DNA-Reihenuntersuchung in bayrischen Finanzamt wegen beleidigender Post

OpenLeaks – Plattformen erhalten grosse Bedeutung – immer mehr Daten werden elektronisch unzulänglich geschützt in staatlichen Verbunddateien und Datenbanken, auf die im Internet von verschiedenen Behörden zugegriffen werden, gespeichert – Risiken der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wo staatliche Behörden Privatfirmen mit der Bearbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten beauftragen – Arge-Mitarbeiter verspotten im Internet Kinder von Hartz IV-Empfängern

Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Petri, kritisierte in seinem neuen vorgelegten Tätigkeitsbericht 2009/2010, der zweihundertvierundvierzig Seiten umfasst, viele Verstösse gegen die Persönlichkeitsrechte, informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz von Bürgern im Freistaat Bayern.

Die von ihm genannten Fälle dürften nur die Spitze des Eisberges sein, die von den Betroffenen zur Anzeige gebracht wurden. Um so notwendiger werden kleinere Whistleblower-Plattformen, die analog zu Wikileaks auch in Städten, Gemeinden und Länderangelegenheiten eingerichtet werden müssen, um den Bürger die Gelegenheit zu geben, sich anzuvertrauen.

Viele scheuen noch eine offene Konfrontation mit den Behörden aus Angst vor beruflichen Nachteilen oder Sanktionen durch die öffentlichen Ämter. Die meisten Menschen kennen noch nicht einmal ihre Rechte, hier ist grössere Aufklärung notwendig.

Einige Medien in Bayern berichteten am 1.Februar 2011 über die Kritikpunkte des Landesdatenschutzbeauftragten.

Ein bayerisches Finanzamt ordnete eine DNA-Reihenuntersuchung bei allen Mitarbeitern an. Den Grund dazu lieferte Post an Mitarbeiter, die beleidigende Inhalte enthielten. Der Absender wurde aufgrund der Art der darin ausgesprochenen Obszönitäten in den Reihen der eigenen Mitarbeitern vermutet.

„DNA-Untersuchungen sind allein dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorbehalten. Auch wenn die Ermittlungen der Polizei zuvor erfolglos verlaufen seien, hat das Finanzamt kein Recht zu einem solchen Eingriff“, so Petri. (1)

Zwei andere Verstösse waren die von der Polizei veranlassten Hypnosesitzungen von Zeugen eines Unfalls, um somit die Erinnerung an die Kennzeichen der beteiligten Autos zu ermitteln.

„Selbst wenn die Zeugen einem solchen Verfahren zustimmen, ist eine solche Vorgehensweise unzulässig, weil sie grundlegende Schutzvorschriften der Strafprozessordnung umgeht“, stellte der Landesbeauftragte zu diesem Vorgang fest.

Es wurde in einem staatlichen Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge Drogentests bei der Einstellung von allen neuen Mitarbeitern durchgeführt. Von sämtlichen neu einzustellenden Mitarbeitern wurden zuvor Urintests für ein Drogen-screening angefertigt.

„Das ist rechtswidrig. Ein Drogentest ist nur bei schriftlicher Einwilligung erlaubt. Bei einer Putzkraft muss man keinen Drogentest vornehmen“ und nur dann zulässig, wenn der Mitarbeiter durch „ein abhängigkeitsbedingtes Fehlverhalten sich selbst, Leben und Gesundheit Dritter oder bedeutende Sachwerte gefährden könnte“. (2), (4)

„Ich fürchte keine Hölle: Ich bin Arge-Mitarbeiter.“ Auf einem Internetportal machten sich Mitarbeiter vor allem über die Namen von Kindern von Hartz-IV-Empfängern lustig.

Petri sagte dazu: „Da hört der Spaß auf, wenn die Kinder identifizierbar werden.“

Zu den immer mehr eingerichteten Videokamera-Überwachungen im öffentlichen Raum kritisierte Petri:

„Es wurden erhebliche Unsicherheiten im Umgang mit der neuen gesetzlichen Vorschrift im Bayerischen Datenschutzgesetz festgestellt. Die Grenze zwischen Sinn und Unsinn dieser Form von Kontrolle ist nicht immer klar erkennbar.“

und nannte als Beispiel dazu mit der Kamera aufgenommene Jugendliche auf einem Platz, die rauchten.

Zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- oder Internetverbindungen hiess es, dass die Polizei und das Bundeskriminalamt den konkreten Nachweis schuldig geblieben sind, dass sich die Sicherheitslage in Deutschland ohne Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Verbindungen nachhaltig verschlechtern würde. Es würde zur Begründung immer nur auf spektakuläre Einzelfälle verwiesen. Entscheidende Informationen aber wären „Verschlusssache“.

„Das ist keine Grundlage für eine anständige Diskussion“, zitierte die Augsburger Allgemeine den Datenschutzbeauftragte Bayern. (3)

Einen Verstoss gegen die ärztliche Schweigepflicht ergab sich durch die staatlichen Behörden, die eine Vollzugsbeamtin mit in die Sprechstunde schickten, zu der weibliche Inhaftierte zu Konsultationen in der Haftanstalt gingen – angeblich wegen der Verhütungen von Missbrauch.

Eine Kommune verriet nach einer Anzeige eines zwölfjährigen Jungen, der Angst vor Hunden in einem Park hatte, der Hundehalterin Name und Adresse des Kindes. Die Frau stattete dem Jungen einen Hausbesuch ab und „schrie ihn zusammen“, zitierte die Abendzeitung aus dem jüngsten Datenschutzbericht.

Quellen:
(1) http://www.sueddeutsche.de/75L38I/3877633/Datenschutz-gilt-auch-unter-Hypnose.html
(2) http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Datenschutz-Bayern-viele-Verstoesse-_arid,2358302_regid,2_puid,2_pageid,4289.html
(3) http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Datenschutz-hinkt-der-rasanten-Entwicklung-im-Internet-hinterher-_arid,2358300_regid,2_puid,2_pageid,4289.html
(4) http://www.abendzeitung.de/politik/245305