New York: Richterin unterstellt „rassistische“ Polizei der Aufsicht eines Sonderbeauftragten
Vereinigte Staaten von Amerika: Justiz muss Polizei zur Einhaltung der Verfassung zwingen – Michael Bloomberg kĂŒndigt Widerstand an.
Bundesrichterin Shira A. Scheindlin gab heute ihre Entscheidung ĂŒber die jahrelange Praxis („Stop-and-Frisk Practice“) der immer wieder in die Schlagzeilen geratenen berĂŒchtigten Polizeibehörden in New York bekannt, dass heisst, das willkĂŒrliche Anhalten und Durchsuchungen von Passanten im öffentlichen Raum. Diese wurden mit der Polizeitaktik im Checkpoint-Stil durchgefĂŒhrt in der Absicht, mit Abschreckung durch Gewehre Minderheiten von den Strassen fernzuhalten.
Tausende von BĂŒrgern hatten sich beschwert und Eingaben an das Jusitzministerium eingereicht. Scheindlin bescheinigte nach Einleitung eines Untersuchunsverfahrens der Stadt, dass sie ein indirektes „rassistisches Profiling“ angewendet hat.
Auch in Deutschland werden in zunehmenden MaĂe BĂŒrger, die nicht das entsprechende Outfit konservativer Vorstellungen tragen (a lĂĄ bunte weite Kleidung tragende Dreadlocks-MĂ€nner sind notorische Kiffer) oder von Geburt aus keine bleiche Haut besitzen, mit Taschenkontrollen in den StĂ€dten konfrontiert.
Scheidlin stellte in ihrer 195 Seiten umfassenden Entscheidung im Prozess „Floyd v. City of New York“ fest, dass die Polizisten systematisch seit Jahren unschuldige Menschen nach „rassischen Gesichtspunkten“ auf der Strasse ohne objektiven Grund anhalten, bei denen sie Fehlverhalten vermuten. Die meisten sind junge Leute der Minderheiten, die wegen Verdacht auf Waffenbesitz oder Drogen gefilzt werden, obwohl seit ĂŒber zehn Jahren die KriminalitĂ€tsrate rĂŒcklĂ€ufig ist.
Afroamerikaner und Hispanics wurden eher mit der Anwendung von Gewalt als Weisse konfrontiert, trotz der Tatsache, dass „bei den Weissen eher Waffen oder Schmuggelware zu finden sind.“
Die vom Gericht bestellten Statistik-Experten kamen nach Auswertung der schriftlichen Papiere der Polizeibehörde zu der Schlussfolgerung, dass zwischen 2004 und Mitte 2012 4430000 ĂberprĂŒfungen von BĂŒrgern auf den Strassen von New York erfolgten.
Diese unbegrĂŒndeten Durchsuchungen verstossen gegen den 4.Zusatzartikel der Verfassung und sowohl auch gegen den 14.Artikel (Gleichbehandlung der BĂŒrger). Die Richterin wies das Argument der Stadt zurĂŒck, dass in Stadtgebieten, die vorwiegend von Minderheiten bewohnt werden, eine höhere KriminalitĂ€t vorherrscht und deshalb dort auch mehr Strassenkontrollen vorgenommen werden.
Die Richterin vom United States District Court for the Southern District of New York stĂŒtzte sich auf die Ergebnisse einer zweimonatigen aussergerichtlichen komplexen Analyse einer Studie, die vom Bundesbezirksgericht Manhattan in Auftrag gegeben wurde. Dutzende KlĂ€ger hatten ausgesagt, dass ihre Begegnungen mit der Polizei ihnen das GefĂŒhl gab, dass sie nicht in bestimmte Gebiete der StĂ€dte gehören. Sie empfanden jedes Anhalten als eine „erniedrigende und demĂŒtigende Erfahrung“.
Scheindlin ermittelte, dass die New Yorker Polizei die Befugnisse ĂŒberschritten hatte und dass die Beamten zu schnell einer Person verdĂ€chtiges Verhalten zuordneten, die perfekt unschuldig war. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Normen fĂŒr ein Anhalten wurde verwĂ€ssert. Bei etwa 88 Prozent der gestoppten Personen kam es zu dem Ergebnis, dass die Polizei diese weiter gehen liess, ohne dass es zu einer Verhaftung oder BuĂgeld kam – ein Prozentsatz, der so hoch ist, suggeriert, das es keinen glaubwĂŒrdigen Verdacht gab, bei der Person an erster Stelle KriminalitĂ€t zu vermuten.
