Stuttgart 21: BahnvorstÀnde Grube und Kefer wegen Untreue und Betrug angezeigt
Sprecher von AktionsbĂŒndnis gegen Stuttgart 21 und ex-Richter am Stuttgarter Landgericht zeigen BahnvorstĂ€nde RĂŒdiger Grube und Volker Kefer an.
Stuttgart: Weil sie wider besseres Wissens den Aufsichtsrat der Bahn AG nicht rechtzeitig ĂŒber die Kostenexplosion bei S 21 informierten, weiter ohne Rechtsgrundlage BauauftrĂ€ge erteilten und weiter bauen lieĂen, haben Dr, Eisenhart von Loeper, Sprecher des AktionsbĂŒndnisses gegen Stuttgart 21, sowie der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Dieter Reicherter die BahnvorstĂ€nde RĂŒdiger Grube und Volker Kefer angezeigt. Tatvorwurf der gestern bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangenen Anzeige: Betrug und Untreue. Von Loeper und Reicherter machen geltend, das Milliardendefizit und die damit weg gebrochene Finanzierung des Projekts seien dem Bahnvorstand nach verlĂ€sslichen Informationen seit Anfang Juli 2012 bekannt gewesen.
Diesen Sachverhalt nach dem Motto âAugen zu und durchâ zu verschweigen und daraus weder einen Vergabe- noch einen Baustopp fĂŒr Stuttgart 21 abzuleiten, realisiere den Straftatbestand der Untreue. Denn der Vorstand habe nach Aktienrecht gegenĂŒber dem Aufsichtsrat sowie nach dem Finanzierungsvertrag gegenĂŒber der Deutschen Bahn sowie gegenĂŒber den Projektpartnern fremde Vermögensinteressen zu wahren, die er durch UnterdrĂŒckung wahrer Tatsachen und durch TĂ€uschungen grob verletzt habe, heiĂt es in der Anzeige.
Hinzu komme, so von Loeper und Reicherter, dass Grube und Kefer die gravierende VerĂ€nderung der Sachlage auch mit Bereicherungsabsicht fĂŒr Volker Kefer verschwiegen hĂ€tten, um dessen VertragsverlĂ€ngerung zum 9.September 2012 nicht zu gefĂ€hrden. Weiterhin stĂŒtzt sich die Strafanzeige auf den Vorwurf, ein Jahr hindurch das kritische Rechtsgutachten von Professor Urs Kramer zur UnzulĂ€ssigkeit des Verkaufs des Gleisvorfeldes an die Landeshauptstadt Stuttgart, dem Aufsichtsrat sowie den Vertragspartnern pflichtwidrig verschwiegen zu haben.
Die Strafanzeige entspricht einem Beschluss des AktionsbĂŒndnisses gegen Stuttgart 21. SchlieĂlich sei mit Bekanntwerden zuletzt der Sitzungsvorlage der drei StaatssekretĂ€re fĂŒr den DB-Aufsichtsrat die Dimension des Vertrauensverlusts sichtbar geworden. Dies, so von Loeper, mĂŒsse jetzt auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Als ehemaliger Strafrichter und Staatsanwalt mit viel Berufserfahrung fĂŒgt Dieter Reicherter hinzu, es könne nicht angehen, dass BĂŒrger/innen, die sich gegen ein Projekt wehren, das sich lĂ€ngst als sinnlos und unbezahlbar erwiesen habe, bis ins Kleinste strafrechtlich verfolgt werden, wĂ€hrend hoch bezahlte BahnvorstĂ€nde âgesetzwidrig tricksenâ. Der Rechtsstaat mĂŒsse die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, um nicht den Eindruck zu provozieren, es werde âmit zweierlei MaĂ gemessen, so Reicherter.
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