-gegen-unser-Grundgesetz“, „also-mĂŒssen-wir-es-zuerst-stĂŒrzen“ (dieser Artikel vom August 2006 wurde nach der GrĂŒndung der Medienstation Radio Utopie Anfang 2007 unserem Archiv hinzugefĂŒgt).
Nicht nur in diesem Zusammenhang hat nun zum ersten Mal ĂŒberhaupt eine hochrangige Juristin offen ausgesprochen, dass das Agieren der Bundesregierung nicht der vom Grundgesetz diktierten Gewaltenteilung entspricht.
Die PrĂ€sidentin des Oberlandesgerichts fĂŒr das Land Nordrhein-Westfalen, Ricarda Brandts, umschrieb in einem auf „Legal Tribune Online“ dokumentierten Interview eine bewusste Vorenthaltung von Informationen durch das „Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge“ (B.A.M.F.) vor der Gerichtsbarkeit:
„In seiner Entscheidung hat der zustĂ€ndige Senat des OVG am Mittwoch klargestellt, dieses Informationsverhalten sei mit rechtsstaatlichen GrundsĂ€tzen und dem Gewaltenteilungsprinzips nicht vereinbar.“
Die PrÀsidentin des OVG umschrieb zur laufenden AffÀre gleichzeitig, wie praktisch seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus bis heute die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative im Kern, in der FlÀche und in der real existierenden Rechtspraxis nie vollstÀndig zur Anwendung kam.
„Eine weitere gravierende Folge ist die Störung des VertrauensverhĂ€ltnisses im Umgang mit den handelnden Behörden. In der Praxis gehen Gerichte und Behörden grundsĂ€tzlich mit Respekt vor der Gewaltenteilung vertrauensvoll miteinander um. Dazu gehört, dass die Behörden auf die Fragen der Gerichte die notwendigen Antworten geben.
RegelmĂ€Ăig sagen sie dabei auch zu, vor einer Entscheidung des Gerichts keine VollzugsmaĂnahmen zu ergreifen. Sie geben eine so genannte Stillhaltezusage ab.“
Wozu hat man eigentlich eine Teilung der Gewalten, wenn sie nicht geteilt wird, weil die eine Instanz (die Gerichtsbarkeit) vertrauensvoll stillhÀlt, weil sie sich darauf verlÀsst, dass die andere (Regierung, Behörden, Polizei, Geheimdienste, etc) schon machen wird was sie versprochen hat?
Dr. Ricarda Brandts weiter:
„Nach der Erfahrung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wĂŒrde ich den Kollegen nun raten, sich auf diese Praxis vorerst nicht mehr in jedem Fall zu verlassen.“
Es gibt auch ein Aufgeben durch NaivitĂ€t, PassiviĂ€t, blinden Glauben an die AutoritĂ€t als verheerende Ersatzreligion oder schlicht Faulheit. Und das ganze AusmaĂ der Demokratie-, Politik-, Lese- und DenkunfĂ€higkeit groĂer Teile der Bevölkerung und auch ihrer Juristen zeigt sich u.a. darin, dass sie allen Ernstes bereit sind fĂŒr / gegen / wegen irgendwen und irgendwas das aufzugeben, was sie selbst angeblich verteidigen.
Zum Tausendsten Male fĂŒr AnfĂ€ngerInnen:
wer das Grundgesetz fĂŒr / gegen / wegen irgendwen und irgendwas – FlĂŒchtlinge, „Sami A.“, Linke, Rechte, Europa, die Vereinigten Irgendwas, Aliens vom Mars, den Krieg, den Terror, den Krieg gegen den Terror, etc, etc, usw, usw – aufgeben will, verteidigt es nicht.
Und nicht nur unfĂ€hig, sondern extrem zynisch, heuchlerisch und berechnend und systemisch putschistisch ist es, direkt oder indirekt diese Aufgabe (und damit die Beseitigung) der Verfassungsordnung zu betreiben, mit dem Argument, man mĂŒsse sie ja verteidigen gegen diejenigen die sie beseitigen wollen.
Wenn sogenannte „Verfassungsorgane“, namentlich die Exekutive, ob Bundesregierung oder Landesregierung, bewusst die Gewaltenteilung ignorieren, ignorieren sie damit einen wesentlichen und nicht wegzuschwĂ€tzenden Bestandteil der Verfassung und ihrer IdentitĂ€t. Ein Ignorieren der Gewaltenteilung lĂ€uft damit auf den Versuch der Beseitigung der Verfassung selbst hinaus.
Und eine „teilweise“ Ignoranz gegenĂŒber der Verfassung gibt es genauso wenig wie eine teilweise Verfassungstreue.
Das Urteil des OVG vom 15. August liegt ĂŒbrigens immer noch nicht im Volltext vor (hier die Pressemitteilung).
Und wer es immer noch nicht weiĂ: das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis der Bevölkerung verlor die Gewaltenteilung bereits im Jahre 1968, durch die VerfassungsĂ€nderungen der „Notstandsgesetze“.
Dass die Bundesregierung und ihre Behörden, oder die Landesregierung von Nordrhein-Westfallen, auch diesmal nicht wegen der versuchten Beseitigung der Gewaltenteilung vor Gericht angeklagt werden, oder generell wegen Verbrechen, liegt daran, dass sie sich selbst anklagen mĂŒssten. Was sie natĂŒrlich nicht tun, weil sie es nicht mĂŒssen.
Dazu bald mehr.