Weiterhin hatte die Richterin auch festgestellt, dass die höheren Beamten auf beiden Augen blind sind, wenn diskriminierende Ăbergriffe durch die Beamten erfolgten und deckten diese.
„Niemand sollte mit der Angst leben, dass er angehalten wird, wenn er sein Haus verlĂ€sst, um den AktivitĂ€ten des tĂ€glichen Lebens nachzugehen“, heisst es in der schriftlichen BegrĂŒndung.
Völlig verbieten kann das Gericht diese Strassenkontrollen nicht, denn der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat vor langer Zeit entschieden, dass diese verfassungsrechtlich unter bestimmten Bedingungen zulĂ€ssig sind. Der Sinn der heutigen Urteilsfindung ist sicherzustellen, dass die Praxis in einer Weise durchgefĂŒhrt wird, die die Rechte und Freiheiten aller New Yorker unter dem immer noch dringend benötigten Polizeischutz garantiert.
Um in Zukunft rassistische Ăbergriffe der Polizei durch die Justiz zu ĂŒberwachen, wird ein unabhĂ€ngiger externer Beobachter im Auftrag des Gerichts das New York Police Department ĂŒberprĂŒfen. Dazu wurde der Anwalt Peter L. Zimroth, derzeitiger Partner im renomierten New Yorker BĂŒro von Arnold & Porter, LLP und ehemaliger Anwalt und Staatsanwalt in der Staatsanwaltschaft von Manhattan bestellt.
Weiterhin verdonnerte das Gericht die grösste Polizeibehörde der U.S.A. dazu, BĂŒrgerversammlungen zum Thema in den einzelnen Stadtteilen durchzufĂŒhren, um den Bewohnern Auge in Auge Rede und Antwort zu stehen, wie das zukĂŒnftige verfassungsgemĂ€sse Verhalten der Polizisten gewĂ€hrleistet wird.
In einem Pilotprojekt mĂŒssen Polizeibeamte in mindestens fĂŒnf Bezirken Kameras am Körper tragen um ihr eigenes Verhalten auf der Strasse zu dokumentieren.
BĂŒrgermeister Michael Bloomberg gab bei Bekanntgabe der Anordnungen des Gerichts an, um 13.00 Uhr (Ortszeit) eine Pressekonferenz durchzufĂŒhren, um dazu eine Stellungnahme abzugeben. Er sagte, dass mit diesem Urteil gegen die Stadt kein fairer Prozess stattfand und kĂŒndigte eine Berufung gegen das Urteil an.
Artikel zum Thema
27.07.2013 Aufgeflogen: Undercover-Polizeiagent platziert Kokain in einen Shop
GlĂŒck im UnglĂŒck hatte ein afroamerikanischer Ladenbesitzer in der U.S.-amerikanischen Kleinstadt Scotia im Bundesstaat New York. Ohne Ăberwachungskameras in seinem âRĂ€ucherwaren-Shopâ wĂŒrde Donald Andrews jetzt mit einer Anklage wegen Dealen mit Rauschgift vor Gericht stehen und einer langjĂ€hrigen Haftstrafe entgegensehen.
Die Polizei von Scotia and Schenectady County hatte im MÀrz zweimal einen verdeckten Ermittler zur Observation in das GeschÀft geschickt. Dort legte dieser Crack auf die Ladentheke und fotografierte die Szene als Beweismittel, dass er das Kokain gerade illegal dort gekauft hat. Der Afroamerikaner Donald Andrews wurde daraufhin wegen Rauschgifthandel verhaftet.
04.07.2013 Restore the Fourth: Mobilisierung gegen Polizeistaat zum UnabhÀngigkeitstag in den U.S.A.
Zum heutigen Nationalfeiertag am 4. Juli gibt es einen Aufruf an alle BĂŒrger, den 4. Zusatzartikel der U.S.-amerikanischen Verfassung wieder zur GĂŒltigkeit zu bringen, der durch die fortschreitende Transformation zum Polizeistaat nur noch Makulatur ist und dessen Aushöhlung nicht durch prachtvolle Paraden, Konzerte und Feuerwerk glamourös ĂŒbertĂŒncht werden kann.
Im 4. Verfassungszusatz heisst es:
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkĂŒrlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dĂŒrfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhĂ€rteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und mĂŒssen die zu durchsuchende Ărtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder GegenstĂ€nde genau bezeichnen.
Quelle: http://www.nytimes.com/2013/08/13/nyregion/stop-and-frisk-practice-violated-rights-judge-rules.html
