„Stuttgart 21“: Der Rahmenbefehl Nr. 2 und seine Folgen
Einlassung von Dieter Reicherter, ehem. Vorsitzender Strafrichter des Landgerichts Stuttgart und Mitglied der Juristen zu S21, zur Ăberwachung der BĂŒrgerbewegung gegen das urbane Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21) durch Polizei und Geheimdienste. Der Artikel erschien bereits in der Online-Zeitung Bei Abriss Aufstand.
Schon mehrfach habe ich mich mit dem âRahmenbefehl Nr. 2â des Innenministeriums Baden-WĂŒrttemberg vom 20.12.2011 befasst. Dieser schlieĂt nahtlos an den von der frĂŒheren schwarz-gelben Landesregierung erlassenen Rahmenbefehl Nr. 1 vom 19.7.2010 an. Nach dem Motto âPolitik des Gehörtwerdensâ der grĂŒn-toten Regierung wurde vom LandespolizeiprĂ€sidium unter Innenminister Gall (SPD) unter anderem angeordnet:
âDas Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes fĂŒr Verfassungsschutz, des PolizeiprĂ€sidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein GesamtgefĂ€hrdungslagebild zum Bauprojekt âStuttgart 21â, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefĂ€hrdeter Personen und Objekte.â
Hierzu wird alle drei Wochen ein GefÀhrdungslagebild erstellt, das sich insbesondere mit der GefÀhrlichkeit von Parkgottesdiensten und nichtöffentlichen Treffen einzelner Gruppen der Protestbewegung befasst.
Die Existenz des Rahmenbefehls Nr. 2, der das Licht der Ăffentlichkeit scheut und deshalb als Verschlusssache eingestuft wurde, und die dort getroffenen Regelungen habe ich bereits am 24.2.2012, also vor mehr als einem Jahr, öffentlich gemacht (Anm.d.Red.: Radio Utopie berichtete). Die daraus erwachsene Diskussion fĂŒhrte immerhin zu kritischen Stellungnahmen mehrerer Landtagsabgeordneter der Fraktion Die GrĂŒnen und zu einer einstimmig verabschiedeten Resolution der Kreismitgliederversammlung Stuttgart der GrĂŒnen vom 7.2.2013, in der die Aufhebung des Rahmenbefehls gefordert wird.
Leider ist bislang aber nichts geschehen. Der Rahmenbefehl Nr. 2 ist weiterhin in Kraft und bindet unnötig Personal von Polizei und Verfassungsschutz durch die Bespitzelung des friedlichen Widerstands gegen Stuttgart 21. Dabei wĂŒrde dieses Personal dringend zur BekĂ€mpfung des Rechtsterrorismus benötigt.
Wozu die lĂŒckenlose Erfassung der Widerstandsbewegung fĂŒhrt, zeigen die Ermittlungen zur sogenannten ErstĂŒrmung des Grundwassermanagements vom 20.6.2011. Bei jenem Geschehen wurde durch die PolizeikrĂ€fte, die Straftaten nicht verhinderten, eine umfangreiche Dokumentation der auf dem GelĂ€nde anwesenden Personen erstellt. Mit den so gewonnenen Fotos wurden z.B. Internetrecherchen bei Facebook durchgefĂŒhrt, um VerdĂ€chtige zu ermitteln. AuĂerdem wurden Lichtbilder von Personen, welche von diesen im Internet auf entsprechenden S 21-Seiten – teils mit Vornamen und Nachnamen versehen – eingestellt wurden, erhoben und mit den Fotos vom 20.6.2011 verglichen. Dieses Vorgehen zeigt, dass – worauf ich immer wieder hinweise – Veröffentlichungen der Widerstandsbewegung systematisch ausgewertet und die dabei gewonnenen Daten fĂŒr Ermittlungszwecke verwendet werden. Diese Kontrolle und Erfassung sollte jedem, der sich ins Internet begibt, klar sein.
Kleines Beispiel: Meine Mail âBespitzelt der Verfassungsschutz Parkgebeteâ wurde am 24.2.2012 auf BAA veröffentlicht. Bereits am 24.2.2012 um 15.21 Uhr leitete der S 21 – FĂŒhrungs- und Einsatzstab dazu Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats durch einen Unbekannten ein, die spĂ€ter zu einer Hausdurchsuchung bei mir fĂŒhrten.
Zum aktuellen Stand der BemĂŒhungen um die Aufhebung des Rahmenbefehls hat mir Hans-Ulrich Sckerl, Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Landtagsfraktion der GrĂŒnen, am 14.4.2013 mitgeteilt:
„Beim Rahmenbefehl sind wir in koalitionĂ€ren GesprĂ€chen, die noch nicht abgeschlossen sind. Hier unterrichte ich Sie gerne, wenn es ein Ergebnis gibt.“
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Auf Nachfrage hat mir Klaus Amler vom Kreisvorstand der GrĂŒnen ergĂ€nzend mitgeteilt, dass derzeit GesprĂ€che gefĂŒhrt wĂŒrden, âob Gall ĂŒber eine Aufhebung des Rahmenbefehls reden will.â
Offenbar will er nicht und die Landesregierung einschlieĂlich des MinisterprĂ€sidenten lĂ€sst ihn weiter gewĂ€hren.
Ăbrigens hat der damalige Innenminister Rech – als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehend – im Dezember 2010 bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz vom 30.9.2010 behauptet, verdeckte Ermittlungen der Sicherheitsbehörden bei Stuttgart 21 richteten sich nur gegen Extremisten, nicht gegen den bĂŒrgerlichen Widerstand.
Wenn diese Aussage wahrheitsgemÀà war, hat sich dies unter grĂŒn-rot dramatisch geĂ€ndert.
