Offenbar sollen Hartz IV-Bezieher in Wohngemeinschaften 73 Euro weniger bekommen

Referentenentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen schafft neue Personengruppe

Das Erwerbslosen Forum Deutschland macht darauf aufmerksam, dass offenbar erwachsene Hartz IV-Bezieher, die keinen eigenen Haushalt haben schlechter gestellt werden sollen.

Als BegrĂŒndung fĂŒhrt das Bundesarbeitsministerium auf, dass fĂŒr diese neue Gruppe keine haushaltsgebundenen Kosten entstĂŒnden, da diese durch „andere Personen bereits abgedeckt sind“.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht damit in Zukunft Eltern oder Mitbewohner in Wohngemeinschaften in Gefahr, dass diese so zu Zwangsbedarfsgemeinschaften gemacht werden.

„Die Aufnahme eines Hartz IV-Beziehers in eine WG wird wohlmöglich in Zukunft bestraft, indem andere die Kosten mittragen sollen. Wir können dann nur diese Personengruppen auffordern, einen eigenen Haushalt zu begrĂŒnden. Dann wird es halt fĂŒr den Staat richtig teuer, indem er mehr Miete und andere Sachen bezahlen muss. Hartz IV sieht nicht vor, dass Eltern oder WG-Mitbewohner fĂŒr Erwachsene aufzukommen haben“,

so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hĂ€lt diese neu eingefĂŒhrte Personengruppe fĂŒr einen weiteren versteckten Posten um die Hartz IV-Leistungen insgesamt zu kĂŒrzen.

„73 Euro weniger fĂŒr Lebensunterhalt ist schon ein Hammer. Dies ist etwa der Anteil an Strom, Warmwasser, Bekleidung und Schuhe, den der neue Regelsatz vorsieht. FĂŒr Energie, Anschaffung bzw. Reparatur von GerĂ€ten Wohnungsinstandhaltung etc. mĂŒssen dann wohl die Eltern oder Mitbewohner aufkommen. Widerlegen ließe sich das nur, indem man in einer WG oder im Haushalt der Eltern einen eigenen KĂŒhlschrank, Herd, Waschmaschine, Badezimmer vorweisen kann. Ich kann nur alle Oppositionsparteien auffordern, dem ganzen Gesetzvorhaben nicht zu zustimmen und darauf zu drĂ€ngen, dass der Eckregelsatz deutlich erhöht wird. Nur fĂŒr ErnĂ€hrung fehlen schon jetzt mindestens 80 Euro monatlich, von den anderen Bedarfen abgesehen“,

so Behrsing weiter.

In dem vorgelegten Referentenentwurf heißt unter § 8:

„fĂŒr erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt fĂŒhren, weil sie im Haushalt anderer Personen leben, (Regelbedarfsstufe 3) auf 291 Euro“.

In der BegrĂŒndung dazu heißt es:

„die neue „Regelbedarfsstufe 3 wiederum beinhaltet eine erwachsene Person, die keinen eigenen Haushalt fĂŒhrt, weil sie im Haushalt anderer Personen lebt und die haushaltsgebundenen Kosten durch diese anderen Personen bereits abgedeckt sind. Diese Differenzierung lĂ€sst sich im Übrigen mit den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben des Einpersonenhaushaltes belegen.“
(http://www.bmas.de/portal/47972/property=pdf/2010__09__26__referentenentwurf__regelsaetze__sgb2.pdf )

Nach Ansicht des Erwerbslosen Forum Deutschland wird diese Regelung vor Gerichten wahrscheinlich kein Bestand haben. Allerdings können gerichtliche Entscheidungen hierzu dauern.

Bonn, den 13.Oktober 2010

Kontakt: Martin Behrsing (0160 99278357)